Seit einigen Tagen wird ein Musterantrag des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD zur Vorratsdatenspeicherung breit diskutiert. Ihm wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle. Der Gesprächkreis fordere angeblich, bis an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen oder sogar darüber hinaus zu gehen. Dieses aber ist genauso falsch, wie der Eindruck, der im Rahmen dieser Kritik erzeugt wird: Dass es bezogen auf die Vorratsdatenspeicherung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland überhaupt keiner politischen Diskussion bedürfe, „wie“ die Richtlinie der EU und ihre Umsetzung in Deutschland aussehen solle und sich die Diskussion innerhalb der SPD daher allein auf das „ob“ beschränken könnte. Die Tatsache, dass das BMJ mit Vorlage seines Gesetzentwurfes im Juni 2011 die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wieder eröffnet hat, würde eine solche Vogel-Strauß-Taktik aber der für die kommende politische Auseinandersetzung dringend notwendigen Orientierung der Partei schaden, so dass dringender Bedarf zur Klarstellung und Standortbestimmung besteht. (Update: Auch Alvar Freude hat inzwischen eine Replik veröffentlicht.)
Seit einigen Tagen wird ein Musterantrag des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD zur Vorratsdatenspeicherung kontrovers diskutiert. Ihm wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle. Der Gesprächkreis fordert angeblich, bis an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen aus dem Urteil von März 2010 oder sogar darüber hinaus zu gehen. Insbesondere Kollege Thomas Stadler zeichnet in den Kommentaren auf seinem Blog und c´t online das verzerrte Bild einer „Roadmap zur Vorratsdatenspeicherung“. Richtig an seiner Kritik ist jedoch lediglich, dass es sich um einen politische Text im Diskussionsstadium handelt, um keinen Gesetzentwurf oder gar juristischen Aufsatz, und er daher an vielen Stellen vage bleibt. Eben weil der Text zunächst nur eine grobe Linie für kommende Diskussionen bis zum Parteitag der SPD im Dezember 2011 beschreiben soll. Das lädt zu kritischen Beiträgen ein – was einer politischen Debatte auch niemals schadet. Die Grenze redlicher Kritik aber wird überschritten, wenn Lücken mit Unterstellungen gefüllt werden, für die es weder im Text noch sonst Anhaltspunkte gibt. Vermischt wird dieses zudem mit unrealistischen Einschätzungen über den Stand der politischen Debatte, die sich auch in anderen Beiträgen finden. So aber dürfte bei vielen ein falscher Eindruck erzeugt werden, der meines Erachtens nach brandgefährlich ist: Es wird so getan, als ob es mit Bezug auf die kommende Neuauflage eines deutschen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung für die SPD besser wäre, die Augen vor den unangenehmen Realitäten zu verschließen und bestimmte Tatsachen einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen, anstatt rechtzeitig eine für diese Partei längst überfällige politische Debatte zu führen. Diese Vogel-Strauß-Taktik aber schadet der für die kommende politische Auseinandersetzung dringend notwendigen Orientierung, so dass dringender Bedarf zur Klarstellung und Standortbestimmung besteht:
Die Autoren des Antrages aus dem netzpolitischen Gesprächskreis der SPD – übrigens alle keine Berufspolitiker – lehnen die Vorratsdatenspeicherung schon aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ab. Ich selbst kann für mich dabei in Anspruch nehmen, seit 1995 gegen jeden Versuch einer ausufernden Überwachung oder Beschränkung der Freiheit des Internet engagiert und dabei im Ergebnis manchmal auch erfolgreich gewesen zu sein. Seien es die Pläne von Innenminister Kanther zum Verbot teilnehmerautonomer Verschlüsselung, das Zugangserschwerungsgesetz oder eben auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Selbst um den Preis, damit in innerparteiliche Opposition zu geraten, werde ich daran auch in Zukunft festhalten.
Dieser Grundüberzeugung wird – anders als es manche Kritiker in die Texte hineinlesen wollen – aber auch an keiner Stelle des Antrages widersprochen. Ganz im Gegenteil, denn die generelle Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist ja gerade das Motiv, warum eine Neuorientierung der SPD in diesen Fragen erreicht werden soll. Denn bis heute existiert innerhalb der SPD keine Beschlusslage, die es Amts- und Mandatsträgern politisch unmöglich machen würde, selbst unverhältnismäßigen und überzogenen staatlichen Überwachungsgesetzen mit dem vorgeblichen Argument „mehr Sicherheit“ zuzustimmen. Unter den Netzpolitikern der SPD habe ich bislang dagegen keinen kennengelernt, der Maßnahmen unverhältnismäßiger und überzogener staatlicher Überwachung, die Speicherung von Daten auf Vorrat oder andere restriktive Eingriffe befürworten würde. Die meisten sind – wie ich selbst auch – vielmehr überzeugte Gegner von überbordender Überwachung und auch der Vorratsdatenspeicherung. Gemeinsam rufen wir daher auch zur Teilnahme an der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 10. September 2011 in Berlin auf.
Trotz anderer persönlicher Überzeugung in diesen Fragen müssen wir uns aber – anders als vielleicht in anderen Parteien und natürlich auch zivilgesellschaftlichen Gruppen wie dem AK Vorrat – im Zusammenhang eines Gesprächskreises beim SPD-Parteivorstand, auch der Tatsache stellen, dass es die eigenen SPD-Minister gewesen sind, die 2006 der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben. Zudem müssen wir mit Abgeordneten in den SPD-Fraktionen, wie auch Ministern in den Bundesländern, umgehen, die sich unserer Befürchtung nach auch für eine schlichte Neuauflage des eben erst vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Gesetzes begeistern könnten. Lediglich ein „Verbot der Vorratsdatenspeicherung“ zu fordern, reicht in diesen Zusammenhängen weder für eine Bewusstseinsänderung bei den Verantwortungsträgern aus, noch könnte es mehr bewirken, als sich selbst ein gutes Gewissen zu verschaffen.
Die Mitglieder des Gesprächskreises haben sich daher vielmehr vorgenommen, den Bundesparteitag der SPD im Dezember dazu zu nutzen, eine erstmalige Positionsbestimmung ihrer Partei in den wichtigsten netzpolitischen Fragen zu versuchen – auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung. Selbst wenn es für sie aufgrund der problematischen Historie kein „Siegerthema“ sein kann, wollen sie im Interesse der Bürgerrechte so von der bisherigen Logik der Innenpolitiker wegkommen, jedes Jahr immer mehr Überwachung für das Internet zu fordern. An den unserer Einschätzung nach dabei realpolitisch maximal mehrheitsfähigen Positionen werben wir intern für Vorschläge, die sich als Ergebnis an der Situation vor 2006 orientieren sollen – einer Zeit also, in der Access-Provider IP-Adressen für 80 Tage gespeichert haben, es einen gesetzlichen Zwang zur Erhebung, Speicherung und Beauskunftung aller möglichen Arten von Telekommunikations- und Internetdaten aber noch nicht gegeben hat. Der Musterantrag, an dem die Diskussion entlangläuft, ist dabei der Versuch einer ersten groben Positionsbestimmung in diese Richtung. Der Antrag fordert die Europa- und Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine grundlegende Überarbeitung der geltenden EU-Richtlinie einzusetzen. Ohne diese Änderung blieben alle EU-Länder verpflichtet, deutlich weitgehende Speicherverpflichtungen einzuführen – völlig egal, was die SPD dazu auf einem Parteitag beschließt.
Daher formuliert auch der Antrag an die Mandatsträger der SPD gerichtet: „Jegliche Art von Vorratsdatenspeicherung ist für die Sozialdemokratie ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und darf daher, wenn überhaupt, nur in engen Grenzen erfolgen.“ Ausdrücklich abgelehnt wird insbesondere die Speicherung von E‑Mail-Verbindungsdaten und Standortdaten, gewollt ist insgesamt eine Begrenzung auf wenige Datenarten und – wenn überhaupt etwas gespeichert wird – nur für kurze Speicherfristen. Auskünfte sollen zudem nicht etwa für Urheberrechtsdelikte, sondern nur für schwere Straftaten erteilt werden, und zwar ausschließlich unter Richtervorbehalt und mit weitgehenden Beweisverwertungsverboten. Zivilrechtliche Auskunftsansprüche sollen nicht mehr bestehen. Bezogen auf Massenabmahnungen für Urheberrechtsinhaber sei hier erwähnt, dass diese auch heute – und zwar auch ohne irgendeine gesetzliche Vorratsdatenspeicherung – möglich sind. Ursache ist die sog. Enforcement-Richtlinie und ihre Umsetzung in §101 UrhG. Die Speicherung der dynamischen IP-Adresse ist zudem keine unzulässige Vorratsdatenspeicherung (vgl. auch OLG München vom 04.07.2011, Az. 6 W 496/11 und zu den Filesharing-Konstellationen z.B. diesen Kommentar). Der Musterantrag will dennoch diese Art zivilrechtlicher Ansprüche wie auch solche bei Ordnungswidrigkeiten ausschließen und dieses im Rahmen einer ganzheitlichen Debatte um die Vorratsdatenspeicherung regeln.
