In einer ganzen Reihe von Aufsätzen, Veranstaltungen und Beiträgen habe ich bereits dargelegt, warum ich der Überzeugung bin, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht geeignet ist, Gemeinwohlinteressen zu dienen, aber auch nicht dazu taugt, die von einigen Verlagsvertretern behaupteten Rechtsprobleme zu lösen.
Meines Erachtens geht es in Wahrheit dabei ja auch um etwas ganz anderes: Das Leistungsschutzrecht soll ein rechtliches Instrument sein, um eine „eine deutschlandweite Flatrate für alle Verlagsinhalte“ zu befördern, um damit die bisherige (Online-) Marktstrategie einiger Presseverlage mit Hilfe des Gesetzgebers risikolos wirtschaftlich abzusichern. In diesem Zusammenhang ist auch Christoph Keeses Beitrag „Offenes Netz und Schutz des Urhebers sind gleichzeitig möglich“ zu lesen. Dass seine Vorstellungen jedoch nicht zu halten sind, hat Stefan Engeln aber bereits auf carta.info überzeugend dargelegt.
Ich habe zu dem Thema jetzt der „IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ ein Interview gegeben, das hier abgerufen werden kann. Es ist – wie jedes Interview – verkürzt, wer mehr dazu wissen will, findet dazu aber genug auf dieser Seite.
Anders als es die Verleger vielleicht gerne hätten, handelt es sich bei IGEL übrigens um kein Projekt, dass etwa nur von Google unterstützt würde. Nicht nur, dass die Liste der Unterstützer deutlich länger ist. Die strikte Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ist vielmehr eine Position, die außer den Verlegern selbst, ansonsten nahezu die gesamte deutsche Wirtschaft teilt und auch deutlich artikuliert. Daran sei an dieser Stelle lediglich kurz erinnert.
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