BDIU_KurzlogoIm Rah­men der Jah­res­haupt­ver­samm­lung des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Inkas­so-Unter­neh­men e.V. (BDIU) war ich ein­ge­la­den zu eini­gen wett­be­werbs­recht­li­chen Aspek­ten zu refe­rie­ren, die für den Ver­band und sei­ne Mit­glie­der von erheb­li­cher Bedeu­tung sind.

Ins­be­son­de­re die Wer­bung mit „Null-Inkas­so“, also das Ver­spre­chen, dass dem Gläu­bi­ger bei Beauf­tra­gung eines Inkas­so­un­ter­neh­mens weder Risi­ken, noch Kos­ten dro­hen wür­den, ist nicht nur aus Sicht des Ver­ban­des, son­dern auch des Geset­zes unlau­ter. Unter­neh­men, die in die­ser Wei­se wer­ben müs­sen daher damit rech­nen – unab­hän­gig ob Mit­glied im BDIU oder nicht – abge­mahnt und in wett­be­werbs­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­wi­ckelt zu werden.

Die Prä­sen­ta­ti­on zu dem Vor­trag kann hier abge­ru­fen werden.