Der Auskunftsanspruch in den Landespressegesetzen sichert Journalisten zu, dass Behörden den Vertretern der Medien auf Anfrage Auskünfte zu gestellten Fragen erteilen müssen. Die wenigen Vorschriften dazu, beispielsweise im § 4 Landespressegesetz Baden-Württemberg, lassen jedoch in der Praxis für die Sprecher von Behörden großen Interpretationsspielraum und viele Fragen offen. Um etwas mehr Klarheit zu schaffen und solche Fragen zu klären, habe ich am 24.02.2012 mit Leitern von Behörden des Landes Baden-Württemberg einen Workshop bestritten.
Die Prezi zu dieser Veranstaltung ist nachfolgend abrufbar.
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Wer ist bei einer GmbH, deren Anteile zu 100 % bei einer Gemeinde liegen auskunftspflichtig, der
Geschäftsführer der GmbH oder der Behördenleiter der Gemeinde?
Über eine Antwort wäre ich sehr froh, mache gerade eine Ausbildung zur Journalistin.
Gruß Kattrin Peter
Soweit der Geschäftsführer der GmbH nicht ausnahmsweise mit dem Leiter der Trägerbehörde identisch ist, ist regelmäßig immer (nur) der GmbH-Geschäftsführer direkt zur Auskunft befähigt, befugt und ggfs. verpflichtet.