All dies geht deutlich über die Anforderungen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auferlegt hat – wenn es auch nicht Forderungen nach fundamentaler Ablehnung jeglicher Speicherung von Daten auf Vorrat zu entsprechen vermag. Zudem wird die Frage von Speicherung und Beauskunftung von dynamischen IP-Adressen anders beurteilt, als es vielleicht einer Mehrheit der Meinungen im Netz entspricht. Aber auch das aufgrund nachvollziehbarer Gründe und mit der gleichen Intention, wie es auch das Bundesverfassungsgericht getan hat (vgl. Ziff. 254 ff. der Entscheidung des BVerfG vom 2. März 2010: „Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter IP-Adressen, die diese unter Nutzung der vorgehaltenen Daten zu ermitteln haben. Die Schaffung von solchen Auskunftsansprüchen ist unabhängig von begrenzenden Rechtsgüter- oder Straftatenkatalogen insgesamt weitergehend zulässig als die Abfrage und Verwendung der Telekommunikationsverkehrsdaten selbst […]“)
Explizit – aber eben nicht abschließend aufgezählt, sondern lediglich beispielhaft erwähnt – werden in dem Antrag etwa die Speicherung von E‑Mail-Verbindungsdaten und Standortdaten grundsätzlich abgelehnt. Es soll also überhaupt nicht mehr auf Vorrat gespeichert werden dürfen, wer wann mit wem E‑Mails geschrieben oder sich mit seinem Mobiltelefon wo aufgehalten hat. Und auch wenn hier nicht alle möglichen Techniken (GSM, GPRS, UMTS, GPS, …) einzeln aufgeführt sind, sieht der Antrag dabei keine Ausnahme vor. Dabei wird diesbezüglich nicht nur eine Überarbeitung der Richtlinie der EU angestrebt, sondern auch eine Abkehr von der bisher immer noch herrschenden Praxis der Mobilfunkunternehmen, Standortdaten ihrer Kunden langfristig zu speichern und zu beauskunften.
Der Musterantrag richtet sich zum Teil dezidiert an die EU-Parlamentarier der SPD, mit dem Ziel sie für eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden EU-Richtlinie zu gewinnen. Denn in Brüssel gibt es im Zuge der Evaluierung der Richtlinie aktuell eine Diskussion insbesondere etwa über die Frage der Kostenerstattung, die Zugriffsbedingungen auf Daten, kürzere Speicherfristen oder auch eine stärkere Differenzierung je nach Datentyp. Was es in Brüssel aber nicht gibt, ist jedoch eine erkennbare Debatte, die Richtlinie insgesamt abzuschaffen oder die Vorratsdatenspeicherung etwa ganz zu verbieten. Das muß man bedauern, aber noch bedauerlicher ist es, dass die Bundesregierung es offensichtlich nicht ansatzweise für notwendig erachtet, sich auf europäischer Ebene in die Diskussion um eine Revision der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt in diese Richtung einzubringen, obwohl die Bundesjustizministerin in der deutschen Diskussion anderes behauptet.
In Bezug auf die EU-Richtlinie wird daher gefordert, die Höchstspeicherdauer auf sechs Monate zu begrenzen, also aus der Unter- eine Obergrenze zu machen, und nicht mehr wie bislang, Speicherung bis zu zwei Jahre zuzulasssen. Außerdem soll es den Mitgliedsstaaten freigestellt sein, ob und welche Telekommunikationsanbieter sie überhaupt zur Speicherung verpflichten (Kann-Regelung). Ersteres bringt sicherlich gegenüber der bisherigen deutschen Regelung keine Veränderung, weil dort ohnehin „nur“ eine sechsmonatige Speicherung vorgesehen war. Dieses würde jedoch die Situation in anderen europäischen Staaten ganz erheblich verbessern und auch das wäre dort ein erheblicher Fortschritt. Denn, das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zwar für nichtig erklärt. Jedoch nicht weil die Verfassungsrichter die EU-Richtlinie oder die anlasslose Speicherung von Daten etwa für grundsätzlich unvereinbar mit dem Grundgesetz halten würde. Nein, dieses wurde vielmehr ausdrücklich bestätigt. Lediglich an der konkreten Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Gesetz äußerten die Verfassungsrichter weitreichende Kritik, die der deutsche Gesetzgeber bei einer Neuauflage des Gesetzes zu beachten hat. Letzteres wäre schließlich nötig, damit überhaupt in Deutschland von der Umsetzungspflicht einer Richtlinie abgewichen werden kann. Ohne eine solche Öffnungsklausel, wonach die Umsetzung einer Richtlinie nicht verpflichtend ist, wäre in Deutschland auch nicht der Ausstieg aus dem Websperren-Gesetz realisierbar gewesen.
Mit der Vorlage ihres Gesetzentwurfes im Juni 2011 hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Diskussion um die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wieder eröffnet. Obwohl sachlich unzutreffend, haben zudem die Anschläge in Norwegen die Debatte in Deutschland weiter befeuert. Wie die FDP, schlagen auch die GRÜNEN dabei ein Konzept des sog. „Quick-Freeze“ vor, das vorgibt, bürgerrechtsfreundlicher als andere Arten der Vorratsdatenspeicherung zu sein. Das ist in Wahrheit aber nicht der Fall. Denn nach ihrem Vorschlag sollen nicht nur alle Arten von Daten für kurze Zeit auf Vorrat gespeichert werden, sondern auf Zuruf der Behörden per „Sicherungsanordnung“ schockgefrostet werden. Eine solche Schockfrostung soll nur dann unzulässig sein, wenn schon bei ihrem Erlass voraussehbar war, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Daten nicht eintreten werden. Über diese Negativklausel in § 100j Abs. 1 des StPO-Entwurfs versteckt, öffnet das „Quick-Freeze“ den Ermittlungsbehörden damit aber in der Praxis die Möglichkeit, stets alle Daten auf Verdacht sichern zu lassen, da der Verlauf und Ausgang des Ermittlungsverfahrens in aller Regel nie voraussehbar ist. Beim „Quick-Freeze“ würden die Ermittler also gar nicht mehr zu einer Prüfung über die Notwendigkeit einer Sicherung angehalten werden. Es steht daher zu befürchten, dass Polizeidienststellen bzw. Staatsanwaltschaften zukünftig – quasi als Standard, um etwaige Datenverluste zu vermeiden – breit angelegte Freezing-Anforderungen versenden, was nicht zu einer geringeren, sondern vielmehr höheren Belastung und zu weitaus größeren Grundrechtseingriffen führen würde. Als einen gefährlichen „Wolf im Schafspelz“ lehnen die meisten SPD-Netzpolitiker daher das „Quick-Freeze“ Konzept von FDP und GRÜNE ab, wie im übrigen der AK-Vorrat auch.
Der Vorschlag des SPD-Gesprächskreises sieht, anders als beispielsweise Thomas Stadler es behauptet, dagegen gerade nicht vor, dass alle Arten von Telekommunikations-Verbindungsdaten ohne Einschränkung gespeichert werden sollten, sondern das genaue Gegenteil: Die Art der Daten und die Dauer ihrer Speicherung sollen insgesamt und allesamt begrenzt und besonders sensible Datenarten sollen möglichst ganz aus dem Katalog der Richtlinie der EU, mindestens aber in Deutschland gestrichen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat hier einen Weg für eine differenziertere Betrachtung der Daten hinsichtlich ihrer Eingriffstiefe und hinsichtlich des jeweiligen Profilbildungspotentials aufgezeigt.
So richtig und wichtig es ist, wenn sich Gruppen wie der AK Vorrat oder die Jusos in der SPD für ein möglichst vollständiges Revirement der EU-Richtlinie einsetzen um damit mit Gruppen wie der EDRI vielleicht politisch noch mehr in Brüssel zu erreichen, muss sich ein Expertengremium wie der Gesprächskreis Netzpolitik in der SPD auch der Einsicht stellen: Forderungen, die EU müßte die Richtlinie komplett streichen oder die Vorratsdatenspeicherung gar europaweit verbieten, sind ein wünschenswertes, aber angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in der EU kein realistisches Ziel. Denn absehbar besteht in den meisten Ländern Europas überhaupt keine Bereitschaft, die dort bereits national seit vielen Jahren existierenden Regeln der Überwachung nur wegen der Evaluierung der Richtlinie abzuschaffen. Es wird daher im Rahmen der Revision der Richtlinie bestenfalls gelingen, den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum zu eröffnen, ob sie überhaupt Telekommunikationsanbieter zur Speicherung verpflichten wollen, oder eben nicht. Erst mit einer sog. Kann-Regelung, die in dem Antrag gefordert wird, könnte in Deutschland auf die Umsetzung der Richtlinie ganz oder wenigsten zum Teil verzichtet werden. So lange aber die Pflicht zu Umsetzung in deutsches Recht einer – wie auch immer am Ende nur im Detail überarbeiteten EU-Richtlinie – zu erwarten ist, muß sich die SPD auch Gedanken darüber machen, wo sie ihre Grenzen ziehen will. Insbesondere in den Ländern, in denen sie die Innenminister stellt, kann sie sich dieser Frage nicht entziehen, seitdem das Bundesjustizministerium seinen Vorschlag vorgelegt hat.
