Seit einigen Tagen wird ein Musterantrag des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD zur Vorratsdatenspeicherung breit diskutiert. Ihm wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle. Der Gesprächkreis fordere angeblich, bis an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen oder sogar darüber hinaus zu gehen. Dieses aber ist genauso falsch, wie der Eindruck, der im Rahmen dieser Kritik erzeugt wird: Dass es bezogen auf die Vorratsdatenspeicherung aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland überhaupt keiner politischen Diskussion bedürfe, „wie“ die Richtlinie der EU und ihre Umsetzung in Deutschland aussehen solle und sich die Diskussion innerhalb der SPD daher allein auf das „ob“ beschränken könnte. Die Tatsache, dass das BMJ mit Vorlage seines Gesetzentwurfes im Juni 2011 die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wieder eröffnet hat, würde eine solche Vogel-Strauß-Taktik aber der für die kommende politische Auseinandersetzung dringend notwendigen Orientierung der Partei schaden, so dass dringender Bedarf zur Klarstellung und Standortbestimmung besteht. (Update: Auch Alvar Freude hat inzwischen eine Replik veröffentlicht.)
Seit einigen Tagen wird ein Musterantrag des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD zur Vorratsdatenspeicherung kontrovers diskutiert. Ihm wird unterstellt, dass er eine flächendeckende Überwachung des Internetverkehrs und des Kommunikationsverhaltens der Bürger einführen wolle. Der Gesprächkreis fordert angeblich, bis an die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen aus dem Urteil von März 2010 oder sogar darüber hinaus zu gehen. Insbesondere Kollege Thomas Stadler zeichnet in den Kommentaren auf seinem Blog und c´t online das verzerrte Bild einer „Roadmap zur Vorratsdatenspeicherung“. Richtig an seiner Kritik ist jedoch lediglich, dass es sich um einen politische Text im Diskussionsstadium handelt, um keinen Gesetzentwurf oder gar juristischen Aufsatz, und er daher an vielen Stellen vage bleibt. Eben weil der Text zunächst nur eine grobe Linie für kommende Diskussionen bis zum Parteitag der SPD im Dezember 2011 beschreiben soll. Das lädt zu kritischen Beiträgen ein – was einer politischen Debatte auch niemals schadet. Die Grenze redlicher Kritik aber wird überschritten, wenn Lücken mit Unterstellungen gefüllt werden, für die es weder im Text noch sonst Anhaltspunkte gibt. Vermischt wird dieses zudem mit unrealistischen Einschätzungen über den Stand der politischen Debatte, die sich auch in anderen Beiträgen finden. So aber dürfte bei vielen ein falscher Eindruck erzeugt werden, der meines Erachtens nach brandgefährlich ist: Es wird so getan, als ob es mit Bezug auf die kommende Neuauflage eines deutschen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vorratsdatenspeicherung für die SPD besser wäre, die Augen vor den unangenehmen Realitäten zu verschließen und bestimmte Tatsachen einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen, anstatt rechtzeitig eine für diese Partei längst überfällige politische Debatte zu führen. Diese Vogel-Strauß-Taktik aber schadet der für die kommende politische Auseinandersetzung dringend notwendigen Orientierung, so dass dringender Bedarf zur Klarstellung und Standortbestimmung besteht:
Die Autoren des Antrages aus dem netzpolitischen Gesprächskreis der SPD – übrigens alle keine Berufspolitiker – lehnen die Vorratsdatenspeicherung schon aus grundsätzlichen Überlegungen heraus ab. Ich selbst kann für mich dabei in Anspruch nehmen, seit 1995 gegen jeden Versuch einer ausufernden Überwachung oder Beschränkung der Freiheit des Internet engagiert und dabei im Ergebnis manchmal auch erfolgreich gewesen zu sein. Seien es die Pläne von Innenminister Kanther zum Verbot teilnehmerautonomer Verschlüsselung, das Zugangserschwerungsgesetz oder eben auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Selbst um den Preis, damit in innerparteiliche Opposition zu geraten, werde ich daran auch in Zukunft festhalten.
Dieser Grundüberzeugung wird – anders als es manche Kritiker in die Texte hineinlesen wollen – aber auch an keiner Stelle des Antrages widersprochen. Ganz im Gegenteil, denn die generelle Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ist ja gerade das Motiv, warum eine Neuorientierung der SPD in diesen Fragen erreicht werden soll. Denn bis heute existiert innerhalb der SPD keine Beschlusslage, die es Amts- und Mandatsträgern politisch unmöglich machen würde, selbst unverhältnismäßigen und überzogenen staatlichen Überwachungsgesetzen mit dem vorgeblichen Argument „mehr Sicherheit“ zuzustimmen. Unter den Netzpolitikern der SPD habe ich bislang dagegen keinen kennengelernt, der Maßnahmen unverhältnismäßiger und überzogener staatlicher Überwachung, die Speicherung von Daten auf Vorrat oder andere restriktive Eingriffe befürworten würde. Die meisten sind – wie ich selbst auch – vielmehr überzeugte Gegner von überbordender Überwachung und auch der Vorratsdatenspeicherung. Gemeinsam rufen wir daher auch zur Teilnahme an der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 10. September 2011 in Berlin auf.
Trotz anderer persönlicher Überzeugung in diesen Fragen müssen wir uns aber – anders als vielleicht in anderen Parteien und natürlich auch zivilgesellschaftlichen Gruppen wie dem AK Vorrat – im Zusammenhang eines Gesprächskreises beim SPD-Parteivorstand, auch der Tatsache stellen, dass es die eigenen SPD-Minister gewesen sind, die 2006 der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben. Zudem müssen wir mit Abgeordneten in den SPD-Fraktionen, wie auch Ministern in den Bundesländern, umgehen, die sich unserer Befürchtung nach auch für eine schlichte Neuauflage des eben erst vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Gesetzes begeistern könnten. Lediglich ein „Verbot der Vorratsdatenspeicherung“ zu fordern, reicht in diesen Zusammenhängen weder für eine Bewusstseinsänderung bei den Verantwortungsträgern aus, noch könnte es mehr bewirken, als sich selbst ein gutes Gewissen zu verschaffen.
Die Mitglieder des Gesprächskreises haben sich daher vielmehr vorgenommen, den Bundesparteitag der SPD im Dezember dazu zu nutzen, eine erstmalige Positionsbestimmung ihrer Partei in den wichtigsten netzpolitischen Fragen zu versuchen – auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung. Selbst wenn es für sie aufgrund der problematischen Historie kein „Siegerthema“ sein kann, wollen sie im Interesse der Bürgerrechte so von der bisherigen Logik der Innenpolitiker wegkommen, jedes Jahr immer mehr Überwachung für das Internet zu fordern. An den unserer Einschätzung nach dabei realpolitisch maximal mehrheitsfähigen Positionen werben wir intern für Vorschläge, die sich als Ergebnis an der Situation vor 2006 orientieren sollen – einer Zeit also, in der Access-Provider IP-Adressen für 80 Tage gespeichert haben, es einen gesetzlichen Zwang zur Erhebung, Speicherung und Beauskunftung aller möglichen Arten von Telekommunikations- und Internetdaten aber noch nicht gegeben hat. Der Musterantrag, an dem die Diskussion entlangläuft, ist dabei der Versuch einer ersten groben Positionsbestimmung in diese Richtung. Der Antrag fordert die Europa- und Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine grundlegende Überarbeitung der geltenden EU-Richtlinie einzusetzen. Ohne diese Änderung blieben alle EU-Länder verpflichtet, deutlich weitgehende Speicherverpflichtungen einzuführen – völlig egal, was die SPD dazu auf einem Parteitag beschließt.
Daher formuliert auch der Antrag an die Mandatsträger der SPD gerichtet: „Jegliche Art von Vorratsdatenspeicherung ist für die Sozialdemokratie ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und darf daher, wenn überhaupt, nur in engen Grenzen erfolgen.“ Ausdrücklich abgelehnt wird insbesondere die Speicherung von E‑Mail-Verbindungsdaten und Standortdaten, gewollt ist insgesamt eine Begrenzung auf wenige Datenarten und – wenn überhaupt etwas gespeichert wird – nur für kurze Speicherfristen. Auskünfte sollen zudem nicht etwa für Urheberrechtsdelikte, sondern nur für schwere Straftaten erteilt werden, und zwar ausschließlich unter Richtervorbehalt und mit weitgehenden Beweisverwertungsverboten. Zivilrechtliche Auskunftsansprüche sollen nicht mehr bestehen. Bezogen auf Massenabmahnungen für Urheberrechtsinhaber sei hier erwähnt, dass diese auch heute – und zwar auch ohne irgendeine gesetzliche Vorratsdatenspeicherung – möglich sind. Ursache ist die sog. Enforcement-Richtlinie und ihre Umsetzung in §101 UrhG. Die Speicherung der dynamischen IP-Adresse ist zudem keine unzulässige Vorratsdatenspeicherung (vgl. auch OLG München vom 04.07.2011, Az. 6 W 496/11 und zu den Filesharing-Konstellationen z.B. diesen Kommentar). Der Musterantrag will dennoch diese Art zivilrechtlicher Ansprüche wie auch solche bei Ordnungswidrigkeiten ausschließen und dieses im Rahmen einer ganzheitlichen Debatte um die Vorratsdatenspeicherung regeln.
