In einer gan­zen Rei­he von Auf­sät­zen, Ver­an­stal­tun­gen und Bei­trä­gen habe ich bereits dar­ge­legt, war­um ich der Über­zeu­gung bin, dass ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger nicht geeig­net ist, Gemein­wohl­in­ter­es­sen zu die­nen, aber auch nicht dazu taugt, die von eini­gen Ver­lags­ver­tre­tern behaup­te­ten Rechts­pro­ble­me zu lösen.

Mei­nes Erach­tens geht es in Wahr­heit dabei ja auch um etwas ganz ande­res: Das Leis­tungs­schutz­recht soll ein recht­li­ches Instru­ment sein, um eine „eine deutsch­land­wei­te Flat­rate für alle Ver­lags­in­hal­te“ zu beför­dern, um damit die bis­he­ri­ge (Online-) Markt­stra­te­gie eini­ger Pres­se­ver­la­ge mit Hil­fe des Gesetz­ge­bers risi­ko­los wirt­schaft­lich abzu­si­chern. In die­sem Zusam­men­hang ist auch Chris­toph Kee­ses Bei­trag „Offe­nes Netz und Schutz des Urhe­bers sind gleich­zei­tig mög­lich“ zu lesen. Dass sei­ne Vor­stel­lun­gen jedoch nicht zu hal­ten sind, hat Ste­fan Engeln aber bereits auf carta.info über­zeu­gend dargelegt.

Ich habe zu dem The­ma jetzt der „IGEL – Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht“ ein Inter­view gege­ben, das hier abge­ru­fen wer­den kann. Es ist – wie jedes Inter­view – ver­kürzt, wer mehr dazu wis­sen will, fin­det dazu aber genug auf die­ser Seite.

Anders als es die Ver­le­ger viel­leicht ger­ne hät­ten, han­delt es sich bei IGEL übri­gens um kein Pro­jekt, dass etwa nur von Goog­le unter­stützt wür­de. Nicht nur, dass die Lis­te der Unter­stüt­zer deut­lich län­ger ist. Die strik­te Ableh­nung eines Leis­tungs­schutz­rech­tes für Pres­se­ver­la­ge ist viel­mehr eine Posi­ti­on, die außer den Ver­le­gern selbst, ansons­ten nahe­zu die gesam­te deut­sche Wirt­schaft teilt und auch deut­lich arti­ku­liert. Dar­an sei an die­ser Stel­le ledig­lich kurz erinnert.