Für diesen Fall sieht der Antrag nicht nur Beschränkungen der Datenarten, sondern auch sonst weitreichende Begrenzungen vor, wie beispielsweise ganz generell sehr kurze (gedacht ist an nicht mehr als 7 Tage) Speicherungen von Verbindungsdaten, Auskünfte grundsätzlich immer nur beim Verdacht schwerer Straftaten (sog. Katalogtaten) und nur auf richterliche Anordnung, ein absolutes Verwertungsverbot für die Kommunikation mit Geheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten, und einiges mehr. Die möglichen grundrechtlichen Belastungen liegen damit unseres Erachtens noch weit unter den Vorschlägen des Justizministeriums. Selbst jetzt speichern Telekommunikationsanbieter diese Daten teilweise deutlich länger. Laut Wiki des AK Vorrats speichert und beauskunftet beispielsweise T‑Mobile Verbindungsdaten 30 bzw. 80–180 Tage und Standortdaten ebenfalls 30 Tage. Bei anderen Mobilfunkbetreibern sieht es momentan nicht anders aus (E‑Plus speichert laut AK Vorrat momentan Standorddaten 90 Tage, Vodafone ausgehende Verbindungsdaten sogar 180 Tage). Hier sei noch einmal auf den Musterantrag verwiesen: Er will keine Speicherung von Standorddaten, sowie die Beschränkung der Speicherung von Verbindungsdaten auf wenige (möglichst nur sieben) Tage.
Lediglich an einem Punkt gibt es eine echte Differenz zu anderen Vorschlägen aus der netzpolitischen Szene, zu dem wir aber auch klar stehen. Zur Speicherung dynamischer IP-Adressen steht im Text folgendes:
„Die Beauskunftung von Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden. Dabei sollte ein Abruf jedoch nur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen können.“
Gemeint ist dabei eine Rückkehr zur Speicherung von dynamischen IPs für maximal 80 Tage, in denen auch bei staatsanwaltlichen Ermittlungen in Fällen der Massenkriminalität, also nicht nur für schwere Straftaten, unter dem Vorbehalt richterlicher Überprüfung Auskunft beim Zugangsprovider verlangt werden können soll. Selbstverständlich bezieht sich auch das allein auf die auch vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachteten Fälle, in denen Ermittlern eine IP-Adresse bereits aus einer anderen Quelle bekannt ist und anschließend nur noch die Zuordnung zu einem bestimmten Anschlussinhaber erfolgen soll.
Seine Begründung findet diese angestrebte Sonderregelung für dynamische IP-Adressen darin, dass ein funktionaler Unterschied zwischen statischen IP-Adressen, die man wie z.B. auch normale Telefonnummern zu den Bestandsdaten zählt, und dynamischen IP-Adressen, die heute juristisch meist zu den Verbindungsdaten gerechnet werden, unserer Überzeugung nach in Wirklichkeit nicht existiert. Es wäre daher aber sowohl den Ermittlungsbehörden, wie auch dem Opfern von Straftaten wie Internetbetrug gegenüber schlicht nicht zu begründen, warum man ohne Probleme einen normalen betrügerischen Anruf zu einem Teilnehmeranschluss zurückverfolgen können sollte, einen VoIP-Call aber nicht, selbst wenn die korrekte IP beim Opfer bekannt ist. Klar: Natürlich wird man auch dann IP-Adressen verschleiern und auch weiterhin vollständig anonym im Netz unterwegs sein können, wenn einem das wichtig ist. Aber es ist etwas anderes, als ob ich den jährlich tausenden Opfern von Betrügereien erkläre: „Pech, man könnte Dir vielleicht problemlos helfen und den Täter ermitteln, aber unter Mord und Totschlag geht da im Internet gar nix“. Dem steht auch keine andere Abwägung entgegen, denn eine Rückkehr zur Speicherung von dynamischen IPs für z.B. 80 Tage, wie vor 2006, und unter dem Vorbehalt richterlicher Überprüfung zur Ermittlung des Anschlußinhabers, ist für diese Art von Fällen auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsgemäß erklärt worden.
Unterstellungen, damit sollten Anonymisierungdienste für unzulässig erklärt werden, entbehren jeder Grundlage. Schließlich auch der Vorwurf, die SPD-Netzpolitiker würde mit diesem Vorschlag „ohne Not“ einen „Dammbruch“ in der politischen Auseinandersetzung verursachen. Wer so argumentiert, versucht lediglich eine Tatsache zu ignorieren, der sich die SPD aber dort, wo sie in Regierungsverantwortung ist, nicht entziehen kann: Der Damm ist bereits 2007, mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie, gebrochen und konnte bis heute nicht wieder geschlossen werden (vgl. dazu auch die Diskussion hier) – die Traueranzeige von damals bringt es treffend zum Ausdruck. So lange dieser Damm aber nicht geschlossen ist, geht es nicht mehr um das „ob“, sondern leider nur noch um das „wie“ der Vorratsdatenspeicherung und eine Diskussion entlang entsprechender Verteidigungslinien. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls hat den Damm, der in Brüssel geöffnet wurde, nicht geschlossen und auch im Rahmen der laufenden Evaluation ist dieses nicht zu erwarten. Da die EU-Richtlinie aber zwangsweise in deutsches Recht umzusetzen ist, wird man nicht umhin kommen, sich diesem Problem mit politischer Redlichkeit zu stellen, um zum Schutz der Bürgerrechte wenigstens eine möglichst weitgehende Eingrenzung zu versuchen. Und nichts anderes will ich gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD und will dieser Antrag bewirken.
Es ist wie immer bei der SPD: Kriegsanleihen 1914, Noske („Einer muss den Bluthund machen“). Sozialhygiene durch die Rasterfahndung des Genossen Horst Herold, NATO-Nachrüstungsbeschluss, Kriege in Afghanistan (10 Jahre sieglos mit einer unfähigen Armee) und Jugoslawien, Großer Lauschangriff mit Genossem Schily, Terrorpakte mit Genossem Schily, Zustimmung zu Zugangserschwerungsgesetz, SWIFT, Flugdatenübermittlung an fremde Mächte. Der SPD ist nachhaltig die bruatle Machtdurchsetzung des Staates wichtiger als der Schutz der Bevölkerung.
Die VDS lässt sich einfach als falsch begründen: es gibt keinen empirischen Nachweis, dass wir einen signifikante Erhöhung der Straftatenaufklärung hätten. Mit den gleichen Argumenten könnten wir aber zur Strafverfolgung auch Überwachungskameras auf den Straßen und ehelichen Schlafzimmern fordern (wo wir den Lauschangriff dank SPD-Schily angeordnet durch Polizisten (statt behaupteten Richtern) schon haben). Und dann nur noch darüber diskutieren wie die Arbeitsgruppe jetzt,. wie lange die Überwachungsvideos aus den ehelichen Schlafzimmern bei der Polizei oder dem Videonetzwerkbetreiber gespeichert werden.
Also VDS ohne gesicherte Empirie ist wie Medikamente einführen ohne Evidenz. In der Gesundheitspolitik völlig undenkbar, aber das Internet wird bei der SPD als rechtsfreier Raum gedacht.
Die Demokratie wird siegen, wie irgendwann auch bei dem von der SPD gewollten Zugangserschwerungsgesetz, wo die SPD brutalst möglich dazu schweigt, dass sich eine Regierung erdreistet, vom Parlament gewollte Gesetze einfach nicht anzuwenden. Wie sagte Kubicki von der FDP heute: „generell verschissen“.
Wenn die Parteien keine vernünftige Politik mehr machen wollen und das Parlament verachten und verhöhnen, dann muss der Bürger selbst in den demokratischen Organen tätig werden:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143
TL;DR
Die Sarrazin-Partei (SPD) schafft sich ab. Wenn ich Ueberwachung will, wähl‘ ich die CDU.
„Da die EU-Richtlinie aber zwangsweise in deutsches Recht umzusetzen ist“
Einen Scheiss ist sie. Sie beisst sich mit dem Grundgesetz, und das hat Vorrang. Basta.
[…] bewegt sich auch die Vorratsdatenspeicherung (VDS). Mit großem Interesse verfolge ich die Debatte um die VDS in der SPD, sozusagen von der virtuellen Parkbank gegenüber, verfolgt. Aber: „Debatte“ kann man das fast […]
Eine sympathische Ansicht: Allein das Bundeverfassungsgericht hat das nicht so gesehen, sondern lediglich die „Konkrete Ausgestaltung“ für verfassungswidrig erklärt. Ansonsten aber entschieden:
Also wenn ich das richtig verstehe, sagst Du: leider haben SPD-Mitglieder einem Gesetz zugestimmt, das Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene ermöglicht. Da es das Gesetz nun gibt, köännen wir nichts mehr dagegen tun, also versuchen wir, die Auswirkungen etwas abzuschwächen.
Falls ich das richtig verstanden habe, ist das eine Kapitulation der Politik. Ihr sollt nicht das „Machbare“ anstreben, sondern das „Richtige“. Und wenn das Machbare durch irgendwelche Beschlüsse vorgegeben wird, müsst Ihr dagegen angehen und Euch nicht mir einem schalen Kompromiss verabschieden.