All dies geht deutlich über die Anforderungen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung auferlegt hat – wenn es auch nicht Forderungen nach fundamentaler Ablehnung jeglicher Speicherung von Daten auf Vorrat zu entsprechen vermag. Zudem wird die Frage von Speicherung und Beauskunftung von dynamischen IP-Adressen anders beurteilt, als es vielleicht einer Mehrheit der Meinungen im Netz entspricht. Aber auch das aufgrund nachvollziehbarer Gründe und mit der gleichen Intention, wie es auch das Bundesverfassungsgericht getan hat (vgl. Ziff. 254 ff. der Entscheidung des BVerfG vom 2. März 2010: „Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter IP-Adressen, die diese unter Nutzung der vorgehaltenen Daten zu ermitteln haben. Die Schaffung von solchen Auskunftsansprüchen ist unabhängig von begrenzenden Rechtsgüter- oder Straftatenkatalogen insgesamt weitergehend zulässig als die Abfrage und Verwendung der Telekommunikationsverkehrsdaten selbst […]“)
Explizit – aber eben nicht abschließend aufgezählt, sondern lediglich beispielhaft erwähnt – werden in dem Antrag etwa die Speicherung von E‑Mail-Verbindungsdaten und Standortdaten grundsätzlich abgelehnt. Es soll also überhaupt nicht mehr auf Vorrat gespeichert werden dürfen, wer wann mit wem E‑Mails geschrieben oder sich mit seinem Mobiltelefon wo aufgehalten hat. Und auch wenn hier nicht alle möglichen Techniken (GSM, GPRS, UMTS, GPS, …) einzeln aufgeführt sind, sieht der Antrag dabei keine Ausnahme vor. Dabei wird diesbezüglich nicht nur eine Überarbeitung der Richtlinie der EU angestrebt, sondern auch eine Abkehr von der bisher immer noch herrschenden Praxis der Mobilfunkunternehmen, Standortdaten ihrer Kunden langfristig zu speichern und zu beauskunften.
Der Musterantrag richtet sich zum Teil dezidiert an die EU-Parlamentarier der SPD, mit dem Ziel sie für eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden EU-Richtlinie zu gewinnen. Denn in Brüssel gibt es im Zuge der Evaluierung der Richtlinie aktuell eine Diskussion insbesondere etwa über die Frage der Kostenerstattung, die Zugriffsbedingungen auf Daten, kürzere Speicherfristen oder auch eine stärkere Differenzierung je nach Datentyp. Was es in Brüssel aber nicht gibt, ist jedoch eine erkennbare Debatte, die Richtlinie insgesamt abzuschaffen oder die Vorratsdatenspeicherung etwa ganz zu verbieten. Das muß man bedauern, aber noch bedauerlicher ist es, dass die Bundesregierung es offensichtlich nicht ansatzweise für notwendig erachtet, sich auf europäischer Ebene in die Diskussion um eine Revision der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt in diese Richtung einzubringen, obwohl die Bundesjustizministerin in der deutschen Diskussion anderes behauptet.
In Bezug auf die EU-Richtlinie wird daher gefordert, die Höchstspeicherdauer auf sechs Monate zu begrenzen, also aus der Unter- eine Obergrenze zu machen, und nicht mehr wie bislang, Speicherung bis zu zwei Jahre zuzulasssen. Außerdem soll es den Mitgliedsstaaten freigestellt sein, ob und welche Telekommunikationsanbieter sie überhaupt zur Speicherung verpflichten (Kann-Regelung). Ersteres bringt sicherlich gegenüber der bisherigen deutschen Regelung keine Veränderung, weil dort ohnehin „nur“ eine sechsmonatige Speicherung vorgesehen war. Dieses würde jedoch die Situation in anderen europäischen Staaten ganz erheblich verbessern und auch das wäre dort ein erheblicher Fortschritt. Denn, das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zwar für nichtig erklärt. Jedoch nicht weil die Verfassungsrichter die EU-Richtlinie oder die anlasslose Speicherung von Daten etwa für grundsätzlich unvereinbar mit dem Grundgesetz halten würde. Nein, dieses wurde vielmehr ausdrücklich bestätigt. Lediglich an der konkreten Umsetzung der Richtlinie ins deutsche Gesetz äußerten die Verfassungsrichter weitreichende Kritik, die der deutsche Gesetzgeber bei einer Neuauflage des Gesetzes zu beachten hat. Letzteres wäre schließlich nötig, damit überhaupt in Deutschland von der Umsetzungspflicht einer Richtlinie abgewichen werden kann. Ohne eine solche Öffnungsklausel, wonach die Umsetzung einer Richtlinie nicht verpflichtend ist, wäre in Deutschland auch nicht der Ausstieg aus dem Websperren-Gesetz realisierbar gewesen.
Mit der Vorlage ihres Gesetzentwurfes im Juni 2011 hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Diskussion um die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wieder eröffnet. Obwohl sachlich unzutreffend, haben zudem die Anschläge in Norwegen die Debatte in Deutschland weiter befeuert. Wie die FDP, schlagen auch die GRÜNEN dabei ein Konzept des sog. „Quick-Freeze“ vor, das vorgibt, bürgerrechtsfreundlicher als andere Arten der Vorratsdatenspeicherung zu sein. Das ist in Wahrheit aber nicht der Fall. Denn nach ihrem Vorschlag sollen nicht nur alle Arten von Daten für kurze Zeit auf Vorrat gespeichert werden, sondern auf Zuruf der Behörden per „Sicherungsanordnung“ schockgefrostet werden. Eine solche Schockfrostung soll nur dann unzulässig sein, wenn schon bei ihrem Erlass voraussehbar war, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Daten nicht eintreten werden. Über diese Negativklausel in § 100j Abs. 1 des StPO-Entwurfs versteckt, öffnet das „Quick-Freeze“ den Ermittlungsbehörden damit aber in der Praxis die Möglichkeit, stets alle Daten auf Verdacht sichern zu lassen, da der Verlauf und Ausgang des Ermittlungsverfahrens in aller Regel nie voraussehbar ist. Beim „Quick-Freeze“ würden die Ermittler also gar nicht mehr zu einer Prüfung über die Notwendigkeit einer Sicherung angehalten werden. Es steht daher zu befürchten, dass Polizeidienststellen bzw. Staatsanwaltschaften zukünftig – quasi als Standard, um etwaige Datenverluste zu vermeiden – breit angelegte Freezing-Anforderungen versenden, was nicht zu einer geringeren, sondern vielmehr höheren Belastung und zu weitaus größeren Grundrechtseingriffen führen würde. Als einen gefährlichen „Wolf im Schafspelz“ lehnen die meisten SPD-Netzpolitiker daher das „Quick-Freeze“ Konzept von FDP und GRÜNE ab, wie im übrigen der AK-Vorrat auch.
Der Vorschlag des SPD-Gesprächskreises sieht, anders als beispielsweise Thomas Stadler es behauptet, dagegen gerade nicht vor, dass alle Arten von Telekommunikations-Verbindungsdaten ohne Einschränkung gespeichert werden sollten, sondern das genaue Gegenteil: Die Art der Daten und die Dauer ihrer Speicherung sollen insgesamt und allesamt begrenzt und besonders sensible Datenarten sollen möglichst ganz aus dem Katalog der Richtlinie der EU, mindestens aber in Deutschland gestrichen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat hier einen Weg für eine differenziertere Betrachtung der Daten hinsichtlich ihrer Eingriffstiefe und hinsichtlich des jeweiligen Profilbildungspotentials aufgezeigt.
