Allgemein
Herzlich willkommen!
Medien beeinflussen heute alle Aspekte unseres Lebens. Computer und Internet erweisen sich dabei als treibende Kräfte des Wandels unserer Gesellschaft: Die Digitalisierung eröffnet ungeahnte Möglichkeiten, aber auch neue Probleme. Der ungefilterte Zugang zu einem wahrhaft globalen Massenmedium ist emanzipatorische Chance, bietet jedoch zugleich den Anlaß für vielfältige Auseinandersetzungen. Recht und Politik sind herausgefordert, diese Veränderungen demokratisch zu gestalten. Dieser Blog will einen Beitrag zur fachlichen Information über rechtliche Themen wie das Internet- und Presserecht leisten und damit zugleich eine positive Weiterentwicklung der Netzpolitik in Deutschland befördern.

Aktuelles
Hier finden Sie eine kleine Übersicht, über Artikel zu aktuellen Themen.
- Alles Abmahnung, oder was?
- Recht als Instrument in der Krisenkommunikation
- Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung
- Pressestatement der Verteidigung von Jörg Tauss zum Ausgang des Verfahrens
- Plädoyer im Verfahren gegen Jörg Tauss
- Gedanken zur Netzneutralitätsdebatte: Zurück zur Sache, bitte!
- Legal Framework Conditions of Online Communication in Germany
Kontaktdaten
Rechtsanwalt Jan Mönikes
Schalast&Partner Rechtsanwälte
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10117 Berlin
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Medienrecht
Online-Recht
Zwei aktuelle Urteile des LG Hamburg zur Verantwortlichkeit für Wikipedia-Einträge (Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08 und Urteil v. 02.07.2009, Az. 325 O 321/08) haben in den vergangenen Wochen erneut ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage der Haftung für rechtswidrige Äußerungen Dritter geworfen, die über das bekannte Meinungsforum, die sog. „Online-Enzyklopädie“ Wikipedia, verbreitet werden. In der Praxis dürfte diese Rechtsprechung bei heutiger Rechtslage auch in Deutschland zu einer „Wiki-Immunity“ führen und einen virtuellen Raum schaffen, in dem selbst innerdeutsche Konflikte nicht mehr wirksam mit gerichtlicher Hilfe beigelegt werden können. Das weißt auf das dahinter liegende, grundsätzliche Problem hin, dass im Internet zunehmend selbst rein innerstaatliche Tatbestände ohne Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen nicht gelöst werden können. Die Durchsetzbarkeit nationalen Rechts – und damit eines der wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien – wird insoweit grundsätzlich zur Disposition gestellt. Selbst in solchen Fällen, in denen die normativen Wertungen in den USA und der Bunderepublik grundsätzlich übereinstimmen. -Comments Welcome!-
Nach Türck, Tauss und Benaissa – jetzt Kachelmann: Den Staatsanwälten fehlen in Deutschland klare Regeln für ihre Informationspolitik. Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ betreibt immer öfter zu Lasten prominenter Verdächtiger eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und bedient dafür das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit feinstem Futter. Die plaudernden Sprecher betreiben dabei – bewußt oder unbewußt – schlicht “Litigation-PR” und werben um Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, z.B. für Ermittlungen und U-Haft. Eine Kategorie der Strafprozessordnung oder des Strafrechtes ist dieses jedoch nicht. Denn nicht die Medien, sondern allein das Gericht ist berufen, über den Fall zu entscheiden. Der Schaden, den die presserechtlich privilegierte Behörde für den Betroffenen aber schon bis zu einer Anklageerhebung damit anrichtet, geht oft weit über das hinaus, was die Strafandrohung für seine vorgebliche Tat überhaupt umfasst. Auf der Strecke bleibt damit nicht nur die Unschuldsvermutung. Diese neue Art der „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaften droht vielmehr immer mehr zu einer willkürlichen Waffe zu werden – gerade bei heiklen Verdächtigungen und gegen bekannte Namen. Ein unerträglicher Zustand für die Betroffenen, aber auch für den Rechtsstaat, dem dringend mit klaren Regeln für die Pressearbeit der Staatsanwaltschaften begegnet werden muß.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verneint eine Pflicht von Personen- Such-maschinen-Betreibern aktiv nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen innerhalb der Suchergebnisse ihrer Seite zu fahnden – auch wenn sie bereits von einer konkreten Verletzung erfahren und diese beseitigt haben.