Ich denke, das ist der erste Vorwurf an Euch: dass Ihr einfach so Positionen aufgebt, weil irgendwann mal was beschlossen wurde, anstatt zu suchen, was richtig ist und das dann durchzusetzen.
Wenn Du allerdings für richtig hältst, IP-Adressen für 80 Tage zu speichern, damit die zur Strafverfolgung herangezogen werden können, haben wir ein inhaltliches Problem. Und ich denke, das ist der zweite Vorwurf: dass Ihr Positionen vertretet, die andere so nicht teilen, aber durch die Formulierungen den Eindruck erweckt, eine andere Position zu vertreten.
Zur Klarstellung: eine Speicherung von IP-Adressen für 80 Tage zur Strafverfolgung ist Vorratsdatenspeicherung. Ich weiß nicht, wie man das anders bezeichnen könnte.
Irgendwie dringt man nicht zu Dir durch…
Ich sehe das ebenso – nur diese Argumentation war in der Vergangenheit nicht durchschlagend und hat 2007 zu der EU-Richtlinie geführt. Damit ist das „Gesetz“ in Form der EU-Richtlinie immer noch in der Welt und wenn es nicht gelingt das in Brüssel zu kippen (wovon ich ausgehe, da vorliegend eine andere Ausgangssituation als bei „Censilia“ herrscht), muss man sich Gedanken machen dürfen, wie man eben trotzdem verhindert, dass die „Machtdurchsetzung des Staates wichtiger ist als der Schutz“ der Bürgerrechte.
„Irgendwie dringt man nicht zu Dir durch…“
Likewise.
Du schreibst:
„Ihm [dem Musterantrag] wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle.“
und
„Die Autoren des Antrages aus dem netzpolitischen Gesprächskreis der SPD – übrigens alle keine Berufspolitiker – lehnen die Vorratsdatenspeicherung schon aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ab.“
und schreibst: „Damit ist das “Gesetz” in Form der EU-Richtlinie immer noch in der Welt und wenn es nicht gelingt das in Brüssel zu kippen […], muss man sich Gedanken machen dürfen, wie man eben trotzdem verhindert, dass die “Machtdurchsetzung des Staates wichtiger ist als der Schutz” der Bürgerrechte.“
Du vertrittst also die Position a) dass die VDS grundsätzlich abzulehnen ist. Da Du aber keinen Erfolg bei dieser Position siehst, vertrittst Du die Position b) dass, da die VDS nun mal in der EU beschlossen wurde, man versuchen muss, die Auswirkungen einzudämmen.
Ich verstehe Position b), denn das ist „Realpolitik“. Aber es muss Dir doch auffallen, dass sie Position a) widerspricht und auch den Aussagen oben. Wenn über die EU eine flächendeckende Überwachung eingeführt wird, dann willst Du dies zulassen, aber gesetzlich in der Auswirkung einschränken.
Und das wird angeprangert. Kann sein, dass nicht mehr machbar ist derzeit, aber ich finde es falsch, sich dann an der Ausgestaltung der Gesetze zu beteiligen. So nach dem Motto: das Schlimmste verhindern.
Abgesehen davon: bitte nicht mit „muss man sich Gedanken machen dürfen“ argumentieren. Ich bin nicht dagegen, dass Du Dir Gedanken machst, ich kritisiere die Schlüsse, zu denen Du kommst.
PS: wie kann man Zitate so schön kennzeichnen, wie Du? Liest sich besser.
Ja, das stimmt: „SPD-Mitglieder einem Gesetz zugestimmt, das Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene ermöglicht.“ So sehr ich damals bereits schon dagegen war (und mich dagegen auch eingesetzt habe).
Das nächste stimmt teilweise: „SOLANGE es das Gesetz nun gibt, können wir nichts mehr dagegen tun, als zu versuchen wir, die Auswirkungen etwas abzuschwächen.“ Ärgerlich, aber so ist das mit EU-Richtlinien ganz generell, wenn wie hier das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, dass sie nicht verfassungswidrig sind. Denn dann sind Vorgaben der EU in deutsches Recht umzusetzen – und darüber hat die Debatte in Berlin längst begonnen.
Nein, eine „Kapitulation der Politik“ wäre es, wenn man nicht in dieser Situation weiterhin allein die Maximalposition („Verbot der VDS“) vertreten würde, obwohl man weiß, dass das nicht realistisch ist. Ich werfe daher an anderer Stelle ja auch FDP und GRÜNEN schlichten Populismus vor. Sie wissen nämlich, und auch diese Gespräche habe ich bereits geführt, dass vielleicht mit Verbesserungen zu rechnen ist, nicht aber mit einer Abschaffung der VDS auf EU-Ebene.
Das ihr „einfach so Positionen aufgebt“ stimmt für mich auch nicht. Dir ist vielleicht nicht bekannt, dass ich selbst (erfolgreiche) Klagen gegen die VDS begleitet habe. Nur: Mit dem Urteil des BVerfG und Vorlage des FDP-Entwurfes ist die alte Position nicht zu halten. Man kommt nicht umhin, eine andere Verteidigungslinie aufzubauen…
Ja, in der Tat sehe ich die Speicherung von IP-Adresse in dem von mir beschriebenen engen Rahmen nicht nur als zulässig und die Forderung danach auch als nachvollziehbar an. Ich bin da aber überhaupt nicht allein, wenn Du Dir mal z.B. diese Debatte anschaust und mit dem Provider Deines Vertrauens sprichst. Aber in der Tat: Das sehe ich als den wesentlichen Unterschied in der Debatte, über den man natürlich streiten kann. Die darüber hinausgehenden Vorwürfe in der Debatte dagegen (nicht von Dir, meine ich damit) würde ich als unberechtigt zurückweisen wollen.
In Deiner Argumentation wird die verbreitete Fehlvorstellung deutlich, dass man einfach sagen könnte „ich will aber nicht“ oder es noch darum ginge, etwas „zuzulassen“. Die EU-Richtlinie IST aber bereits eingeführt und damit IST die flächendeckende Überwachung in dem Rahmen, wie sie die EU-Richtlinie vorschreibt, bereits gesetzlich etabliert. Es geht „nur“ noch darum, das zu ändern und wenn das nicht gelingt, wenigstens die Auswirkungen zu begrenzen. Unsere Justizministerin hat einen Gesetzentwurf in die Debatte eingebracht, der das m:E. nicht leistet. Daher die eigenen Überlegungen.
Ja: Mit dem HTML-Befehl „blockquote“
Was es in Brüssel aber nicht gibt, ist jedoch eine erkennbare Debatte, die Richtlinie insgesamt abzuschaffen oder die Vorratsdatenspeicherung etwa ganz zu verbieten.“
Es gibt durchaus eine rege Debatte über Alternativen wie Quick Freeze. In den offiziellen Expertengruppen und im Rat wird das vielleicht nicht so diskutiert, daher bekommt ihr es nicht mit, aber aber die Debatte läuft in Brüssel schon seit fast einem Jahr. Die Kommission ist übrigens seit dem Evaluierungsbericht noch unter Druck, die strikte Notwendigkeit der VDS nachzuweisen, und sie weiss das. Die anderen sind im Begründungszwang, wenn sie die VDS verlängern wollen, nicht wir. Solche Beiträge wie deiner bzw. der der SPD-Netzpolitiker nehmen ihnen nur den Druck. Ich verstehe und schätze eure Intention, aber ihr geht offenbar den Kompromiss schon ein, bevor ihr überhaupt gekämpft habt.
Diese Kritik verstehe ich und kann ich auch akzeptieren. Sie geht aber von einer Prognose aus, die ich nicht teilen kann. Denn aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und dem darin enthaltenen Spruch, dass „ein Kostenersatz“ für die Maßnahmen der Überwachung den betroffenen Unternehmen nicht gewährt werden muss, ist nachträglich für Deutschland tatsächlich genau das eingetreten, was vorher nur behauptet wurde: Es besteht ein echter Harmonisierungsbedarf – mindestens hinsichtlich der Kostenregelungen. Daher wird es der Kommission in jedem Fall gelingen, die Notwendigkeit der Richtlinie zu begründen. Fraglich ist nur, in welchem Umfang die VDS-RL ansonsten ausgestaltet wird – und dann sind wir sicherlich wieder beieinander: im maximal möglichst geringen Umfang.
OK, dann habe ich das ja richtig verstanden (evtl. anders ausgedrückt).
So, nun meine Kritik: im Papier (und Deinen Ausführungen) lese ich: „Auswirkungen begrenzen“. Ich lese nicht „Gesetz wieder abschaffen“. Und das stört mich, denn „Auswirkungen begrenzen“ finde ich verfehlt.
Und ich sehe nicht ein, warum Ihr nicht konkret für die Abschaffung des Gesetzes kämpft. Dann hättet Ihr eine unglaubliche Unterstützung. So stellt Ihr Euch zwischen die Stühle.
Nein, die Fehlvorstellung meinerseits besteht darin, zu glauben, dass, wenn man ein Gesetz für falsch hält, man daran arbeitet, das Gesetz zu kippen bzw. so zu ändern, dass es den eigenen (Maximal-)Positionen entspricht. Und nicht von vornherein mit einer Kompromissidee an die Sache zu gehen. Und ja: „die EU“ sind u.a. Politiker unserer Parteien, also können „wir“ dort auch etwas ändern.
