Parallel mit dem Durchbruch des Internets wurden Begriffe wie „Internet-Recht“ als Bezeichnungen eines neuen Rechtsgebiets bzw. eines neuen Aspektes der Kommunikations- und Meinungsfreiheit geprägt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen genügt die bestehende Rechtsordnung aber zur Lösung der im Internet auftretenden Rechtsprobleme. Lediglich zur Regelung einiger bisher unbekannter technischer Besonderheiten wurden wenige Spezialvorschriften neu geschaffen oder wird die Anwendbarkeit des Rechts noch kontrovers diskutiert. Darüber hinaus ergeben sich praktische Probleme und Lücken bei der Rechtsdurchsetzung nationalen Rechts in einem global organisierten Medium wie dem Internet. Auch wenn es komplizierter erscheint: Rechtlich lassen sich die meisten Probleme im Web 2.0 mit den bisherigen Grundsätzen und Mitteln des Äußerungsrechts lösen. Das Presserecht versucht insbesondere einen verhältnismäßigen Ausgleich des Spannungsverhältnisses widerstreitender Grundrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht, herzustellen.
Auf der Tagung „Onlinekommunikation – Trends, Strategien und Werkzeuge digitaler Corporate Communications“ am 11. und 12. März 2010 in Berlin http://www.tagung-onlinekommunikation.de/ habe ich in meinem Vortrag versucht einen Überblick zu geben über die grundsätzlichen Regeln und Verantwortlichkeiten, über Fragen wie die Verantwortlichkeit und Haftung in der Onlinekommunikation, Fragen wie Web 2.0 = Risiko 2.0?, Google Analytics und der Datenschutz, Spam, Opt-In/-Out, Preisausschreiben und rechtssichere Kommunikation, Gegendarstellung, Richtigstellung, Persönlichkeitsschutz und Urheberrechte. Die Präsentation zum Vortrag Onlinekommunikation kann hier heruntergeladen werden.
Noch keine Kommentare