Der Betreiber einer Video-Distributions-Plattform wie Youtube kann für Urheberrechtverstöße seiner Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz haften, auch wenn er sich zuvor formularmäßig von diesen hat versichern lassen, dass der jeweilige Uploader Inhaber aller erforderlichen Rechte für die Verbreitung wäre.
Ein Pächter stört, ein Verpächter nicht – Störerhaftung des Verpächters einer Domain
Der BGH entlässt die Verpächter von Internet-Seiten aus der Haftung wegen persönlichkeitsrechtlicher Verletzung durch den jeweiligen Pächter.