Lieber Jan,
irgendwie verstehe ich Teile deines Beitras nicht:
„Richtig an seiner Kritik ist jedoch lediglich, dass es sich um einen politische Text im Diskussionsstadium handelt, um keinen Gesetzentwurf oder gar juristischen Aufsatz, und er daher an vielen Stellen vage bleibt. Eben weil der Text zunächst nur eine grobe Linie für kommende Diskussionen bis zum Parteitag der SPD im Dezember 2011 beschreiben soll.“
Der Text ist doch ein Musterantrag mit der Aufforderung das ihn die SPD Gremen stellen sollen, das ist doch kein Diskussionspapier mehr. Klarstellung wäre hier sinnvoll. Ein Antrag soll beschlossen und Parteiposition werden, die „Linie für kommende Diskussionen bis zum Parteitag“ wird doch nicht mit einem Antrag beschrieben.
Zudem bleibt unbeantwortet wieso ihr bei vielen Punkten ungenau bleibt, gerade wenn es strittig ist, macht es doch Sinn den Interpretationsspielraum wie „für wenige Tage“ zu schließen und nicht im vagen zu bleiben. Bezüglich Quick Freeze habe ich dir ja schon bei mir geantwortet und die politische Bewertung teile ich nicht, der Spielraum ist größer und als Expertengremium sollte man doch für seine Position kämpfen, statt die Annahme zu verbreiten, der Kampf sei bereits gelaufen oder chancenlos.
Malte
Gruß Malte
Das eine tun, das Andere nicht lassen: Auf EU-Ebene kämpfen etliche Abgeordnete gerade von SPD und GRÜNEN in Brüssel gegen die Richtlinie. Die Mehrheitsverhältnisse dort sind aber nicht so, als dass sie gute Chancen hätten. Zudem erfahren sie bei diesem Thema nach meinem Einblick leider auch nicht die „unglaubliche Unterstützung“ die wünschenswert wäre – siehe meine Antwort an Ralf. Denn man darf nicht vergessen: Es gibt eine ganze Reihe von Staaten in der EU, die die Vorratsdatenspeicherung aktiv wollen und auch die in Deutschland betroffenen Unternehmen haben in der Folge des Urteils des BVerfG Bedarf nach einer Richtlinie, die wenigstens die Frage der Kostenerstattung harmonisiert. Die Richtlinie wird also kaum verschwinden, sondern im günstigen Fall halt vielleicht so eingeschränkt, wie wir das gerne hätten.
Das tun wir aber nicht. Das was wir vertreten, ist vielmehr eine Maximalposition bezogen auf die in Deutschland aktuell bestehende Rechtslage. Wir wollen IP-Speicherung zur Identitätsfeststellung und sonst nach Möglichkeit nix. Wir meinen sogar, dass das noch unter den Belastungen liegt, die sich z.B. aus der angeblichen Alternative „Quick-Freeze“ ergeben würden.
Lieber Malte,
innerhalb der SPD gibt es ein sehr breites Meinungsspektrum zu diesem Thema. Einige wollen lieber in Fundamentalopposition verharren, Andere würden am liebsten einfach den Text des BVerfG-Urteils in eine Gesetzesform gießen. Daher wurde kein Antragsentwurf verabschiedet, sondern nur ein Muster mit einigen wesentlichen Punkten, auf dessen Basis andere Gremien noch eigene Anträge für den Parteitag formulieren sollen. Mit Ralf Jäger und anderen in der SPD konnte nun verabredet werden, das man von diesem Muster ausgehend bereit ist, mit uns erstmals über einen Antrag zu diskutieren, der vielleicht sogar am Ende im Konsens über den Parteivorstand eingebracht werden kann. Natürlich schreibt man in so einer Situation keine Fristen rein, sondern fordert erst einmal die aller kürzesten und schaut, wie die andere Seite reagiert.
Tatsächlich ist die Kommunikation dieses Textes „unglücklich“ gelaufen, da sich das Ganze über einen „Leak“ und unter Offenbarung einer persönlichen Einschätzung eines Gesprächsteilnehmers verbreitet hat, was so weder geplant waren, noch eine Richtigstellung ermöglicht hätte. Das wir dafür eines auf die Mütze bekommen, ist OK. Auch zu verlangen, dass Unklarheiten beseitigt und Präzisierungen erfolgen. Unterstellungen aber rechtfertigt das nicht.
Beste Grüße, Jan
„Wir wollen IP-Speicherung zur Identitätsfeststellung“
Oh Gott. Und die Menschen in den großen Unternehmen und Behörden bekommen alle eine Ausweis, damit man die trotz der Proxys erkennen kann. Und die Kinder und Jugendlichen müssen im Netz dann katholischen Priestern ihre Identität preisgeben (also das Gegenteil dessen, was die jetzige Familienministerin dringend sagt). Und auf den Straßen hat jeder ein Namensschild zur Identitätsfeststellung zur tragen. Oh what a brave new world.
Danke, SPD. Lass stecken. Sonst geht’s dir wie der FDP in Meck-Pomm. Einfach weg.
„…Auskünfte grundsätzlich immer nur beim Verdacht schwerer Straftaten (sog. Katalogtaten) und nur auf richterliche Anordnung, ein absolutes Verwertungsverbot für die Kommunikation mit Geheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten, und einiges mehr.“
Was diese politischen Steigbügelargumente am Ende des Tages wert sind, hat man ja schön in Dresden präsentiert bekommen.
Überhaupt bewundere ich ihren permanenten Gedankenspagat, stets zu behaupten, das eine zu wollen, um dann, aus Parteidisziplin oder der politischen Großwetterlage, das Gegenteil zu tun: „Die Autoren des Antrages aus dem netzpolitischen Gesprächskreis der SPD … lehnen die Vorratsdatenspeicherung schon aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ab.“ „Die Art der Daten und die Dauer ihrer Speicherung sollen insgesamt und allesamt begrenzt … werden.“
Bewunderswert (in gewisser Weise), wie Sie Antagonismen rearrangieren, als ob es Synergismen wären.
Das wirklich Phänomenale ist, dass die SPD anscheinend wirklich glaubt, was sie sagt; und denkt, ihr Verhalten wäre vernünftig.
Und sich dann noch wundern, wieso keiner die Verräterpartei mehr wählt. Wer CDU-Politik will, kann auch gleich CDU wählen, da braucht es nicht den zweitklassigen Steigbügelhalter.
Und besonders unverschämt ist, erst die VDS in Teilen direkt zu befürworten (siehe der vielsagende Absatz über die IP-Auskunft im „Betrugsfall“) und dann auch noch zur Freiheit statt Angst-Demo zu kommen, die sich ja gegen JEDE VDS ausspricht. Unglaublich. Das ist schon fast absichtliche Sabotage der Veranstaltung und maximal respektlos.
Ganz nebenbei: die CDU-Minderheit kann ohne die SPD keinerlei Regelung zur VDS beschliessen, selbst wenn es die rechtliche Vorgabe der EU gibt.
[…] Vorratsdatenspeicherung: Stand der Debatte (Jan Mönikes) – Der geplante Musterantrag des SPD-Gesprächskreises Netzpolitik zur Vorratsdatenspeicherung wird derzeit kontrovers diskutiert. Einer der Verfasser bezieht Stellung dazu. […]
Was in Dresden passiert ist, ist ein schlimmer Fall des Missbrauchs der Instrumente der anlassbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Das aber hat mit der ganzen Debatte um die VDS nichts zu tun.
Da man den Daten ansonsten auch nicht ansieht, von wem sie stammen und ob an einer Kommunikation eine Person beteiligt ist, der ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, kann zudem nur ein Beweisverwertungsverbot die Rechtslage für die Betroffenen verbessern. Das würde auch in Fällen wie Dresden helfen. Ein Erhebungsverbot würde dagegen bedeuten, dass man „live“ alle Kommunikationsvorgänge überprüft. Das aber wäre dann ja wieder genau die Situation wie in Dresden – und das kann es ja wohl nicht gewollt sein, oder?
Einen „Gedankenspagat“ kann ich auch nicht sehen, denn es handelt sich hier ja um eine Argumentation in Stufen, sprich alternativen Verteidigungslinien. Stufe 1: Keine Vorratsdatenspeicherung. Stufe 2: Wenn schon Vorratsdatenspeicherung, dann nur IP. Stufe 3: Wenn nicht nur IP, denn möglichst wenig weitere Daten und auch nur ganz kurz. Würde man auf Verteidigungslinien in der eigenen Argumentation verzichten, wäre es ein „Entweder keine Vorratsdatenspeicherung oder Tod“. Wem würde das nützen? Dem Gesinnungsethiker verschafft es vielleicht ein gutes Gewissen, immer nur das „Richtige“ zu Wollen, egal welche Folgen es hat. Den Bürgerrechten dienen würde das aber nicht.
Wir denken das nicht nur, es ist einfach vernünftig. Zumindest muss sich meiner Überzeugung nach Politik um diese Vernunft bemühen. Oder wie Helmut Schmidt es als Ziel definiert hat: „Pragmatisches Handeln zu sittlichen Zwecken“.
