Unternehmen können sich gegen die Nennung als Gegner auf Anwaltswebsites nicht wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechtsanwälte mit den Namen von gerichtlich oder außergerichtlich Beklagten werben dürfen. Mit solchen „Gegnerlisten“ werben seriöse, aber eben häufig auch weniger seriöse „Opferanwälte“. Manchmal geht es dabei jedoch nicht nur um die Einwerbung ähnlicher Mandate, sondern auch um einen medialen Pranger. Sich dagegen zu wehren wird künftig nicht einfacher.
BVerfG: Anforderungen zum Abdruck einer Gegendarstellung
Die Gegendarstellung ist seit jeher ein recht schwaches Rechtsinstitut zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf Gegendarstellung weiter erschwert. Pressesprechern dürfte es damit künftig noch schwerer fallen, mal „eben schnell“ eine Gegendarstellung zum Abdruck zu bringen.
LG Hamburg: Forenhaftung bei Pseudonymen
Nach einem Urteil des LG Hamburg müssen Betreiber von Foren in Zukunft die Inhalte ihres Angebotes sorgfältiger prüfen. Das gilt insbesondere, wenn sie Pseudonyme zulassen und schwerwiegende Verletzungen zu erwarten sind. Der Forenbetreiber habe einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab“ zu beachten. Dass sich daraus gegebenenfalls Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten und erhebliche Belastungen ergeben können, ändert hieran grundsätzlich nichts. Sollte dieses Urteil auch in nächster Instanz „halten“ wäre es ein weiterer Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rechtsposition der Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen im Internet.
Keine IP-Adresse: Auf Vorrat gespeicherte Daten müssen nicht an Rechteinhaber herausgegeben werden
Der Auskunftsanspruch nach dem Urhebergesetz umfasst nicht diejenigen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst wurden – inklusive der IP-Adresse der Nutzer. Dies hat jedenfalls das OLG Frankfurt entschieden.
Rechtliche Herausforderungen im Web 2.0
Recherchen in Wikipedia, Betreiben von Unternehmensforen, Mitwirkung von Blogs, Erstellung von Podcasts und schnelle Nachrichtenübermittlung im Rahmen von Twitter verlangen nicht nur technische Kenntnisse, sondern auch erhebliches rechtliches Know-how. Auf dem Kommunikationskongress 2009 habe ich einen Vortrag über Rechtliche Herausforderungen im Web 2.0 gehalten, der zum Download bereit steht.
Corporate Media – im Würgegriff der Juristen?
Aufzeichnung meines Vortrages „Corporate Media – im Würgegriff der Juristen?“ im Rahmen der Tagung „Corporate Media – Eine Botschaft, viele Kanäle“ der Deutschen Presseakademie am 06.–07. November 2008 in Berlin.
Informationsfreiheitsgesetz – Eine Einführung
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird ein „Jedermannsrecht“ geschaffen. Jeder hat so gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Informationszugang und muss diesen Antrag nicht begründen. Die Broschüre, die ich für den BdP verfasst habe, gibt einen kurzen Überblick.
Datenschutz
Urheberrecht im Fokus der PR
Elektronische Pressespiegel – Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten. Vortrag auf dem Kommunikationskongress 2005.
Dokumentation: Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internet-Sperren
Am 23. Juli 2009 habe ich als Erst-Unterzeichner den Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internet-Sperren gezeichnet. Inzwischen hat auch die SPD-Bundestagsfraktion ihre Haltung der darin zum Ausdruck kommenden Position angeglichen. Insbesondere Lars Klinbeil, MdB bemüht sich hier um eine nachhaltige Änderung der Position der SPD. Eine Dokumentation.