Zwei aktuelle Urteile des LG Hamburg zur Verantwortlichkeit für Wikipedia-Einträge (Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08 und Urteil v. 02.07.2009, Az. 325 O 321/08) haben in den vergangenen Wochen erneut ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage der Haftung für rechtswidrige Äußerungen Dritter geworfen, die über das bekannte Meinungsforum, die sog. „Online-Enzyklopädie“ Wikipedia, verbreitet werden. In der Praxis dürfte diese Rechtsprechung bei heutiger Rechtslage auch in Deutschland zu einer „Wiki-Immunity“ führen und einen virtuellen Raum schaffen, in dem selbst innerdeutsche Konflikte nicht mehr wirksam mit gerichtlicher Hilfe beigelegt werden können. Das weißt auf das dahinter liegende, grundsätzliche Problem hin, dass im Internet zunehmend selbst rein innerstaatliche Tatbestände ohne Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen nicht gelöst werden können. Die Durchsetzbarkeit nationalen Rechts – und damit eines der wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien – wird insoweit grundsätzlich zur Disposition gestellt. Selbst in solchen Fällen, in denen die normativen Wertungen in den USA und der Bunderepublik grundsätzlich übereinstimmen. ‑Comments Welcome!-
Keine Überwachungspflicht des Suchmaschinen-Betreibers in Bezug auf Rechtsverstöße
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verneint eine Pflicht von Personen- Such-maschinen-Betreibern aktiv nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen innerhalb der Suchergebnisse ihrer Seite zu fahnden – auch wenn sie bereits von einer konkreten Verletzung erfahren und diese beseitigt haben.
Ein Pächter stört, ein Verpächter nicht – Störerhaftung des Verpächters einer Domain
Der BGH entlässt die Verpächter von Internet-Seiten aus der Haftung wegen persönlichkeitsrechtlicher Verletzung durch den jeweiligen Pächter.
Der Name bleibt – Namensnennung in Online-Archiven erlaubt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Klarnamen von Straftätern nachträglich nicht mehr aus Online-Archiven zu löschen sind. Das Persönlichkeitsrecht sowie das Resozialisierungsinteresse der Täter treten im konkreten Fall zurück.
Rechtsmissbrauch bei „fliegendem Gerichtsstand“
In Pressesachen kann die Klage an jedem Ort eingereicht werden, an dem z.B. die fragliche Zeitung vertrieben wird. Die Wahl des Gerichtsstandes bei Rechtsverletzungen über das Internet darf jedoch nicht rechtsmissbräuchlich getroffen werden. Das KG Berlin hat in einem besonders gelagerten Fall die Wahl des Gerichtsstands in Internetstreitigkeiten eingeschränkt.
Anwälte dürfen Gegner auf Homepage nennen
Unternehmen können sich gegen die Nennung als Gegner auf Anwaltswebsites nicht wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechtsanwälte mit den Namen von gerichtlich oder außergerichtlich Beklagten werben dürfen. Mit solchen „Gegnerlisten“ werben seriöse, aber eben häufig auch weniger seriöse „Opferanwälte“. Manchmal geht es dabei jedoch nicht nur um die Einwerbung ähnlicher Mandate, sondern auch um einen medialen Pranger. Sich dagegen zu wehren wird künftig nicht einfacher.
LG Hamburg: Forenhaftung bei Pseudonymen
Nach einem Urteil des LG Hamburg müssen Betreiber von Foren in Zukunft die Inhalte ihres Angebotes sorgfältiger prüfen. Das gilt insbesondere, wenn sie Pseudonyme zulassen und schwerwiegende Verletzungen zu erwarten sind. Der Forenbetreiber habe einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab“ zu beachten. Dass sich daraus gegebenenfalls Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten und erhebliche Belastungen ergeben können, ändert hieran grundsätzlich nichts. Sollte dieses Urteil auch in nächster Instanz „halten“ wäre es ein weiterer Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rechtsposition der Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen im Internet.
Keine IP-Adresse: Auf Vorrat gespeicherte Daten müssen nicht an Rechteinhaber herausgegeben werden
Der Auskunftsanspruch nach dem Urhebergesetz umfasst nicht diejenigen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst wurden – inklusive der IP-Adresse der Nutzer. Dies hat jedenfalls das OLG Frankfurt entschieden.
Der gute Ruf im Web 2.0
Der gute Ruf im Web 2.0 – User genered content, user generated problems?! Eine Servicebroschüre des Bundesverband deutscher Pressesprecher mit Stand 2006 hier zum Download. Eine Neuauflage ist bereits für dieses Jahr geplant.