Was die CDU fordert, ist etwas anders. Man kann das bei Heise gerade wieder nachlesen.
Die Identifizierbarkeit einer Telefonnummer zu einem Anschluss ist genausowenig „flächendeckende Überwachung“ wie die gleiche Identifizierbarkeit einer dynamischen IP. Das FSA-Bündnis wendet sich gegen Überwachungswahn. Es hat aber NIE gefordert, dass es nicht mehr möglich sein sollte, in einem normalen Rahmen Straftaten aufzuklären.
Ganz nebenbei: Die CDU/CSU hat gemeinsam mit der FDP eine Mehrheit im Bundestag. Und auch die FDP will eine Vorratsdatenspeicherung, die über das hinausgeht, wofür wir uns einsetzen. Sie bemäntelt es nur mit dem Buzzword „Quick-Freeze“. Und Du scheinst drauf reinzufallen…
Jan Moenikes, ändere doch einfach die Überschrift. Statt Vorratsdatenspeicherung: Stand der Debatte sollte die Überschrift nach Deinen Kommentare wohl eher: Vorratsdatenspeicherung: Die Exit Strategie der SPD (mit Bauchschmerzen) lauten.
Ich sehe hier keinen Vorteil drin. Die SPD wiederholte diese Forderungen ständig. Sagt doch einfach: „Da machen wir nicht mit!“ Die Strafen der EU sind aber nicht so teuer als das es Deutschland nicht leisten könnte. 2013 kann alles anders aussehen, 2014 auch. Aber warum sollte ich für Bund oder EU überhaupt SPD wählen, wenn alles, was gemacht wird Exit Strategien mit Bauchschmerzen sind?
Nö, dann wähle ich lieber die Piraten oder die Grünen. Bringt vielleicht nichts, aber die versuchen zumindest ein paar Dinge zu ändern, statt so zu tun als wären alle EU Lobbyisten RLn bereits zementiert.
Jan Moenikes schrieb:
Die EU-Hörigkeit der SPD ist doch schon phänomenal. Wie andere schon beschrieben, kommt der SPD überhaupt nicht in den Sinn, die EU-Regelung in Frage zu stellen. Es ist da natürlich leichter, dem Bürger in den Rücken zu fallen (das V‑Wort will ich jetze mal nicht nutzen). Um das Gesicht zu wahren, fängt sie jetzt an, Fakten umzudefinieren. Die Speicherung von IP-Adressen nicht als Vorratsdatenspeicherung zu bezeichnen ist fast noch schlimmer als das euphemistische „Rebranding“ der VDS als „Mindestdatenspeicherung“ durch die CDU-Grundrechtsverweigerer. Auch wenn das (diskussionswürdige) BVerfG-Urteil prinzipiell die Vorratsdatenspeicherung in gewissen Grenzen erlauben sollte, heißt es noch lange nicht, daß dies auch gemacht werden muß. Es gibt keinen Zwang, die Rechte des Staates bis zum äußersten ausnutzen zu müssen. Und es gäbe auch die Möglichkeit, die Bürgerrechte im Grundgesetz auszubauen, indem man zum Beispiel explizit die Vorratsdatenspeicherung ausschließt (auch gegen EU-Regelungen). Aber soetwas scheint nicht nur bei der CDU ausgeschlossen zu sein, sondern auch bei der SPD (Stichwort: Schröder & bundesweite Volksentscheide).
Ich frage mich immer mehr, ob die SPD nicht auch nur noch eine Lobby-Vertretungs- und Machterhaltungsorganisation wie die CDU und FDP ist. Denn auch bei der Euro-Rettung gibt es keine Gnade. Rücksichtslos muß der Euro gerettet werden, möglichst durch Eurobonds. Wie üblich, wird über die Risiken gelogen, bis sich die Balken biegen. Der kleine Mann – der typische SPD-Wähler – müßte es über Steuern, Abbau von Sozialleistungen und Rückgang des Reallohns ausbaden, das wird aber totgeschwiegen. Wie froh bin ich, daß S&P mal ein klares Wort gesprochen und diesen SPD- und Grünen-Schmu entzaubert hat.
Nein, die Euro-Rettung ist hier nicht das Thema, aber es zeigt demonstrativ, wie verlogen und weltfremd die SPD spätestens seit Schröder geworden ist. Und für die Position der SPD zur Vorratsdatenspeicherung gilt das gleiche. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz hat die SPD ihre Ignoranz für Bürgerrechte schon eindrucksvoll demonstriert: Parteitaktik und Aktionismus ist ihr viel wichtiger. Deshalb sind alle Beteuerungen hier einfach nur unglaubwürdig.
Bitte, liebe SPD, zeigt wenigstens einmal Rückgrat und bleibt der FSA-Demo fern. Ich kann zwar nur für mich sprechen, glaube aber nicht, daß ich da alleine bin: Ihr seid auf der Demo nicht willkommen.
Mich wundert schon die ganze Zeit über, was das mit „Bürgerrechten“ zu tun haben soll. Entweder es gibt ein Bürgerrecht auf Datenschutz, oder nicht. Wenn wir einmal erst bei Schritt (3) sind, dann gibt es keinen Weg mehr zurück. Da hilft es nichts zu sagen „wir tun alles was möglich ist, aber mit der CDU/der SPD/der FDP/dem Minister x/der EU/… ist das so schwer“. Diese Position, „ich tue alles was in meiner Macht steht“ dient genauso der Beruhigung des eigenen Gewissens wie die Position „hier ist die Grenze, und wenn wir zu Weit gegangen sind, dann müssen wir zurück“. Selbst wenn letzteres unrealistisch sein sollte, und ersteres realistisch, ändert sich dadurch an der Begründung nichts: Beides sind Rechtfertigungen für eigenes Handeln, und beide beruhigen das eigene Gewissen, unabhängig davon was man tut. Wenn einem die Macht fehlt, die eigene Position durchzusetzen, und man wirklich der festen Überzeugung ist, die eigene Position sei richtig, dann fehlt es ganz schlicht und ergreifend nur an eben der Macht. Denjenigen, die die Position „bis hierher und nicht weiter“ vertreten, mangelnden Realismus vorzuwerfen, obwohl man insgeheim ihre Position teilt, bringt die Diskussion nicht weiter.
Ja, das ist schwierig. Ja, es ist (vielleicht) nicht möglich – Allerdings habe ich dafür bisher keinen Beleg gesehen, der mich überzeugen würde – Es kommt etwa immer wieder vor, dass EU-Staaten EU-Recht ignorieren. Was passiert? Ein paar Millionen Strafe, und das wars:
http://netzpolitik.org/2010/schweden-ignoriert-vorratsdatenspeicherung/
http://journal.juridicum.at/?c=143&a=2834
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/#Deutschland_ist_verpflichtet.2C_die_europ.C3.A4ische_Richtlinie_zur_Vorratsdatenspeicherung_umzusetzen
Versteh mich nicht falsch: Bis zu einem gewissen Grad verstehe ich Deine Position. Aber wer nicht irgendwann „Halt“ sagt, und das nicht auch wenigstens umzusetzen versucht, der zeigt durch seine Taten das Gegenteil. Entweder, ich will eine pauschale Verdächtigung aller Bürger (und was ist die Vorratsdatenspeicherung anderes?), oder nicht. Entweder es werden Daten werden gesammelt und missbraucht, oder sie werden nicht gesammelt und nicht missbraucht. Welche Daten gesammelt werden, ist dabei aus ethischer Sicht zweitrangig.
Mal angenommen, Deutschland ignorierte die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung und würde zu einer Strafe verurteilt. Mal angenommen, zu 20 Millionen Euro. Pro Einwohner wären das 0,25 €. Wie viel ist Dir die freiheit wert? Weniger als 25 Cent?
Gruß
Ingo
Mal abgesehen davon, dass es vernünftig ist, das meiste für die Wahrung der Bürgerrechte in der Situation nach dem Inkrafttreten der VDS-Richtlinie herauszuschlagen, haben wir auch so etwas wie eine historische Chance und Aufgabe.
Würde es gelingen, sich mit den SPD-Innenpolitikern zu einigen, würden wir einen echten Richtungswechsel einleiten. Nach langen Jahren der ständigen Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen würde erstmals eine Politik der Selbstbeschränkung und des Verzichts beschlossen. Das ist politisch absolut notwendig, aber es muss erst mal erreicht sein.
Der Ausstieg aus dem politischen Teufelskreis, auf Sicherheitsbedrohungen immer nur mit dem Ruf nach neuen Eingriffsbefugnissen für die Strafverfolgungsbehörden zu rufen, ist nämlich keine Kleinigkeit. Die Innenpolitik muss sich als Folge davon neu denken. Sie muss rhetorisch abrüsten und sich von der Exekutive emanzipieren. Währenddessen gibt es genug Betonköpfe mit SPD-Parteibuch, die sich von der CDU für die Anschwärzung von solchen Reformbemühungen einspannen lassen. Wie gesagt, keine kleine Herausforderung.
Tja, schade auch, liebe SPD. Tendenziell gehöre ich zu euerem Wählerkreis. Aber inzwischen macht ihr es einem so schwer, euch zu mögen, daß ihr wirklich komplett unwählbar geworden seid.