So richtig und wichtig es ist, wenn sich Gruppen wie der AK Vorrat oder die Jusos in der SPD für ein möglichst vollständiges Revirement der EU-Richtlinie einsetzen um damit mit Gruppen wie der EDRI vielleicht politisch noch mehr in Brüssel zu erreichen, muss sich ein Expertengremium wie der Gesprächskreis Netzpolitik in der SPD auch der Einsicht stellen: Forderungen, die EU müßte die Richtlinie komplett streichen oder die Vorratsdatenspeicherung gar europaweit verbieten, sind ein wünschenswertes, aber angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in der EU kein realistisches Ziel. Denn absehbar besteht in den meisten Ländern Europas überhaupt keine Bereitschaft, die dort bereits national seit vielen Jahren existierenden Regeln der Überwachung nur wegen der Evaluierung der Richtlinie abzuschaffen. Es wird daher im Rahmen der Revision der Richtlinie bestenfalls gelingen, den Mitgliedsstaaten mehr Spielraum zu eröffnen, ob sie überhaupt Telekommunikationsanbieter zur Speicherung verpflichten wollen, oder eben nicht. Erst mit einer sog. Kann-Regelung, die in dem Antrag gefordert wird, könnte in Deutschland auf die Umsetzung der Richtlinie ganz oder wenigsten zum Teil verzichtet werden. So lange aber die Pflicht zu Umsetzung in deutsches Recht einer – wie auch immer am Ende nur im Detail überarbeiteten EU-Richtlinie – zu erwarten ist, muß sich die SPD auch Gedanken darüber machen, wo sie ihre Grenzen ziehen will. Insbesondere in den Ländern, in denen sie die Innenminister stellt, kann sie sich dieser Frage nicht entziehen, seitdem das Bundesjustizministerium seinen Vorschlag vorgelegt hat.
Für diesen Fall sieht der Antrag nicht nur Beschränkungen der Datenarten, sondern auch sonst weitreichende Begrenzungen vor, wie beispielsweise ganz generell sehr kurze (gedacht ist an nicht mehr als 7 Tage) Speicherungen von Verbindungsdaten, Auskünfte grundsätzlich immer nur beim Verdacht schwerer Straftaten (sog. Katalogtaten) und nur auf richterliche Anordnung, ein absolutes Verwertungsverbot für die Kommunikation mit Geheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten, und einiges mehr. Die möglichen grundrechtlichen Belastungen liegen damit unseres Erachtens noch weit unter den Vorschlägen des Justizministeriums. Selbst jetzt speichern Telekommunikationsanbieter diese Daten teilweise deutlich länger. Laut Wiki des AK Vorrats speichert und beauskunftet beispielsweise T‑Mobile Verbindungsdaten 30 bzw. 80–180 Tage und Standortdaten ebenfalls 30 Tage. Bei anderen Mobilfunkbetreibern sieht es momentan nicht anders aus (E‑Plus speichert laut AK Vorrat momentan Standorddaten 90 Tage, Vodafone ausgehende Verbindungsdaten sogar 180 Tage). Hier sei noch einmal auf den Musterantrag verwiesen: Er will keine Speicherung von Standorddaten, sowie die Beschränkung der Speicherung von Verbindungsdaten auf wenige (möglichst nur sieben) Tage.
Lediglich an einem Punkt gibt es eine echte Differenz zu anderen Vorschlägen aus der netzpolitischen Szene, zu dem wir aber auch klar stehen. Zur Speicherung dynamischer IP-Adressen steht im Text folgendes:
„Die Beauskunftung von Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden. Dabei sollte ein Abruf jedoch nur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen können.“
Gemeint ist dabei eine Rückkehr zur Speicherung von dynamischen IPs für maximal 80 Tage, in denen auch bei staatsanwaltlichen Ermittlungen in Fällen der Massenkriminalität, also nicht nur für schwere Straftaten, unter dem Vorbehalt richterlicher Überprüfung Auskunft beim Zugangsprovider verlangt werden können soll. Selbstverständlich bezieht sich auch das allein auf die auch vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erachteten Fälle, in denen Ermittlern eine IP-Adresse bereits aus einer anderen Quelle bekannt ist und anschließend nur noch die Zuordnung zu einem bestimmten Anschlussinhaber erfolgen soll.
Seine Begründung findet diese angestrebte Sonderregelung für dynamische IP-Adressen darin, dass ein funktionaler Unterschied zwischen statischen IP-Adressen, die man wie z.B. auch normale Telefonnummern zu den Bestandsdaten zählt, und dynamischen IP-Adressen, die heute juristisch meist zu den Verbindungsdaten gerechnet werden, unserer Überzeugung nach in Wirklichkeit nicht existiert. Es wäre daher aber sowohl den Ermittlungsbehörden, wie auch dem Opfern von Straftaten wie Internetbetrug gegenüber schlicht nicht zu begründen, warum man ohne Probleme einen normalen betrügerischen Anruf zu einem Teilnehmeranschluss zurückverfolgen können sollte, einen VoIP-Call aber nicht, selbst wenn die korrekte IP beim Opfer bekannt ist. Klar: Natürlich wird man auch dann IP-Adressen verschleiern und auch weiterhin vollständig anonym im Netz unterwegs sein können, wenn einem das wichtig ist. Aber es ist etwas anderes, als ob ich den jährlich tausenden Opfern von Betrügereien erkläre: „Pech, man könnte Dir vielleicht problemlos helfen und den Täter ermitteln, aber unter Mord und Totschlag geht da im Internet gar nix“. Dem steht auch keine andere Abwägung entgegen, denn eine Rückkehr zur Speicherung von dynamischen IPs für z.B. 80 Tage, wie vor 2006, und unter dem Vorbehalt richterlicher Überprüfung zur Ermittlung des Anschlußinhabers, ist für diese Art von Fällen auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsgemäß erklärt worden.
Unterstellungen, damit sollten Anonymisierungdienste für unzulässig erklärt werden, entbehren jeder Grundlage. Schließlich auch der Vorwurf, die SPD-Netzpolitiker würde mit diesem Vorschlag „ohne Not“ einen „Dammbruch“ in der politischen Auseinandersetzung verursachen. Wer so argumentiert, versucht lediglich eine Tatsache zu ignorieren, der sich die SPD aber dort, wo sie in Regierungsverantwortung ist, nicht entziehen kann: Der Damm ist bereits 2007, mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie, gebrochen und konnte bis heute nicht wieder geschlossen werden (vgl. dazu auch die Diskussion hier) – die Traueranzeige von damals bringt es treffend zum Ausdruck. So lange dieser Damm aber nicht geschlossen ist, geht es nicht mehr um das „ob“, sondern leider nur noch um das „wie“ der Vorratsdatenspeicherung und eine Diskussion entlang entsprechender Verteidigungslinien. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls hat den Damm, der in Brüssel geöffnet wurde, nicht geschlossen und auch im Rahmen der laufenden Evaluation ist dieses nicht zu erwarten. Da die EU-Richtlinie aber zwangsweise in deutsches Recht umzusetzen ist, wird man nicht umhin kommen, sich diesem Problem mit politischer Redlichkeit zu stellen, um zum Schutz der Bürgerrechte wenigstens eine möglichst weitgehende Eingrenzung zu versuchen. Und nichts anderes will ich gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Gesprächskreises Netzpolitik der SPD und will dieser Antrag bewirken.
Aber wie willst Du die Mehrheiten verändern, wenn Du mir nicht die Chance gibst, SPD zu wählen? Und das tun Du (und andere) eben gerade nicht, indem Ihr von vornherein die Positionen aufgebt, für die ich Euch wählen würde. Und ich denke, da geht es vielen so.
Abgesehen davon:
Und Du beschwerst Dich über seltsame Kommentare? Danke schön. Ach ja, Dir gefällt besser:
Ja genau. Damit begründet man nämlich keine Diktaturen. Schon klar.
Für mich ist die Diskussion damit beendet, zweimal beleidigt zu werden reicht mir dann doch.
Doch, hat es. es hat mit der prinzipiellen Einstellung von Politikern, Staatsvertretern, Behörden und Ämtern bzgl der Bürger zu tun. Es hat etwas damit zu tun, dass die Rechte der Bürger prinzipiell mit Füßen getreten werden, kaum dass auch nur ein Teil der Bürger sich trauen die Stimme zu erheben und nicht im Kanon „Alles wird gut.“ mitzusingen. Der Bürger wird als Gefahr erkannt und ist zu überwachen. Unrechtmäßig erfasste Daten dürfen verwendet werden, egal wofür und das ohne Sanktionen befürchten zu müssen(Es gibt in Deutschland kein Beweisverwendungsverbot für unrechtmäßig erhobe Beweismittel) . Es ist eine Grundstimmung da, die auch bei den Parteien zu beobachten ist, dass Bürger unmündig sind, zu kontrollieren und eigentlich nur gefährlich. Dies spiegelt sich in vielem wieder, seien es beispielsweise die Aktionen im Februar in Dresden oder die aktuelle Gesetzgebung rings um Hartz IV und das Wahlrecht. Wer sauber das eine vom anderen Trennen will, will Tendenzen und Grundrichtungen einer Entwicklung, wie sie nun schon viele Jahre läuft, nicht erkennen und sich lieber im Klein-Klein verlieren. Von Überblick kann dan aber keine Rede sein. Eher vom Erfüllen des Peterprinzips.
