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Herzlich willkommen!
Medien beeinflussen heute alle Aspekte unseres Lebens. Computer und Internet erweisen sich dabei als treibende Kräfte des Wandels unserer Gesellschaft: Die Digitalisierung eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, aber auch neue Probleme. Der ungefilterte Zugang zu einem wahrhaft globalen Massenmedium ist emanzipatorische Chance, bietet jedoch zugleich den Anlaß für vielfältige Auseinandersetzungen. Recht und Politik sind herausgefordert, diese Veränderungen demokratisch zu gestalten. Dieser Blog will einen Beitrag zur fachlichen Information über rechtliche Themen wie das Internet- und Presserecht leisten und damit zugleich eine positive Weiterentwicklung der Netzpolitik in Deutschland befördern.
[weiterlesen...]Aktuelles
Hier finden Sie eine kleine Übersicht, über Artikel zu aktuellen Themen.
- IPv6: Am 6. Juni 2012 wird es ernst!
- Legal Framework of Online Communication in Germany
- BdP Medienrecht Workshop Hamburg
- Cybermobbing gegen HR-Manager und (rechtliche) Abwehrstrategien
- Vorlesung: Ethik der Public Affairs
- Woran scheitert Open Data?
- Ein Leistungsschutzrecht widerspricht der Idee von Informationsfreiheit
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Rechtsanwalt Jan Mönikes
Schalast&Partner Rechtsanwälte
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Medienrecht
Online-Recht
In einem kurzen Beitrag im ZDF-Morgenmagazin habe ich kurz etwas zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Bildrechte in sozialen Netzwerken erklären dürfen. Dass dieses nur einen Ausschnitt eines nicht ganz so trivialen Themas darstellt, dürfte klar sein. Daher hier ein paar ergänzende Hinweise.
Allein der Umstand, dass Inhalte mittels eines RSS-Feeds verbreitet werden, stellt grundsätzlich keine (konkludente) Einräumung von Nutzungsrechten für eine öffentliche Zugänglichmachung und damit Weiterverbreitung über die eigene Website dar.
Das Urteil des BGH im Streit von “SZ” und “FAZ” mit der Abstract-Seite Perlentaucher.de bringt keine abschließende Klärung der sehr bedeutsamen rechtlichen Grundsatzfragen. Wegen Verfahrensfehlern wurde die Klage gegen die kommerzielle Verwertung von Kurzzusammenfassungen der Inhalte der Zeitungen durch die Website an das Berufungsgericht zurück verwiesen und muss dort noch einmal verhandelt werden.
Bildagenturen müssen nicht die Zulässigkeit der damit später beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe der Bilder an die Presse prüfen.
Urheberrechtlich geschützte Abbildungen dürfen im Rahmen der Presseberichterstattung solange öffentlich zugänglich gemacht werden, solange die Veranstaltung noch als Tagesereignis anzusehen ist. Das gilt auch für die Verbreitung in einem “Onlinearchiv”. Bei einer vergangenen Kunstausstellung dürfte die Tagesaktualität regelmäßig jedoch nicht (mehr) gegeben sein.
Der Betreiber einer Video-Distributions-Plattform wie Youtube kann für Urheberrechtverstöße seiner Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz haften, auch wenn er sich zuvor formularmäßig von diesen hat versichern lassen, dass der jeweilige Uploader Inhaber aller erforderlichen Rechte für die Verbreitung wäre.
Offensichtlich weitgehend unbemerkt von der “Netzpolitik” in Deutschland, bahnt sich im Internet etwas Großes an: Das Netz erhält am 6. Juni 2012 ein weltweites “Update”. Ab diesem Tag soll IPv6 die gegenwärtig noch häufig genutzte Version 4 des Internet Protokolls ablösen. Mit durchaus weitreichenden Folgen…
Im Rahmen der “nr-Fachkonferenz Daten, Recherchen, Geschichten” habe ich am 25. März 2012 in Hamburg über “Open Data” und die damit verbundenen rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen diskutiert. Das Video der Podiumsdiskussion ist hier abrufbar.
Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist nicht geeignet, Gemeinwohlinteressen zu dienen. Es taugt aber auch nicht dazu, die behaupteten Rechtsprobleme zu beseitigen. Zu dem Thema habe ich der “IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht” ein Interview gegeben, das hier mit weiteren Informationen abgerufen werden kann.
I was invited by the German Ministry of Foreign Affairs to give a lecture on the Internation Blogger Tour about the Legal Framework in Germany. The presentation of my speech can be downloaded here.
Vor allem in kommunikativen Krisensituationen kann das Recht EINE Ergänzung für professionelle Kommunikatoren sein. Welche rechtlichen Maßnahmen in der Krisenkommunikation eine Hilfe sein können und wie beispielsweise mit falschen Anschuldigungen in Internetforen umgegangen werden kann, war Thema eine BdP-Workshops in Hamburg. Die Prezi zu der Veranstaltung ist hier abrufbar.
Insbesondere im Kontext arbeitsrechtlicher Konfliktsituationen nehmen Auseinandersetzungen zu, in denen die “Opfer” von Personalentscheidungen das Internet und soziale Medien zu unberechtigten und persönlichen Angriffen gegen Personaler und andere Führungskräfte nutzen. Aus (un-)berechtigter öffentlicher Kritik werden in der Praxis schnell kommunikative und massenmediale Übergriffe, also Cybermobbing – mit zum Teil erheblichen negativen Folgen für Unternehmen und die Betroffenen. Wie man damit umgeht und welche (rechtlichen) Strategien und Hilfsmittel es gegen (anonyme) Täter gibt, war Thema dieses Workshops. Die Prezi dieser Veranstaltung ist hier abrufbar.
