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15 Jahre Netzpolitik – ein Überblick

Wäh­rend in den USA Al Gore schon 1991 den Auf­bau einer „Natio­nal Infor­ma­ti­on Infra­st­ruc­tu­re“ durch Gesetz beför­der­te, kreis­te die Poli­tik in Deutsch­land noch 1995 meist nur um Begrif­fe wie „Mul­ti­me­dia“ und „Daten­au­to­bahn“. Das Inter­net war unbe­kannt, es wur­de ja auch nicht auf der IFA aus­ge­stellt und zur Cebit ging damals kein Poli­ti­ker. Doch dann kam es zum Streit inner­halb der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on und die „Netz­po­li­tik“ war gebo­ren. Ein Über­blick über Initia­ti­ven der SPD in den dar­auf­fol­gen­den 15 Jah­re zum Download.

Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen

Ermitt­ler dür­fen nur unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen auf Com­pu­ter zugrei­fen und Daten abru­fen. Gesetz­li­che Nor­men des NRW-Geset­zes zu Online­durch­su­chun­gen erklärt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für nich­tig. Ein wich­ti­ges Urteil gegen die um sich grei­fen­de Begehr­lich­keit des Staa­tes nach immer wei­te­ren Infor­ma­tio­nen über Bür­ger und Unternehmen.

Rechtsmissbrauch bei „fliegendem Gerichtsstand“

In Pres­se­sa­chen kann die Kla­ge an jedem Ort ein­ge­reicht wer­den, an dem z.B. die frag­li­che Zei­tung ver­trie­ben wird. Die Wahl des Gerichts­stan­des bei Rechts­ver­let­zun­gen über das Inter­net darf jedoch nicht rechts­miss­bräuch­lich getrof­fen wer­den. Das KG Ber­lin hat in einem beson­ders gela­ger­ten Fall die Wahl des Gerichts­stands in Inter­net­strei­tig­kei­ten eingeschränkt.