Der Bundesgerichtshof bestätigt seine Kriterien, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die im Internet begangen werden. In seinem Urteil vom 29.03.2011 sah er die Anforderungen dafür aber nicht erfüllt. Ein Serverstandort in Deutschland reiche für den Inlandsbezug allein nicht aus.
Pauschalhonorare für Autoren und Bildjournalisten rechtswidrig – juristische Schlappen für Zeit-Verlag und Bauer Media Group
Pauschalhonorare für Autoren und Bildjournalisten rechtswidrig – juristische Schlappen für Zeit-Verlag und Bauer Media Group.
Marions-Kochbuch.de: Zur Haftung eines Online-Anbieters für „zu eigen“ gemachte Inhalte Dritter
Wenn sich der Betreiber eines Internetportals fremde Inhalte auf seiner Seite zu Eigen macht, haftet er auch dann für diese, wenn die Nutzer der Seite erkennen können, dass die Inhalte ursprünglich von Dritten stammen.
BVerfG contra Kammergericht Berlin: Das Veröffentlichen von Zitaten aus einer persönlichen Email kann rechtmäßig sein
Per Beschluss verwarf das BVerfG eine vorinstanzliche Entscheidung zu der Frage, ob die Veröffentlichung von Zitaten aus einer persönlichen Email zwangsläufig anprangernde Wirkung habe und also untersagt werden könne. Nein, urteilten die Richter.
BVerfG contra Hanseatisches Oberlandesgericht: die Öffentlichkeit interessiert sich sehr wohl für freiheitlich-demokratisches Cannabis
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwarf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes zur Frage ob die Cannabis-Pflanzen des heranwachsenden Sohnes im Hause einer bekannten Politikerin belanglos sei.
Auch Ermittlungsbehörden müssen richtig zitieren
Zwei Verwaltungsgerichte untersagten es dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Staatsanwaltschaft München, falsch über Claudia Pechstein zu berichten.
BGH: Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Bericht in New York Times vor deutschen Gerichten justiziabel
Der Bundesgerichtshof hat die Kriterien festgelegt, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die in ausländischen Zeitungen begangen werden.
Wiki-Immunity: Durchsetzbarkeit von äußerungsrechtlichen Urteilen gegen Wikipedia
Zwei aktuelle Urteile des LG Hamburg zur Verantwortlichkeit für Wikipedia-Einträge (Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08 und Urteil v. 02.07.2009, Az. 325 O 321/08) haben in den vergangenen Wochen erneut ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage der Haftung für rechtswidrige Äußerungen Dritter geworfen, die über das bekannte Meinungsforum, die sog. „Online-Enzyklopädie“ Wikipedia, verbreitet werden. In der Praxis dürfte diese Rechtsprechung bei heutiger Rechtslage auch in Deutschland zu einer „Wiki-Immunity“ führen und einen virtuellen Raum schaffen, in dem selbst innerdeutsche Konflikte nicht mehr wirksam mit gerichtlicher Hilfe beigelegt werden können. Das weißt auf das dahinter liegende, grundsätzliche Problem hin, dass im Internet zunehmend selbst rein innerstaatliche Tatbestände ohne Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen nicht gelöst werden können. Die Durchsetzbarkeit nationalen Rechts – und damit eines der wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien – wird insoweit grundsätzlich zur Disposition gestellt. Selbst in solchen Fällen, in denen die normativen Wertungen in den USA und der Bunderepublik grundsätzlich übereinstimmen. ‑Comments Welcome!-
Nutzung von „Google Analytics“ weiter umstritten: Konflikte mit Datenschutzbeauftragten vorprogrammiert
Der Einsatz des auch bei Pressesprechern beliebten, gebührenfreien Marktforschungs- und Webanalyse-Tools „Google-Analytics“ sei nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz in der gegenwärtigen rechtlichen und technischen Ausgestaltung nicht datenschutzkonform. Kern seiner Kritik ist die Übermittlung von vollständigen IP-Adressen an den US-Konzern, der verdächtigt wird, diese mit bei ihm vorhandenen Daten des Nutzers zusammenzuführen, der dagegen nicht widersprechen kann. Rechtlich ist die Situation aber weniger eindeutig, als die Datenschützer behaupten: Konflikte sind daher vorprogrammiert.
Opt-Out ok – Wirksamkeit einer formularmäßigen Einwilligung in die Zusendung von Werbung per Post
Nach Auffassung des BGH sind die sog. Opt-Out-Regelungen auch nach der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig – allerdings nur wenn dem Hervorhebungserfordernis hinreichend Genüge getan wurde.