Wenn sich der Betreiber eines Internetportals fremde Inhalte auf seiner Seite zu Eigen macht, haftet er auch dann für diese, wenn die Nutzer der Seite erkennen können, dass die Inhalte ursprünglich von Dritten stammen.
BVerfG contra Hanseatisches Oberlandesgericht: die Öffentlichkeit interessiert sich sehr wohl für freiheitlich-demokratisches Cannabis
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwarf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes zur Frage ob die Cannabis-Pflanzen des heranwachsenden Sohnes im Hause einer bekannten Politikerin belanglos sei.
Auch Ermittlungsbehörden müssen richtig zitieren
Zwei Verwaltungsgerichte untersagten es dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Staatsanwaltschaft München, falsch über Claudia Pechstein zu berichten.
Türck, Tauss, Benaissa und jetzt Kachelmann. Dringend gesucht: Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften!
Nach Türck, Tauss und Benaissa – jetzt Kachelmann: Den Staatsanwälten fehlen in Deutschland klare Regeln für ihre Informationspolitik. Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ betreibt immer öfter zu Lasten prominenter Verdächtiger eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und bedient dafür das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit feinstem Futter. Die plaudernden Sprecher betreiben dabei – bewußt oder unbewußt – schlicht „Litigation-PR“ und werben um Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, z.B. für Ermittlungen und U‑Haft. Eine Kategorie der Strafprozessordnung oder des Strafrechtes ist dieses jedoch nicht. Denn nicht die Medien, sondern allein das Gericht ist berufen, über den Fall zu entscheiden. Der Schaden, den die presserechtlich privilegierte Behörde für den Betroffenen aber schon bis zu einer Anklageerhebung damit anrichtet, geht oft weit über das hinaus, was die Strafandrohung für seine vorgebliche Tat überhaupt umfasst. Auf der Strecke bleibt damit nicht nur die Unschuldsvermutung. Diese neue Art der „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaften droht vielmehr immer mehr zu einer willkürlichen Waffe zu werden – gerade bei heiklen Verdächtigungen und gegen bekannte Namen. Ein unerträglicher Zustand für die Betroffenen, aber auch für den Rechtsstaat, dem dringend mit klaren Regeln für die Pressearbeit der Staatsanwaltschaften begegnet werden muß.
Die Lüge im Fokus – Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei Verbreitung fremder Äußerungen in einem Interview
Helmut Marktwort, noch-Herausgeber des „Focus“, muss es nach Auffassung des BGH als Meinungsäußerung hinnehmen, wenn jemand in einem Interview Verfälschungen der Focus-Berichterstattungen mit den Worten „heute wird offen gelogen“ beschreibt.
Bildaufnahmen im Gerichtssaal – Anonymisieren ja, ganz ohne Bilder nein
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im „Koma-Saufen“-Prozess über das Verhältnis von Persönlichkeitsrechten eines Angeklagten und dem Recht der Presse an Berichterstattung geurteilt.
Rechtsmissbrauch bei „fliegendem Gerichtsstand“
In Pressesachen kann die Klage an jedem Ort eingereicht werden, an dem z.B. die fragliche Zeitung vertrieben wird. Die Wahl des Gerichtsstandes bei Rechtsverletzungen über das Internet darf jedoch nicht rechtsmissbräuchlich getroffen werden. Das KG Berlin hat in einem besonders gelagerten Fall die Wahl des Gerichtsstands in Internetstreitigkeiten eingeschränkt.
Anwälte dürfen Gegner auf Homepage nennen
Unternehmen können sich gegen die Nennung als Gegner auf Anwaltswebsites nicht wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechtsanwälte mit den Namen von gerichtlich oder außergerichtlich Beklagten werben dürfen. Mit solchen „Gegnerlisten“ werben seriöse, aber eben häufig auch weniger seriöse „Opferanwälte“. Manchmal geht es dabei jedoch nicht nur um die Einwerbung ähnlicher Mandate, sondern auch um einen medialen Pranger. Sich dagegen zu wehren wird künftig nicht einfacher.
BVerfG: Anforderungen zum Abdruck einer Gegendarstellung
Die Gegendarstellung ist seit jeher ein recht schwaches Rechtsinstitut zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf Gegendarstellung weiter erschwert. Pressesprechern dürfte es damit künftig noch schwerer fallen, mal „eben schnell“ eine Gegendarstellung zum Abdruck zu bringen.
Corporate Media – im Würgegriff der Juristen?
Aufzeichnung meines Vortrages „Corporate Media – im Würgegriff der Juristen?“ im Rahmen der Tagung „Corporate Media – Eine Botschaft, viele Kanäle“ der Deutschen Presseakademie am 06.–07. November 2008 in Berlin.