Irgendwann muss jeder eine Entscheidung treffen, wie weit er mitgehen will, wie weit er Bürgerrechte/Menschenrechte und/bzw das Grundgesetz noch als seine Maxime ansehen möchte und diese verteidigt. Diplomatie hin oder her, wenn durch Kompromisse einmal anerkannte Säulen einer Gesellschaft zerbröselt und zerstäubt werden, geht es ans Eingemachte. Wenn Redefreiheit, Meinungsäußerung und ungehinderte Kommunikation dem Kontrollzwang bürokratischer Behörden und
herrschenden Politkern geopfert wird, dann passiert genau das: Grundsäulen der Demokratie werden geopfert und die Gesellschaft wird sich massiv ändern. Genau das wird passieren. Es sind die Anfänge hinzu einer allumfassenden Kontrolle. Sie glauben es nicht? Dresden hat dies bewiesen, dass alles gegen jeden Bürger eingesetzt wird, wenn die Daten einmal erhoben wurden. Wann begreifen die Vertreter der Kompromisse es endlich, dass allein schon der Kompromiss der Weg in den Abgrund ist, wenn die letzten Positionen der Grundrechte verlassen werden müssen?
Wer seine vorgeblichen Maxime aufgibt, sie derart verrät, wird nicht mehr als Vertreter dieser Maxima anerkannt. Das ist die Konsequenz und diese ist an den Wahlergebnissen abzulesen. Dabei erachte ich die sinkenden Prozentzahlen der vorgeblichen Volksparteien erst als den Anfang. Warten wir ab, was passiert, wenn die vorgebliche Finanzkrise auch in den Geldbeuteln der Deutschen massiv einschlägt.
Die SPD hat Gesetze (Hartz IV) eingeführt und als Partei mitgetragen, die die Gesellschaft schon massiv entsolidarisiert hat und jetzt folgt die Kontrolle des Bürgers (Terrorgesetze und jetzt auch VDS). Dies ist eine klare Tendenz, da können Sie als Vertreter der Partei selbst drüber nachdenken, warum ihnen hier ein derartiger Wind entgegen schlägt.
Zum einen wollte ich der Vollstaendigkeit halber mal erwaehnt haben: die „traditionelle“ 80-Tage-Frist war auf die Zustimmung des Anschlussinhabers angewiesen. Wer seine Daten nicht gespeichert haben wollte, konnte der Speicherung durch das Telekommunikationsunternehmen widersprechen. Wenn ihr euch auf dieses vermeintlich erprobte Verfahren bezieht, dann seht doch der Vollstaendigkeit halber bitte auch vor, dass ich als Anschlussinhaber der VDS widersprechen kann. Oder vergesst dieses Argument, das ist naemlich peinlich.
Zum anderen: Ja, wie Du richtig schreibst, ist die SPD mitverantwortlich fuer die VDS. Eure Anstrengungen in Ehren oder auch nicht – meine Wahlentscheidung richtet sich nach den Ergebnissen. Und derzeit sieht es wohl so aus, dass die SPD ihren VDS-Fehler bisher weder korrigiert hat noch absehbar korrigieren wird noch zu korrigieren beabsichtigt. Dafuer braucht’s wohl nicht meine Unterstuetzung.
Genau aus diesem Grund muss die VDS mit allen Mitteln, und sei es einer staatliches Pendants zum zivilen Ungehorsam, bekämpft werden. Macht korrumpiert. Die Mächtigen nutzen immer alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, ohne Rücksicht auf Verluste. Also muss man ihnen diese Möglichkeit schlicht nehmen! Punkt. Genau aus diesem Grund wurde die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft, anstatt zu sagen, man solle sie nur nicht mehr anwenden. Zumal sie noch immer nicht aus der hessischen Landesverfassung getilgt wurde und gültig wäre, würde man die Abschaffung wieder aus dem Grundgesetz streichen.
Moin,
der Text klingt für mich, als würdet ihr euch damit rühmen, dass ihr versucht eine geplante Hinrichtung in eine Amputation von Armen und Beinen umzuwandeln, die der Delinquent vielleicht gerade so überlebt. Damit wäre das Ziel das Leben des Opfers zu retten vielleicht erfüllt, aber wirklich hilfreich ist das nicht.
Es gibt einfach Sachen die Indiskutabel falsch sind und die Vorratsdatenspeicherung gehört dazu und gehört deswegen im Stück bekämpft. Und wenn es Innerhalb der EU keine wirkliche Diskusion über das Verbot der Vorratsdatenspeicherung gibt, dann gibt es nur eine Variante, nämlich diese Diskusion mit allem Nachdruck zu starten.
Nein, es ist umgekehrt Wortklauberei. Die Speicherung von IP-Adressen ist vielleicht eine Speicherung von Daten auf Vorrat, aber eben nicht DIE Vorratsdatenspeicherung, um die sich die politische Debatte dreht. Und genauso wie das Bundesverfassungsgericht differenziere auch ich daher.
Sehe ich das jetzt richtig, die SPD nimmt an FSA teil, will aber gleichzeitig doch die Vorratsdatenspeicherung einführen?
Nein, beantwortet die Frage nicht, ich kenne die Antwort leider schon.
Stimmt: Dagegen helfen aber nur wachsame Bürger und ein funktionierender Rechtsstaat. In keiner Gesellschaft ist der Missbrauch von Macht auszuschließen. Man kann nur Mechanismen einbauen, die das erschweren. Daher auch unsere Forderung wie Richtervorbehalt und Beweisverwertungsverbot.
Das stimmt – und auf EU-Ebene wird das versucht. Aber sollte man bei einem Dammbruch nicht auch gleichzeitig versuchen, im Hinterland möglichst viel vorsorglich ins Trockene zu bringen?
Einer Partei gehört man nicht nur wegen eines Themas an. Und was das Thema VDS betrifft, versuchen wir das ja gerade. Nur geht das eben nicht ganz so schlicht mit einem „VDS verbieten!“.
Also, ich glaube, das tun wir gerade nicht – wie Du an den Reaktionen sehen kannst. Ja: Die Speicherung von IP-Adressen „auf Vorrat“ für einen begrenzten Zeitraum für einen begrenzten Zweck, in eng begrenztem Rahmen halten wir für OK. Nur das ist etwas anderes, als damit gleich für die ganze VDS zu sein. Genau mit solchen undifferenzierten Gleichsetzungen kegelt man sich aus einer Debatte – und dann darf man sich nicht wundern, wenn am Ende nichts erreicht wird.
Ordnungswidrigkeitenstrafen sollen die Unternehmen treffen, wenn sie die Bedingungen von Datenschutz und Datensicherheit nicht einhalten. Beweisverwertungsverbot soll den Betroffenen schützen, dessen Daten zu Unrecht beauskunftet bzw. abgefragt wurden. Und wenn ein Ermittler rechtswidrig handelt, dann ist es ein Dienstvergehen, ggfs. sogar eine Straftat. Die Vorschriften aber gibt es schon, auch zur Entschädigung. Das die häufig nicht greifen hat mehr mit einem Versagen der handelnden Personen zu tun, als mit fehlenden Gesetzen. Das kenne ich als Anwalt zur Genüge, sei dessen Versichert. Dagegen helfen aber nicht neue Gesetze, nur ein anderes Selbstverständnis der Beteiligten. Da kann Öffentlichkeit, da kann Politik etwas verändern, aber das Recht nur begrenzt. Leider.
Hättest Du gelesen, was ich geschrieben habe, dann wüsstest Du vielleicht, dass wir genau aus diesem Grund ein Beweisverwertungsverbot für diese Fälle fordern.
Soweit ich das verstanden habe, setzt Schweden die VDS nicht um und und Rumänien ist sie für verfassungswidrig erklärt worden. Führt das jetzt auch zur „Zerstörung der EU“? Wenn nein: Warum sollte es zur „Zerstörung der EU“ führen, wenn Deutschland sich weigert? Wenn ja: Dann ist der Schaden eh da und es spielt keine Rolle, ob sich Deutschland auch noch weigert.
