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Rechtliche Möglichkeiten und Defizite bei der Bekämpfung illegaler Plattformen im Internet – 7 rechtspolitische Thesen und 3 Vorschläge

Im Rah­men der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen zwi­schen Uni­on und SPD wird die Dis­kus­si­on um den Umgang mit ille­ga­len Inhal­ten im Inter­net wie­der aktu­ell. Aus die­sem Anlass ver­öf­fent­li­che ich „aus Grün­den“ an die­ser Stel­le ein älte­res The­sen­pa­pier von mir aus dem Jahr 2012, um eini­ge Über­le­gun­gen, wie sie sich jetzt auch in den Papie­ren der Arbeits­grup­pen und viel­leicht im Koali­ti­ons­ver­trag wie­der­fin­den könn­ten, etwas näher zu beleuch­ten und zur wei­te­ren Dis­kus­si­on zu stellen:

Im Dickicht – Rechtsfragen der Onlinekommunikation

Par­al­lel mit dem Durch­bruch des Inter­nets wur­den Begrif­fe wie „Inter­net-Recht“ als Bezeich­nun­gen eines neu­en Rechts­ge­biets bzw. eines neu­en Aspek­tes der Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Mei­nungs­frei­heit geprägt. Von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen genügt die bestehen­de Rechts­ord­nung aber zur Lösung der im Inter­net auf­tre­ten­den Rechts­pro­ble­me. Ledig­lich zur Rege­lung eini­ger bis­her unbe­kann­ter tech­ni­scher Beson­der­hei­ten wur­den weni­ge Spe­zi­al­vor­schrif­ten neu geschaf­fen oder wird die Anwend­bar­keit des Rechts noch kon­tro­vers dis­ku­tiert. Die Prä­sen­ta­ti­on zu mei­nem Vor­trag kann hier her­un­ter­ge­la­den werden.