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Anwälte dürfen Gegner auf Homepage nennen

Unter­neh­men kön­nen sich gegen die Nen­nung als Geg­ner auf Anwalts­web­sites nicht weh­ren. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass Rechts­an­wäl­te mit den Namen von gericht­lich oder außer­ge­richt­lich Beklag­ten wer­ben dür­fen. Mit sol­chen „Geg­ner­lis­ten“ wer­ben seriö­se, aber eben häu­fig auch weni­ger seriö­se „Opfer­an­wäl­te“. Manch­mal geht es dabei jedoch nicht nur um die Ein­wer­bung ähn­li­cher Man­da­te, son­dern auch um einen media­len Pran­ger. Sich dage­gen zu weh­ren wird künf­tig nicht einfacher.

BVerfG: Anforderungen zum Abdruck einer Gegendarstellung

Die Gegen­dar­stel­lung ist seit jeher ein recht schwa­ches Rechts­in­sti­tut zur Durch­set­zung von Per­sön­lich­keits­rech­ten. Nun hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt den Anspruch auf Gegen­dar­stel­lung wei­ter erschwert. Pres­se­spre­chern dürf­te es damit künf­tig noch schwe­rer fal­len, mal „eben schnell“ eine Gegen­dar­stel­lung zum Abdruck zu bringen.

LG Hamburg: Forenhaftung bei Pseudonymen

Nach einem Urteil des LG Ham­burg müs­sen Betrei­ber von Foren in Zukunft die Inhal­te ihres Ange­bo­tes sorg­fäl­ti­ger prü­fen. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn sie Pseud­ony­me zulas­sen und schwer­wie­gen­de Ver­let­zun­gen zu erwar­ten sind. Der Foren­be­trei­ber habe einen „glei­ten­den Sorg­falts­maß­stab“ zu beach­ten. Dass sich dar­aus gege­be­nen­falls Über­wa­chungs­pflich­ten für die Betrei­ber von Inter­net­sei­ten und erheb­li­che Belas­tun­gen erge­ben kön­nen, ändert hier­an grund­sätz­lich nichts. Soll­te die­ses Urteil auch in nächs­ter Instanz „hal­ten“ wäre es ein wei­te­rer Schritt in Rich­tung einer Ver­bes­se­rung der Rechts­po­si­ti­on der Opfer von Belei­di­gun­gen und Ver­leum­dun­gen im Internet.

Rechtliche Herausforderungen im Web 2.0

Recher­chen in Wiki­pe­dia, Betrei­ben von Unter­neh­mens­fo­ren, Mit­wir­kung von Blogs, Erstel­lung von Pod­casts und schnel­le Nach­rich­ten­über­mitt­lung im Rah­men von Twit­ter ver­lan­gen nicht nur tech­ni­sche Kennt­nis­se, son­dern auch erheb­li­ches recht­li­ches Know-how. Auf dem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­gress 2009 habe ich einen Vor­trag über Recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen im Web 2.0 gehal­ten, der zum Down­load bereit steht.

Dokumentation: Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internet-Sperren

Am 23. Juli 2009 habe ich als Erst-Unter­zeich­ner den Lud­wigs­bur­ger Dia­log für Infor­ma­ti­ons­frei­heit und gegen Inter­net-Sper­ren gezeich­net. Inzwi­schen hat auch die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on ihre Hal­tung der dar­in zum Aus­druck kom­men­den Posi­ti­on ange­gli­chen. Ins­be­son­de­re Lars Klin­beil, MdB bemüht sich hier um eine nach­hal­ti­ge Ände­rung der Posi­ti­on der SPD. Eine Dokumentation.