Nein, mal wieder die EU vorzuschieben zieht hier nicht. Die Sache ist ein klassisches Beispiel dafür, wie man „über die Bande“ spielt: Die VDS war politisch gewollt, aber innenpolitisch nicht durchsetzbar, also hat eine Große Koalition aus Christdemokraten und der Sozialdemokraten die Sache im bisher schnellsten Gesetzgebungsverfahren in der EU-Geschichte durchs Parlament gepeitscht – und Deutschland spielte hier keine Nebenrolle. Und natürlich weint man jetzt Krokodilstränen, daß man es mit Bauchschmerzen durchzusetzen habe.
Hat man aber nicht – zumindest dann nicht, wenn man nicht immer noch insgeheim obige Agenda betreibt. Von mir aus können wir an dieser Stelle die EU-Frage stellen: Falls die EU an der VDS zerbricht, dann ist das eben so. Auf einen legislativen Durchlauferhitzer, der doch nur dazu mißbraucht wird, der Bevölkerung gegen ihren erklärten demokratischen Willen (Bundestagsbeschluß vom 27.01.2005!) Gesetze reinzuwürgen, kann man gut verzichten.
Und wenn man sich erst mal auf diesen Standpunkt gestellt hat, ist das Ball im anderen Feld. Dann wird man ja sehen, ob den Befürwortern der VDS die Bürgerbespitzelung wirklich so wichtig ist, daß sie daran ein Zerbrechen der EU riskieren.
Übrigens ist es nicht der Fall, daß das BVerfG die VDS quasi legitimiert hat: Die bisherige gesetzliche Ausgestaltung ist verfassungswidrig, und ob eine zukünftige Ausgestaltung das sein wird, ist noch nicht klar. Man könnte auch die Verfassung ändern und VDS verbieten, oder das Gesetz so ausgestalten, daß VDS quasi unmöglich oder unbezahlbar wird. Dazu braucht man natürlich erst mal den Willen, keinen vorauseilenden Gehorsam zu betreiben, und den sehe ich bei der SPD derzeit nicht.
Das ganze hat schon was von Loriot 🙂
Du versuchst dir hier mit aller Gewalt einzureden, das du gegen VDS bist, aber die „Speicherung auf Vorrat“ die du willst, hat nix mit einer „Vorratsdatenspeicherung“ zu tun?
Wie geil ist das denn?
Grundlegend gibts es nur 2 Seiten:
„Ja ich will Daten ohne speziellen Grund umfassend und auf Vorrat speichern“
„Nein, Daten sollen nie auf Vorrat gespeichert werden“
Auch sehr bedenklich finde ich die Geschichtsrevision die hier betrieben wird.
Vor 2006 gab es kein Gesetz das eine 80 tägige Speicherung verlangt hat.
Mehr noch gab es Urteile, die eine Speicherung nur zu Abrechnungszwecken erlaubt haben.
Dadurch mussten Flatratebetreiber garnicht mehr speichern!
Nein, das ist nicht richtig. In den meisten Unternehmen wurde das einfach so gespeichert, bis es aus Gründen des Datenschutzes untersagt wurde. Ich empfehle hierzu insbesaonder die Lektüre von Thomas Stadlers Beitrag zum Zusammenhang von Datenschutz und VDS.
Und was ist Dein Mittel „zivilen Ungehorsam“? Handy abmelden, Internetzugang nicht mehr nutzen? Oder brennende Autos…?
So kann ein Rechtsstaat nicht agieren. Wenn er so anfängt – egal aus welchen politischen Gründen – und das nicht mit Verfassungsgründen rechtfertigen kann, verlässt er den Rahmen.
Herzlich willkommen! Melde Dich bitte als freiwilliger bei EDRI oder einer Partei Deiner Wahl. Oder geh notfalls allein vor dem EU-Parlament demonstrieren. Nur mach halt was, anstatt es nur von anderen einzufordern. Im Internet Kommentare zu schreiben reicht nicht. Engagiere Dich!
Und wenn Du es anders machen möchtest, als wir, ist auch das für mich in Ordnung. Wir leben in einer Demokratie und in der muss man sich Mehrheiten für die eigene Position suchen. Das ist in Deutschland schon schwer, in der EU nicht einfacher. Selbst innerhalb der EU-Fraktionen (ja, auch nicht bei Grünen und Linken) gibt es bei unserem Thema einheitliche Positionen. Daran wird sich aber nichts ändern, wenn sich nicht mehr Menschen differenziert mit den Themen beschäftigen.
Nein, das siehst Du nicht richtig und das wird auch nicht richtiger, wenn man sich selbst die falsche Antwort gibt.
Nein, das wird sie daran nicht. Das ist total unrealistisch. Denn auch kritische Länder wie Österreich haben die Richtlinie inzwischen umgesetzt. Und die „EU vorschieben“ tue ich bestimmt nicht. Hab ja schon gesagt, dass es auch Sozialdemokraten waren, die der Richtlinie und dem alten Gesetz zugestimmt hatten. Nur ändert es etwas daran, wenn ich meine, dass es richtig wäre, die immer noch geltenden Regeln zu verändern, wenn ich sie schon nicht aufheben kann?
Und Du wirst feststellen, wenn Du mehr mit Abgeordneten (egal welcher Nation oder Partei) sprechen würdest, das keines der Themen des Internet einen hohen Stellenwert auf der politischen Agenda einnimmt. Leider! Ausgenommen vielleicht bei den Piraten – aber auch dort beginnt man ja das eigene Themenspektrum zu erweitern, weil man erkennt, dass es zu wenige Menschen sind, die allein wegen Netzpolitik eine Partei wählen und mobilisiert werden können. Ich bin daher mal gespannt, wann es da erstmals zu einem „deal“ kommen wird, bei dem man z.B. wegen Studiengebühren in einer Internet-Frage einem Kompromiss zustimmt.
Der Schutz von Freiheit, Demokratie und Privatsphäre stehen im Grundgesetz, die (vermeintliche!) Gewinnmaximierung irgendwelcher Medienkonzerne oder der Machterhalt korrupter Mandatsträger nicht.
Wozu so unglaublich viele Worte, wenn 2 kurze Sätze genügten, um Partei XXX wählbar zu machen?
1. Die Partei XXX wird konsequent gegen das Schand-Diktat der EU kämpfen.
2. Soweit das nicht gelingt, wird die Partei XXX sich jedes Byte einzeln herausklagen lassen.
[blockquote][blockquote]Von mir aus können wir an dieser Stelle die EU-Frage stellen: Falls die EU an der VDS zerbricht, dann ist das eben so.[/blockquote]
Nein, das wird sie daran nicht. Das ist total unrealistisch.[/blockquote]
Nun ja, du warst es, der beschworen hat, daß das Ignorieren von EU-Richtlinien die EU zerstören würde. Aber falls so ein Szenario jetzt doch unrealistisch ist, dann ist es ja auch kein Problem, die VDS einfach nicht umzusetzen.
[blockquote]Denn auch kritische Länder wie Österreich haben die Richtlinie inzwischen umgesetzt.[/blockquote]
Und andere haben es nicht. Man könnte diesen auch den Rücken stärken, anstatt ihnen in denselbigen zu fallen – nur mal so ein Gedanke.
OK: Dann versuche Du mal etwas in XXX einzusetzen.
Außerdem: Das Vertragsverletzungsverfahren läuft ja schon.
Ja, das Ignorieren als Prinzip schon. Wenn in Schweden das Verfassungsgericht die Richtlinie anders beurteilt als unser Verfassungsgericht, dann haben sie ja einen rechtlichen Grund, die Umsetzung der Richtlinie zu verweigern. Eine solche Begründung hat uns das Bundesverfassungsgericht aber eben nicht geliefert.
Nach meiner Kenntnis lediglich drei. Das ist echt nicht die Mehrheit. Und ob das bei einer geänderten Richtlinie so bleiben wird, wollen wir mal sehen. Und übrigens: Hast Du schon mal nachgeschaut, wie die mit IP-Adressen und der Beauskunftung für Straftaten umgehen?
Die Ursache für den Zustand, dass die ‚handelnden Personen‘ seit Jahrzehnten kontinuierlich immer wieder massiv ‚Versagen‘ können, ohne dafür je belangt werden zu können und daher nach Belieben immer so weitermachen, ist unzweifelhaft in mangelnden/mangelhaften Gesetzen zu sehen.
Straftat eher nur bei Vorsatz, also praktisch nie nachweisbar. Disziplinarmassnahmen sind nach zwei Jahren eh verjährt, also längst, bevor ein Betroffener vor Gericht Recht erhält. Missbrauch muss daher mindestens Straftat i.A. sein und bereits bei grob fahrlässigem Handeln greifen, solange es keine unabhängige Kontrollinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten und Entschädigungsregelungen gibt. ‚Dienstaufsicht‘ funktioniert gerade auch in NRW seit Jahrzehnten nicht, das dürfte mittlerweile allgemeingut sein. Das IM NRW verschickt da auch nur Dreizeiler.