Der BGH entlässt die Verpächter von Internet-Seiten aus der Haftung wegen persönlichkeitsrechtlicher Verletzung durch den jeweiligen Pächter.
Alles Abmahnung, oder was?
Die rechtliche Verantwortlichkeit von Bloggern für die (journalistischen) Inhalte ihrer Seiten führt immer wieder zu Konflikten: Schilderungen über das Tun “böser Abmahnanwälte” und negative Kommentare über die “schlimme Zensur”, die sie angeblich betreiben wollen, füllen viele Seiten des Internets. Aber, ist die über den Einzelfall oft weit hinausgehende, generelle Kritik überhaupt berechtigt? Ein virtuelles Streitgespräch mit Ingo Jürgensmann, dokumentiert auf seinem Windfluechter-Blog.
Der Begriff der „Netzneutralität“ ist ein schillernder Begriff in der netzpolitischen Debatte. Er stammt ursprünglich aus der Diskussion über Quality of Service (QoS), Netzwerkmanagement, Regulierung und Preise auf dem US-Telekommunikationsmarkt. Markus Beckedahl (www.netzpolitik.org) und andere „Blogivisten“ in Deutschland und Europa (wie z.B. La Quadrature du Net – http://www.laquadrature.net ) nutzen ihn allerdings heute längst nicht mehr nur in dem ursprünglichen Sinne, sondern haben ihn längst auf jede Art „Gatekeeper“ im Netz erweitert. Die dadurch mögliche Begriffsverwirrung aber kann sich in Deutschland als politisch schädlich erweisen.
Anmerkungen zum Diskussionspapier „Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts“ des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Bündnis 90/DIE GRUENEN)Justizsenator Dr. Till Steffen, jüngstes Mitglied im Schwarz-Grünen Senat von Hamburg, hat am 12.03.2010 gemeinsam mit Grünen „Netzpolitikern“ ein Diskussionspapier „für ein nutzerorientiertes Urheberrecht“ vorgestellt. Einige konstruktive und kritische Gedanken zu diesem Papier.
Existenzbedrohende Gerüchte im Diskussionsforum. Verbreitung falscher Tatsachen im Online-Angebot der Zeitung. Verletzende Kommentare im Blog. Üble Schmähungen im Intranet. Anonyme Hass-Seiten im Internet. Trolle und Stalker im Cyberspace: Was tun, wenn PR allein nicht mehr reicht? Beim Forum “Krisenkommunikation” habe ich in einem Workshop das “Recht als Instrument in der Krisenkommunikation” für wirklich heikle Fälle vorgestellt und mit den Teilnehmern über seine Möglichkeiten und Grenzen diskutiert. Die Präsentation des Workshops steht hier zum Download bereit.
Eines der medialen Großereignisse des Jahres 2009 war der „Fall Tauss“. Gemeinsam mit anderen Fällen geriet dort die “aktive Medienarbeit” der Ermittlungsbehörden in die Kritik von Verteidigung und Öffentlichkeit. Daraus ergab sich eine Debatte über die Zulässigkeit und die Grenzen der “Litigation-PR”, die bis heute anhält.
In dem Aufsatz “Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss uns seine mediale Inszenierung”, der als Beitrag im Sammelband “Die Öffentlichkeit als Richter? – Litigation-PR als neue Methode der Rechtsfindung” erscheint, der von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler herausgegeben wird, versuchen die Rechtsanwälte Jan Mönikes und Dr. Gregor Wettberg die Ereignisse nachzuzeichnen und damit ihre Vorschläge bezüglich künftiger Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften zu begründen.
Aus Sicht der Verteidigung befriedigt und enttäuscht das heutige Urteil des Gerichtes gleichermaßen.