Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wird die Diskussion um den Umgang mit illegalen Inhalten im Internet wieder aktuell. Aus diesem Anlass veröffentliche ich „aus Gründen“ an dieser Stelle ein älteres Thesenpapier von mir aus dem Jahr 2012, um einige Überlegungen, wie sie sich jetzt auch in den Papieren der Arbeitsgruppen und vielleicht im Koalitionsvertrag wiederfinden könnten, etwas näher zu beleuchten und zur weiteren Diskussion zu stellen:
Im Dickicht – Rechtsfragen der Onlinekommunikation
Parallel mit dem Durchbruch des Internets wurden Begriffe wie „Internet-Recht“ als Bezeichnungen eines neuen Rechtsgebiets bzw. eines neuen Aspektes der Kommunikations- und Meinungsfreiheit geprägt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen genügt die bestehende Rechtsordnung aber zur Lösung der im Internet auftretenden Rechtsprobleme. Lediglich zur Regelung einiger bisher unbekannter technischer Besonderheiten wurden wenige Spezialvorschriften neu geschaffen oder wird die Anwendbarkeit des Rechts noch kontrovers diskutiert. Die Präsentation zu meinem Vortrag kann hier heruntergeladen werden.