Haarsträubende Beispiele für mangelhafte Entschädigung bei klar rechtswidrigen Handlungen:
http://www.stern.de/tv/sterntv/beweismittel-geklaut-polizei-zahlt-keinen-schadensersatz-703668.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/polizei-verwechselt-wohnung-razzia-beim-falschen‑1.1134038
Danke für den Tipp, aber ich bin seid einigen Jahren in einer Partei, die eine Vorratsdatenspeicherung oder ähnliches, dofferenziert betrachtet oder nicht, absolut bekämpft.
Und ich verlange auch von keiner Partei, dass es intern keine Dispute gibt, eher im Gegenteil, da ich Meinungsverschiedenheiten Innerhalb einer Partei wenigstens als Zeichen sehe, dass man sich mit dem Thema wirklich auseinandersetzt. Ich kann es nur nicht leiden, wenn irgendetwas als Parteilinie dargestellt wird und nahezu das Gegenteil passiert. Und man kann nunmal nicht versuchen eine Vorratsdatenspeicherung in light-Form zu erwirken, aber im selben Text behaupten man sei eigendlich dagegen. Und Kompromisse sind zwar oft nötig, aber in manchen Fällen eben auch gerade nicht.
Nein, das stimmt eben nicht. Die Welt besteht auch sonst nicht aus Schwarz und Weiß. Und es macht gerade bei diesem Thema einen erheblichen graduellen Unterschied, was, wielange, wofür gespeichert wird.
Ja, aber genau die haben das Problem erst mit erzeugt, vor dem wir heute stehen. Ich empfehle daher die Lektüre bei Stadler: Beitrag zum Zusammenhang von Datenschutz und VDS.
Ja, gebe ich Dir mindestens teilweise Recht! Aber auch dort, wo die Gesetze existieren gibt es dieses Versagen viel zu oft. Das sollte meine Aussage dazu bedeuten.
Das kann eben nichts anderes sein als ein Gericht. Wenn aber die Richter zu viel „Verständnis“ für die armen, überforderten Ermittler aufbringen, hilft das nicht. Daran ist etwas zu ändern, nicht rechtlich, meine ich.
Das freut mich zu hören! Dann frage bitte nach der Einschätzung Eurer EU-Abgeordneten zu dem Thema und die Frage, wie realistisch es ist, die Richtlinie zu kippen. Und dann würde es mich interessieren, wie Du damit in Deutschland umzugehen gedenkst, wenn Du die Umsetzung der Richtlinie nicht völlig wirst verhindern können. Wo ist da Deine Linie?
Keinerlei Rechtsmittel mehr möglich? In diesem Fall: 1. Flüchten und Asyl beantragen oder 2. ignorieren und in den Knast gehen oder 3. mein Recht auf Widerstand gegen einen Unrechtsstaat in Anspruch nehmen und eine Revolution versuchen oder eben auch in den Knast gehen/ erschossen werden.… Im Ernst: Es gibt nicht viel Anderes was man tun kann, wenn ein Rechtsstaat so völlig versagen würde, wie Du es beschreibst.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass ich naiv bin und nicht lese. Ich hab es gelesen aber ich unterscheide auch zwischen dem Zustand der ist und dem, was ihr wollt. Beweisverwertungsverbot ist ein völlig anderes Kapitel (Nur der Begriff reicht einfach nicht, weil da zuviel dran hängt: SAktionen sind da noch völlig ungenannt) und ihr heftet dies nicht als absolutes Muss mit an Euren Vorschlag. Ihr schreibt selbst einspurig und konzentriert Euch auf die Speicherungsfrage und wollt dann zusätzlich noch etwas als Randbedingung vage anfügen. Das Problem: Ohne diese Randbedingung lädt Euer Vorschlag zum Missbrauch ein, Ihr schreibt die Randbedingung aber in einen Nebensatz. Der wird dann aufgrund der Kompromissfindung gestrichen, so wie es bei vielen, wenn nicht gar allen Kompromissverhandlungen war, und wir sind wieder beim alt bekannten System, wo jeder Willkür durch Staatliche Organe Tür und Tor geöffnet ist und die VDS vollumfänglich, wie durch die „Schwarzmaler“ vorhergesehen, eintritt. So lief das bisher immer, wurde mehrfach vorgeführt und als großer Kompromiss gefeiert, obwohl dann die Gesetze vom BVerfG einkassiert wurden. So wird ein einstmals ansatzweise freiheitlich demokratischer Rechtsstaat unterhöhlt und ad absurdum geführt. Beispiele von massivem behördlichem Unrecht wurden oben auch schon aufgeführt, die sollten zu denken geben, weil sie nun mal keine Kollateralschäden sind, sondern System bedingt.
Ich kann nicht davon ausgehen, dass in der SPD kleine Dummerchen sitzen, sondern gehe davon aus, dass dort intelligente Menschen arbeiten. Diese gehen aber immer wieder mit zurecht gestutzten Minimalforderungen in Verhandlungen für Gesetzesvorschläge, wenn es um Bürgerrechte geht, wo dann genau solche Kompromisse eingegangen werden, dass die Grundidee negiert wird. Ich frage mich allen ernstes warum dies so ist und kann immer nur zu dem Schluß kommen: Die Ergebnisse sind so gewollt – insbesondere auch von der SPD und ihren Politikern. Ob es Terrorgesetze sind oder Hartz IV, die Ergebnisse sind so gewollt und da Euer Vorschlag die selben Aspekte und Zeichen einer voreilig zurecht gestutzten Version beinhaltet wie eh und je, wird als Ergebnis der Gesetzesverhandlungen eine VDS herauskommen, wie sie nicht mal mehr den Bedingungen des Urteils des Verfassungsgerichtes gerecht wird.
Am meisten versteckt Ihr Euch hinter: „Die EU hat da vorgeschrieben, dass …“
Falsch, die EU ist nichts imaginäres und angreifbares. Man kann sich auch gegen Vorgaben der EU wehren, wenn dies nicht den Grundrechten der jeweiligen Staaten entspricht bzw den Menschenrechte widerspricht, wie sie die UN deklariert. Dies ist sogar die Pflicht des Parlamentes auch wenn Sanktionen der EU drohen. Sanktionen werden ja auch in anderen Fällen (http://www.dm-internetservice.de/blog/?p=1468, bei Nitrofen waren sie auch schon auf dem Plan und wegen des Verstoß gegen Schuldenregeln wurden sie auch erstmal in Kauf genommen) hingenommen.
Danke, auch wenn ich eigendlich nie politisch werden wollte und mich erst durch die ausufernde Überwachung und Kontrolle in Deutschland dazu gezwungen sah.
Da brauche ich nicht nachzufragen, das ist eindeutig. Irgendjemand muss halt mit dem Widerstand anfangen, wenn alle denken, es wäre nicht realistisch und es deswegen nicht versuchen, dann passiert nie etwas.
Widerstand macht meiner Meinung nach auch im kleinen sehr viel Sinn, weil dadurch andere zum Nachdenken angeregt werden und vielleicht auch mitmachen.
Meine persönliche Linie wäre die Umsetzung in jeglicher Hinsicht zu bekämpfen, die möglich ist, also Klagen, Anträge etc… Es gibt genug politische Entscheidungen, die ohne schlimme Folgen über etliche Jahre hinweg verschleppt werden, bis sie dann doch gekippt werden. Ein Beispiel für eine solche Verschleppung wäre die geschichte mit dem Wahlrecht, es wäre dringendst nötig, umgesetzt wurde aber nichts davon. Wenn man die VDS also zumindest noch ein paar Jahre verzögern könnte und in der Zeit in der EU weiter Stimmen gegen sie sammelt, dann wäre das zumindest einen Versuch wert. Schnell geht soetwas nicht und von außen wird das dann oft als Schlammschlacht etc… bewertet, aber es wäre zumindest von meinem Standpunkt aus das Richtige.
Das ist ja eben das schöne: Die braucht es gar nicht. Bei einem „absoluten“, sprich ausdrücklichen Beweisverwertungsverbot wie gefordert, sind die Daten zwar erhoben worden, können aber nicht zum Nachteil des Beschuldigten verwendet werden. Mit anderen Worten: Die Ermittler haben nix davon, daher macht es auch keinen Sinn, sie zu erheben.
