Es ist eine beliebete weil praktische Methode: die ordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussunfähig. Also wird sie an Ort und Stelle als außerordentliche Mitgliederversammlung neu einberufen und es werden Beschlüsse gefasst. Die Frage ist nur: Geht das?
Prüfung des Protokolls nach Wahlen durch Vereinsregistergericht
Wann und in welchem Umfang prüft ein Vereinsregistergericht Vereinsprotokolle nach Vorstandswahlen? Zu dieser Frage hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22.08.2008 (Az. I‑3 Wx 182/08) Stellung genommen.
Teilnahme an Mitgliederversammlungen
Wem kann der Verein den Zutritt zur Mitgliederversammlung verwehren? Nicht-Mitgliedern, gut. Aber wie schaut es bei Mitgliedern aus? Haben diese ein uneingeschränktes Teilnahmerecht? Dürfen sich nicht-stimmberechtigte Fördermitglieder zu Wort stellen und Anträge stellen?