Hartz IV, SWIFT, EUdSSR, Griechenland trotz Betrug nicht aus dem Euro rausgekickt, Terrorgesetze, und jetzt auch noch Big Brother V2.0 (Orwell hatte nur nicht genug Phantasie!).
Wäre schön mit euch gewesen. Aber so nicht.
Was wähl ich jetzt? Piraten? (kein Programm außer Internet)
NPD? (Gegen EUdSSR, aber sonst brauner Sumpf)
FDP? (angeblich liberal, kippt aber bei jeder Gelegenheit um)
Linkspartei? (noch mehr Staat und Steuern, unfinanzierbare Phantastereien)
CDU? (wo war noch gleich der Unterschied zur SPD? Früher gab es sowas)
CSU? (wo war noch gleich der Unterschied zur NPD? Früher… lassen wir das)
Ich werde wohl einfach zuhausebleiben. Oder, besser noch, auswandern. Dieses Land hat keine Zukunft mehr.
Mit frustrierten Grüßen
HuHa aus Nürnberg
Mal angenommen, das würde jeder Staat so machen, eben bei jedem Thema, das man zwar international beschlossen, einem national in der Umsetzung aber nicht passt. Was wäre das Resultat? Zwangsläufig das Ende der EU, denn es handelt sich um eine Vertragsgemeinschaft die auf der Einhaltung der Abrede beruht, dass die Verträge einzuhalten sind. Du kannst das gerade wunderbar am Beispiel Griechenland beobachten. Weil sie sich nicht vertragstreu verhalten, verweigert man ihnen die internationale Hilfe. Dass es den Leuten vor Ort nicht passt, wird ihnen nichts helfen.
Richtig ist: Es kann Ausnahmen geben, in denen die Umsetzung einer Richtlinie in deutsches Recht insbesondere mit unserer Verfassung nicht vereinbar ist. In diesem Fall kann es geboten sein, ein Vertragsverletzungsverfahren hinzunehmen und würde der Staat damit kein Unrecht (sprich geltendes Recht ignorieren) tun, sondern dem Recht zum Durchbruch verhelfen (sprich: unserem Grundgesetz). Nur: Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH haben bisher übereinstimmend die Rechtmäßigkeit der Richtlinie bestätigt und so lange das Bundesverfassungsgericht nicht sagt „Halt!“, muss sich unser Rechtsstaat eben auch dann rechtmäßig verhalten, wenn es vielen seiner Bürger nicht passt.
Ignorieren der Richtlinie ist nicht die Lösung, nur ihre Änderung auf EU-Ebene. Und da sehe ich halt im Moment keine realistische Perspektive für eine Abschaffung oder gar ein Verbot der VDS. Ich würde mich freuen, wenn ich Unrecht behalte.
Ich danke Dir fuer diesen schoenen aufklaerenden Text, der mir verdeutlicht hat, dass es in der SPD doch keine vereinzelnten Enklaven von Vernunft gibt. Schade schade.
Ausserdem ein allgemeines Problem der derzeitigen Parteienlandschaft: ‚Ihr sollt nicht das “Machbare” anstreben, sondern das “Richtige”.‘ ! Schoener haette ich es nicht formulieren koennen.
„Was in Dresden passiert ist, ist ein schlimmer Fall des Missbrauchs der Instrumente der anlassbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Das aber hat mit der ganzen Debatte um die VDS nichts zu tun.“
ABER HALLO, und ob! Es ist DER Beleg dafür, dass Zugriffsbeschränungen nicht funktionieren. Alle Daten, die verfügbar sind, werden auch missbraucht wenn sich eine Gelegenheit bietet.
WER HAT UNS VERRATEN?
Klar ist die IP keine Telefonnummer. Nur folgt daraus nicht das, was Du behauptest. Denn so wie Du hat auch der AKV im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert, aber die Verfassungsrichter haben nach ausführlicher Prüfung etwas anderes entschieden:
Und in der Abwägung zwischen der theoretischen Gefahr einer Profilbildung und anderen Bedenken haben sie geurteilt:
Es hat also nichts mit „EU-Tyrranei“ zu tun, wenn der deutsche Gesetzgeber in dieser Weise die Identifizierung von IP-Adressen zur Aufklärung von Straftaten einführt.
Wie schon Ingo geantwortet: Diese Strategie würden auch Piraten und Grüne nicht durchhalten, wenn es nicht die EU zerstören soll. Damit es „anders aussieht“, wird es nicht anders gehen, als über veränderte Mehrheiten und eine andere Politik. Ignorieren der Probleme hilft da nicht wirklich.
Wie gesagt: In Dresden ist das auch ohne VDS möglich gewesen. Die Daten waren nicht verfügbar, sie wurden im Rahmen einer TKÜ erst erzeugt. Über die Frage, unter welchen Umständen in Deutschland TKÜ möglich ist, können wir gerne diskutieren. Ich finde ein Unding, wie oft das passiert und wie leicht es verfügt wird. Aber es hat wirklich nichts mit der Debatte um die EU-Richtlinie und die VDS zu tun.
Antwort: Politiker, die so tun, als ob Probleme durch ignorieren oder leugnen verschwinden würden?!
Schade, wenn Du das so siehst. Sei aber nicht enttäuscht, wenn Dir die Unzulänglichkeiten der Menschen und damit auch der Politiker in einem anderen Land der Welt wieder begegnen.
Stell dir vor, es ist Wahl und keiner wählt die SPD.
Nein, nicht, daß noch was zu retten wäre. Die Granden der SPD tun seit 15 Jahren nichts anderes, als den Ast, auf dem sie sitzen, abzusägen. Und reißen damit gleich die treuen Parteimitglieder, die trotz all dem Quark das Parteibuch noch nicht verbrannt haben, mit in den Abgrund der Bedeutungslosigkeit.
Mein Schwager hat vor 15 Jahren sein Parteibuch zurückgegeben. Nach über 40 Jahren Mitgliedschaft. Er meinte lapidar, die Bundespolitik ginge komplett an der Realität vorbei und Schröder sei ein Idiot.
Nun, Schröder ist weg, hinterließ eine Trümmerlandschaft. Und was tun die Nachfolger? Fleissig weiter CDU spielen. Der ultrarechte Flügel (Seeheimer, Netzwerker) hat die sterbende SPD fest in der Hand. Und führt sie sehenden Auges in den Exitus.
Und unter diesen Rechten kann es natürlich auch nur Rechte wie Mönikes, Freude und co. geben, welche gerne rechts an der CSU vorbeiziehen würden. Indem sie Allmachtsphantasien von Ziercke und co. bedienen und nicht merken, daß sie selbst dabei instrumentalisiert werden.
Tante SPD ist tot, die SPD wird in der Zerreißprobe zwischen Ultrarechten und dem verbliebenen Rest Mitte-Links zerbersten. Über Leute wie Mönikes wird man dann nicht mehr reden. Die VDS wird kommen und die SPD wird sich hinstellen und sagen „Ja aber tut doch garnicht weh, gelle!“
m(
Oh je. Mit diesem Satz begründet man Diktaturen, das ist Dir hoffentlich schon klar. “Pragmatisches Handeln zu sittlichen Zwecken“ gefällt mir da als Ziel von Politik schon besser. Zugegeben, mehr sexy ist „SOCIALISMO O MUERTE“. Mit so was können wir in der SPD aber in der Tat nicht dienen.
Für kriminelle ist die VDS unwichtig weil sie zu leicht umgehbar ist. Es ist für sie überhaupt kein Thema weil sie es sowieso machen, das anonyme Telefonieren. Anders ist es für Otto Normalverbraucher. Er ruft Freunde an und kann dadurch identifiziert werden.
Wofür ist dann die VDS dem BKA und dem Innenminister so wichtig? Es gibt da nur eine Erklärung. Die Geheimdienste haben ungehinderten Zugriff auf die VDS Daten und speichern Profile über nicht Staats konforme und ihren Umfeld.
Bei bedarf sind dann die Daten abrufbar oder die Geheimdienste geben dem BKA hinweise die dann ungefragt umgesetzt werden. Siehe Andre Holm.
Puuh. Was ein Unsinn: Schröder mag ja ein Idiot gewesen sein, aber 100% ein Realist. Viele „treue Parteimitglieder“ kamen ja vor allem gerade damit nicht klar.
Wenn bereits der kleinste Meinungsunterschied, auch nur die Andeutung eines Kompromisses, dazu führt, nicht mehr gemeinsam für Bürgerrechte streiten zu dürfen, dann wird dieses Bündnis in der Tat von Jahr zu Jahr kleiner werden und sich das ganze zu einer Sekte entwickeln. Mit dieser Haltung tust Du Deinem vorgeblichen Ziel keinen Gefallen.
Ich akzeptiere das Argument, der Rechtsstaat und das BVG ist zu respektieren, und gebe Dir damit Recht, dass ein Verstoß gegen die EU nicht der richtige Weg ist. Nur: Wenn der Rechtsstaat ein Gesetz macht „Alle Bürger haben sich morgen in den linken Fuß zu schießen“, und das höchste Gericht bestätigt dies, weil mit der Menschenwürde vereinbar (klares Fehlurteil, aber vom höchsten Gericht, also kein Rechtsmittel einlegbar), was tust Du dann?