Alles richtig – nur hat das Bundesverfassungsgericht vorliegend eben keinen solchen Verstoß gesehen.
das hat garnichts mit schwarz/weiß zu tun.
es gibt hier nur 2 Seiten!
Ein bischen VDS gibt es nicht, 1 Tag lang VDS ist immernoch VDS.
Natürlich gibt es innerhalb dieser 2 Positionen noch variationen(7 oder 80 tage), aber die Sache ist eine einfache JA/NEIN Frage.
Und auf eine JA/NEIN Frage, kann man halt nicht mit „ein bischen“ antworten.
Die SPD hat hier klar auf der JA seite Platz genommen, will sich jetzt aber trotzdem als Held der Bürgerrechte aufführen.
Naja, links blinken, rechts fahren, sind wir von der alten Tante ja mittlerweile gewohnt 😉
> Sehe ich das jetzt richtig, die SPD nimmt an FSA teil, will aber gleichzeitig
> doch die Vorratsdatenspeicherung einführen?
>
> Nein, beantwortet die Frage nicht, ich kenne die Antwort leider schon.
Schlimmer. Schau was er in Thomas Blog durchblicken lässt (3. Kommentar):
[blockquote]
“ “Die Beauskunftung von Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden.” Sprich: Speicherung UND Abruf von IP-Adressen soll auch bei “einfachen” Straftaten erlaubt sein. Also genau wegen Betruges, Beleidigungen etc., da diese Form von Massenkriminalität unserer Überzeugung nach weder einen besonderen Schutz verdient, noch dieses von einer Mehrheit der Bevölkerung so gesehen würde.“
[/blockquote]
Von wegen nur schwerste Straftaten. Das ist Totalüberwachung par excellence. Wir brauchen wohl dringend eine Freiheit statt SPD-Demo…
da ich gerade gelesen habe das du zur Sozietät Schalast und Partner gehörst. die ja auch ihr gutes Geld mit dem Abmahnwahn verdienen.
Kann man da objektiv an sowas rangehen?
In diesem Zusammenhang sieht das alles eher nach Lobbyarbeit aus.
Ja, sicher: Ich selbst habe mein Lebtag noch nie jemanden wegen Filesharing abgemahnt, werde das auch nicht tun und halte davon persönlich auch nix. Wenn es Kollegen von mir in Frankfurt gibt, die das anders sehen, haben die das für sich anders entschieden. Ich verdiene damit jedenfalls kein Geld damit und nein, ich kriege davon auch nix indirekt ab oder hab sonst etwas davon. Zudem: Die entsprechenden Firmen, die das für die Musikindustrie machen, haben überhaupt kein Problem, auch ohne VDS und auch jetzt nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil die IP-Adressen Teilnehmeranschlüssen zuzuordnen. Umgekehrt hätten die damit aber künftig ein Problem, wenn unser Vorschlag umgesetzt würde, dass es keine zivilrechtlichen Ansprüche mehr geben soll. Denn dann würden Staatsanwälte viele Fälle (wie früher schon) wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse einstellen, die heute aber noch zivilrechtlich verfolgbar sind. Mit wie viel Sympathie die meine Aktivitäten verfolgen und was die von dieser Art von „Lobbyarbeit“ halten, kannst Du Dir vielleicht ausrechnen…
Sag mal, liest Du überhaupt die Artikel, unter denen Du kommentierst?
Ja, aber was verstehst Du unter VDS? Wenn Du jede Art von Speicherung von irgendetwas als VDS ansiehst hast Du Recht. Dann widerspreche ich Dir nicht. Nur da es bei der Diskussion unter dem Stichwort VDS um ein ganz genau definiertes Thema geht, nämlich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und das entsprechende deutsche Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie, macht es halt schon einen Unterschied, ob man für die existierende Richtlinie und ihre Umsetzung ist oder etwas anderes. Richtig: Es geht dabei immer um Speicherung von Daten. Aber dennoch gibt es bei diesem Thema mehr als Schwarz-Weiss, 0 oder 1.
Halte ich für eine absolut richtige Einstellung. Zur „ekeligen Realpolitik“ gehört es aber – spätestens wenn man Regierungsverantwortung hat oder sie bekommen könnte – dass man auch dann nicht aufhören darf Politik zu machen, wenn man trotz allem engagierten Widerstand einmal „verloren“ hat. Das kommt auf EU-Ebene leider immer mal wieder vor.
Ja, aber leider sind die „paar Jahre“ schon nächstes, spätestens übernächstes Jahr rum, weil das ganze schon sehr lange läuft. Zudem: Keine Partei in Deutschland wird das Thema auch noch 2013 im Bundestag sehen wollen, wenn einerseits Wahlen und dann auch noch die Strafzahlungen drohen. Denn rechtfertige Dich mal gegenüber Wählern, die vom Internet nix verstehen und vielleicht von Freiheit nicht so viel halten wie Du und ich, wenn Deutschland dann „wegen so was“ eine Millionen oder gar Milliarden-Strafzahlung droht.
Kannst ja mal selbst ausrechnen, wenn Du magst, was man da so an Zahlen in den Raum stellen kann.
Zum Verfahren: http://www.eufis.de/eu-glossar.html?&type=0&uid=292&tx_sgzz_pi1_cc=2
Zur Höhe der Zwangsgelder: http://eur-law.eu/DE/Mitteilung-Kommission-Verfahren-Berechnung-Zwangsgeldes-Artikel-171-EG,314082,d
was mich an dem Stand der Debatte interessiert:
Wie bekannt ist, wird bereits über ETSI die Rasterung der Daten durch Verordnung vorbereitet.
Dabei ist da natürlich auch an Geheimdienste (der EU und anderer berechtigter Stellen) gedacht, der Provider erfährt natürlich nicht von der Datenrasterung oder eventuellen Verletzungen nationaler Rechte, die Auswirkungen erfährt dann aber der Bürger konkret, wenn er z.B. eine staatliche Stelle (z.B. Lehrer) nicht erhält, bzw ein weniger qualifizierter vorgezogen wird. Dazu sind diese Daten, wie sie jetzt als Kompromiss von Euch gefordert werden, ideal geeignet. Wie wird dieses in Eurem „Kompromiss“ verhindert?
Oder ist das gewollt? (Genau das glaube ich und ich habe bislang kein Argument dagegen gehört.)
Falls jemand nicht wissen, sollte, welche Erkenntnisse zur Einschränkung von Rechten verwendet werden, sei auf folgenden Link verwiesen: http://www.pilotundflugzeug.net/artikel/2006–02-10/Spitzelstaat
Ich kenne Fälle, in denen explizit vor Bewerbern gewarnt wurde, da diese an legalen Demonstrationen teilgenommen hatten (die Bewerber können sich natürlich nicht gegen solche Willkür wehren, da sie sie gar nicht erfahren).
Dass die von Euch geforderte verpflichtende VDS keinesfalls den Stand von vor 2006 wieder herstellt, wurde ja an anderer Stelle schon erörtert und auf Beispiele, wie die von Euch geforderten Daten missbraucht werden können, verzichte ich hier, das ist zu offensichtlich…
Wie also wird der Gebrauch (oder Missbrauch) der Daten (wenn sie denn durch „Eure VDS“ erzwungenermaßen vorhanden sind) durch Geheimdienste verhindert?
Wie gesagt, ich persönlich glaube, genau dies bezweckt das Gesetz.
Wie auch die von Dir angesprochene ETSI-Schnittstelle und eine mögliche Rasterung sind das alles Maßnahmen im Rahmen der heute bestehenden und von der Diskussion um die VDS nicht berührten (und auch nicht vom BVerfG aufgehobenen) Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Diese laufen eigentlich immer ohne Kenntnis des Providers und unterliegen auch anderen Kontrollmechanismen. Unser Vorschlag dreht sich um etwas anderes. Er verbessert aber auch verschlechtert die jetzige Situation nicht. Den Geheimdiensten ist daher die Debatte um die VDS ziemlich wurscht (ob Du es glaubst oder nicht, ich hab sie gefragt). Klar, wenn wir ihnen Arbeit abnehmen würden die nicht nein sagen – aber das wollen wir nicht und das was sie vielleicht wollen, kriegen sie nicht, jedenfalls nicht von uns.
Es ist doch ganz einfach, wieso keiner die SPD-Lösung mag: eure VDS überwacht (1.) anlasslos (2.) jeden Bürger. Da liegt der Hund begraben. Das kann man durch Hürden bei der Auswertung auch nicht mehr „heilen“.
Quick Freeze hat den Vorteil, dass es (1.) anlassbezogen (2.) nur Personen überwacht, bei denen ein Anfangsverdacht vorliegt. Da braucht man nur noch die passenden Hürden und Beschränkungen und fertig ist eine grundrechtsverträgliche Lösung.
Das ist so einfach.
Tja, einige der heutigen Gepflogenheiten der „Realpolitik“ gehören meiner Persönlichen Meinung nach eh abgeschafft, z.B. Fraktionszwang und feste Koalitionen, denn dann müssten die Kämpfe ja Inhaltlich geführt werden und das scheint wohl zu umständlich und dauert zu lange.
Aber das ist ja nicht Thema dieser Diskusion.
Also gerade ein Abhandeln kurz vor den Wahlen fände ich garnicht soo schlecht, da das Thema dann nicht aus dem Kollektiven Gedächtniss verschwindet und die Parteien dann eine sehr gute Chance haben dann Farbe zu bekennen.
Und wenn ich mal die Zahlen Hochrechne, die Schweden genau deswegen drohen, dann komme ich grob überschlagen auf einen 2‑Stelligen bis sehr niedrig 3‑Stelligen Millionenbetrag, was ich persönlich als sehr verschmerzbar empfinde, im Vergleich zu dem, was Deutschland sonst so ausgibt sind das Peanuts. Noch dazu verschwindet das Geld ja nicht, sondern kommt der EU zugute, von der wir wiederum auch ein Teil sind…
Im übrigen finde ich es sehr gut und absolut vorbildlich, dass sie sich neben ihren ganzen Jobs und Funktionen die Zeit nehmen und hier auch Kritikern rede und Antwort stehen. Das sollte Schule machen und ist z.B. auch ein wunderbares Mittel um Sympathien zu gewinnen und Politikverdrossenheit abzubauen.
Auch wenn ich mit der offiziellen Meinung ihrer Partei meist alles andere als konform gehe, merke ich so immerhin, dass es wohl doch noch andere Meinungen in der SPD gibt.
>Den Geheimdiensten ist daher die Debatte um die VDS ziemlich wurscht (ob Du es glaubst oder nicht, ich hab sie gefragt).
Wieso serviert ihr Ihnen dann die Daten auf dem silbernen Tablett?
(Daten, die sie so nicht kriegen würden?)
>sind das alles Maßnahmen im Rahmen der heute bestehenden…
Eben, nur können sie jetzt ohne weiteren Aufwand umfassender das Verhalten unliebsamer Bürger kontrollieren, nicht mal weitere Gesetze muss man dazu erlassen (ne Verordnung tuts auch, wenn das die alte nicht hergeben sollte…)
>von der Diskussion um die VDS nicht berührten (und auch nicht vom BVerfG aufgehobenen) Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
Die können also jetzt (vorher nicht!) direkt auf die Daten von den Providern zugreifen und rastern (anders als bisher bei der TKÜ). Und das soll die Sachen nicht berühren?
>und das was sie vielleicht wollen, kriegen sie nicht, jedenfalls nicht von uns.
So wie die SWIFT Daten? (Von Euch braucht das gar nicht mehr zu sein, wie gesagt, ne Verordnung tuts auch und befreundete Dienste haben im Zweifelsfall über Rumänien Zugriff auf die Daten, wenn unsere Geheimdienste nicht liefern können).
Aber Danke, dass Du mein Vorurteil bestätigt hast. Wenn also der Geheimdienst nicht die treibende Kraft hinter der Überwachung ist, die VDS ja erwiesenermaßen wenig bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität hilft (anders als bei Massensache) wer ist dann die treibende Kraft hinter der VDS?
Nach Deiner Auskunft nicht die Massenabmahnungsindustrie (die ich als nächste im Verdacht hätte) wer also dann? Ist es etwa ein ureigenes Anliegen der SPD? Nach Deiner Auskunft scheint es mir so…
>im Zweifelsfall über Rumänien Zugriff auf die Daten, wenn unsere Geheimdienste nicht liefern können
Tschuldigung, ich sollte Bulgarien und nicht Rumänien schreiben, Rumänien ist der Grund, warum die Richtlinie überarbeitet werden muss, ich bin gespannt, was dabei herauskommt (bestenfalls wegen Rumänien eine kann bestimmung, wobei es dann natürlich wichtig ist, dass wir in Deutschland dann die VDS schon haben, wenn sie denn nicht mehr zwingend vorgeschrieben sein sollte; Abschaffen werden wir sie dann jedenfalls nicht mehr…)
Das lese ich immer wieder – allein, es stimmt nicht. Das meine übrigens nicht nur ich, sondern auch der AK Vorrat. Schau mal hier: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/470/55/lang,de/
Und der Vorschlag der Grünen auch nicht. Weil ohne Gefriergut eben nichts „schockgefrostet“ werden kann. Peter Schaar hat es ausgesprochen – das mögen sie nicht, nur hat er recht. Lies mal hier: http://www.telemedicus.info/article/1897-Kommentar-Schaar-ein-Verraeter.html
Wenn Du aber meinst, dass Quick Freeze nur so eine Art schnelle TKÜ bei Verdacht ist, dann ist das im Ergebnis viel schlimmer, als was wir so fordern. Schau mal, was hier im Thread GxS dazu meint.
Doch, klar – nur eben mit eigener Technik. Dass das passiert und wie es geht usw. kannst Du hier sehen: Zur polizeilichen Überwachung hier, zur präventiven Überwachung hier und ein wenig auch zu den Geheimdiensten hier:
>Wenn Du aber meinst, dass Quick Freeze nur so eine Art schnelle TKÜ bei Verdacht ist, dann ist das im Ergebnis viel schlimmer, als was wir so fordern. Schau mal, was hier im Thread GxS dazu meint.
Da gibts schon Unterschiede:
Wenn ein „befreundeter“ Geheimdienst Quick Freeze ohne Kenntnis des Providers veranlassen kann, dann sind natürlich schlimme Konsequenzen zu erwarten (Die No-Fly List wäre noch das Wenigste, die USA wollten ja inzwischen schon Zugriff auf die Polizeidaten von Österreich, da ist es also ratsam, nicht im Polizeicomputer zu landen, da in den USA aufgrund kultureller Unterschiede die Daten eventuell auch anders als in Österreich interpretiert werden könnten…).
Aber Rastern in vorhandenen Daten ist nicht möglich, man muss die Daten erst mal generieren. Das ist ein Unterschied.
Aber Schaar hat, glaube ich, das zwangsweise Erfassen der Daten (hier 7Tage) vorgeschlagen. Das ist VDS.
Danke für die Links
>Doch, klar – nur eben mit eigener Technik. Dass das passiert und wie es geht usw. kannst Du hier sehen
Ich schau mal, ob eine umfassende Überwachung aller Bürger damit möglich ist, ob sie wirklich mit den bestehenden Gesetzen alle Bürger lückenlos aufzeichnen können. (Dann wären allerdings Fehler, wie sie in dem von mir geposteten Link aufgezeigt werden, ein grandioses Versagen der Dienste, die den Sinn davon überhaupt infrage stellen, ausser dass willkürlich Lebensläufe vernichtet werden können; ansonsten könnte man argumentieren, dass die Überwachung halt nicht gut genug war und man deshalb weitere Gesetze benötigt…)
TKÜ und Lawful Interception
hat erstmal nichts mit meiner Kritik zu tun.
(Dass email nach Schlüsselwörtern gescannt werden o.ä., ist nichts, was wirklich überrascht, die Dienste ertrinken damit nur in Daten…)
Das ist eine andere Baustelle, die ein Skandal ist.
Um in den Daten rastern zu können, muss man sie erst einmal haben.
Das liefert die VDS (oder die SWIFT Daten, die übrigens nicht zur Verbrechensbekämpfung generiert werden).
Ansonsten müssen die Geheimdienste diese Daten erzeugen.
Es ist ein Unterschied, ob sie direkt in den SWIFT Daten Rasten können, oder lückenlos jede Überweisung von jeden aufzeichnen müssen. Das könnte dann doch jemanden auffallen und ich bezweifele, dass das vollständig möglich ist (anders als die durch die VDS und SWIFT gelieferten Daten). Aber deswegen ist es zweifellos wichtig, dass jedes Telefon erfasst und registriert werden muss, oder dass Bar-Einzahlungen nur bis zu einem gewissen Betrag unüberwacht möglich sind.
Nein, bis jetzt muss jemand aufgefallen sein (z.B. durch eine Demonstration, die gewissen Stellen nicht gefällt), um in die Fänge der Geheimdienste (und damit zu Einträgen, die sich bei einer Sicherheitsüberprüfung negativ auswirken) zu gelangen. Das wird sich in Zukunft ändern, die Willkür wird steigen.