Für mich eine schwere Entscheidung. Aber ich wüsste, was ich täte. Meine Gesundheit ist mir wichtiger.
Ist eine neuerliche Verfassungsbeschwerde möglich?
„Die Speicherung der dynamischen IP-Adresse ist zudem keine unzulässige Vorratsdatenspeicherung“
1. Diese Wortklauberei ist einer der Gründe warum die SPD jegliche Glaubwürdigkeit verspielt. Ob nun zulässige oder unzulässige Vorratsdatenspeicherung, es ist eine Vorratsdatenspeicherung.
2. Der Autor klaubt selber Worte, unterschlägt aber selber wichtige Informationen aus dem verlinkten Kommentar. Zitat: „Nebenbei weisen wir darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung mit dem heutigen Urteil weder per se für zulässig noch für unzulässig erachtet wurde.“
Um die Argumentation des Autors zu imitieren: die Speicherung dynamischer IP-Adressen ist zudem (generell) keine zulässige Vorratsdatenspeicherung.
„Auskünfte sollen zudem nicht etwa für Urheberrechtsdelikte, sondern nur für schwere Straftaten erteilt werden, und zwar ausschließlich unter Richtervorbehalt und mit weitgehenden Beweisverwertungsverboten.“
Das ist schlicht naiv. Ist eine entsprechende Datensammlung erst einmal geschaffen, dann wird der Druck aus der Wirtschaft, diese Daten auch für die Ermittlung in anderen Bereichen einzusetzen enorm. Auch die Aufhebung des Richtervorbehalts wäre im Nachhinein möglich. In dieser Hinsicht hatte noch kein Staat der Welt ein Problem damit, bestehende Gesetze zu ändern.
Wie schnell Gesetze wieder geändert werden können, hat die aktuelle Regierung doch gerade erst bei der Verlängerung der Restlaufzeiten der Atomkraftwerke demonstriert. Was würde dann wohl passieren, wenn Schwarz-Gelb die Möglichkeit hätte, eine vorhandene VDS auszuweiten ?
„Was in Dresden passiert ist, ist ein schlimmer Fall des Missbrauchs der Instrumente der anlassbezogenen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Das aber hat mit der ganzen Debatte um die VDS nichts zu tun.“
Das ist ein Irrtum, denn es zeigt sehr gut, dass die Bedenken derjenigen, die einen Missbrauch der Daten befürchten, absolut realistisch sind. Die Vorgänge in Dresden zeigen eindrucksvoll, das selbst in einer vermeintlich funktionierenden Demokratie ein Missbrauch der Instrumente in einem erheblichen Maße möglich ist. Und wenn eine entsprechende Datensammlung erst einmal geschaffen wurde, steigen auch die Begehrlichkeiten, was Missbrauch eher begünstigt.
„Der Damm ist bereits 2007, mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie, gebrochen und konnte bis heute nicht wieder geschlossen werden“
Das ist schlimm genug – aber als Konsequenz daraus, sollte man doch versuchen, den Damm zu flicken. Stattdessen wird argumentiert, der Damm sei nun mal kaputt und man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die eigenen Minister seinerzeit mit gegraben haben und deswegen würde man sich jetzt auf die Kanalisierung im Hinterland konzentrieren.
„Die Autoren des Antrages aus dem netzpolitischen Gesprächskreis der SPD – übrigens alle keine Berufspolitiker – lehnen die Vorratsdatenspeicherung schon aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ab“
Wenn das so ist, dann verstehe ich nicht, warum Ihr Euch für eine VDS egal in welcher Form stark macht. Dann nutzt eure Energie doch lieber dafür, andere in der SPD von eurer Position zu überzeugen – und wenn die Mehrheit der SPD in Fragen der Bürgerrechte und des Datenschutzes lieber den C‑Parteien hinterher läuft, dann ist die SPD vielleicht nicht die richtige Partei für Euch.
Sorry aber dieses Rausgewiesele kotzt echt an.
Sagt doch einfach „Ja wir wollen eine VDS für 80 Tage“ und gut ist.
Das wäre ehrlich, aber klar damit fängt man keine Wähler, also verdreht man irgendwie die Realitäten.
Früher gab es mal Parteien mit programmen, die konnte man wählen.
Jetzt gibts nurnoch Parteien die sich versuchen bei möglichst vielen Bürgern anzuwanzen.
echt widerlich.
> Wenn bereits der kleinste Meinungsunterschied, auch nur die Andeutung
> eines Kompromisses, dazu führt, nicht mehr gemeinsam für Bürgerrechte
> streiten zu dürfen, dann wird dieses Bündnis in der Tat von Jahr zu Jahr
> kleiner werden und sich das ganze zu einer Sekte entwickeln. Mit dieser
> Haltung tust Du Deinem vorgeblichen Ziel keinen Gefallen.
Mir ist lieber, es kommen weniger, als daß die Demo von Bürgerrechtsheuchlern wie der SPD diskreditiert und instrumentalisiert wird. Nicht ohne Grund wurde bislang Parteimitgliedern die Beteiligung in Form von Reden auf der FSA-Demo versagt.
Natürlich können und sollen meiner Meinung nach SPD-Mitglieder, denen Bürgerrechte noch etwas wert sind, kommen, aber die SPD als Partei sollte sich besser verkrümeln.
Dies hat m.E. nach sogar sehr viel mit der Debatte u.a. um VDS zu tun. Denn ein solcher ‚Missbrauch‘ wie in z.B. Dresden wird von allen beteiligten Behörden incl. der zuständigen Justiz- und Innenministerien immer als Rechtmäßig angesehen werden und eben nicht als ‚Missbrauch‘. In NRW ist das übrigens nicht anders, die ‚Dienstaufsicht‘ versagt auch dort diesbezüglich regelmäßig gänzlich, auch wenn die Ministerialen in Düsseldorf immer das Gegenteil behaupten. Selbst wenn Jahre später ein Gericht die Rechtswidrigkeit feststellt, haben die Täter in Polizei, Justiz und Ministerien regelmäßig keinerlei Sanktionen zu befürchten und machen munter weiter wie bisher. Für die Betroffenen gibt es hingegen i.d.R. keinerlei Entschädigung, nicht einmal eine Entschuldigung. Warum also nur Beweisverwertungsverbot und warum Eure Forderung nach lediglich ‚Ordnungswidrigkeit‘ bei Missbrauch? Bevor es eine effiziente und unabhängige Kontrollinstanz mit deutlichen Sanktionsmöglichkeiten und entsprechenden Entschädigungsregelungen etc. gibt, braucht man über weitere Otto-Kataloge egal welcher Machart m.E. nach nicht zu diskutieren. Diese eröffnen lediglich weitere Missbrauchsmöglichkeiten und sind in keiner Weise geeignet, wirklich schwere Kriminalität zu verhindern oder zu bekämpfen, sondern dienen letzlich nur der Bespitzelung und Kriminalisierung der breiten Bevölkerung. Die wirkliche Schwerstkriminalität spielt sich ganz offen ab, wird jeodch nicht verfolgt: Folterer und Massenmörder ‚befreundeter‘ Nationen werden nicht verfolgt (der GBU stellt laufend derartige Verfahren ein). Milliardensummen werden im Bankensystem geraubt, da wird über Gesetze nicht mal ansatzweise diskutiert. Afghanistan ist Exportweltmeister in BTM und ‚unsere‘ Armeen und Geheimdienste schauen zu und mischen mit. Insofern ist die ganze Diskussion eher Ablenkung für’s Volk, ‚Realpolitik‘ der SPD halt. Glücklicherweise gibt es ja Alternativen und dank WWW sind zumindest einige Menschen unterdessen etwas besser informiert. Noch.
>Wenn bereits der kleinste Meinungsunterschied, auch nur die Andeutung eines Kompromisses, dazu führt, >nicht mehr gemeinsam für Bürgerrechte streiten zu dürfen, dann wird dieses Bündnis in der Tat von Jahr zu >Jahr kleiner werden und sich das ganze zu einer Sekte entwickeln.
Dann ist das halt so. Die Grundrechte noch weiter auszuhölen ist für mich inakzeptabel und folglich gibt es da von meiner Seite aus auch keine Bereitschaft, in diesem Zusammenhang irgendeinen Kuhhandel zu unterstützen.
[…] II: Viele Fragen werden ebenfalls in den Beiträgen von Alvar Freude (heise.de) und Jan Mönikes (moenikes.de) […]
Jan Moenikes sagt:
Puuh. Was ein Unsinn: Schröder mag ja ein Idiot gewesen sein, aber 100% ein Realist. Viele „treue Parteimitglieder“ kamen ja vor allem gerade damit nicht klar.
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Genau.. Ich komme heute noch nicht damit klar das dieser Mensch die Heuschrecken ins Land geholt hat. Firmenverkäufe steuerfrei zu stellen. „Realistischer“ gehts nimmer…
Schröder hat die Tür für das was auf uns zukommt weit aufgestossen und ich fürchte jetzt schon die Fragen meiner zukünftigen Enkel wie wir das zulassen konnten.