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Warum Deutschland ein „Internet-Ministerium“ braucht

In der Poli­tik kommt es nicht nur auf Per­so­nen und Pro­gram­me an, son­dern eben auch auf Struk­tu­ren. Gera­de, wenn man gute Ideen und über­fäl­li­ge Din­ge mög­lichst schnell und effi­zi­ent „auf die Stra­ße“ brin­gen will. Ich for­de­re daher seit eini­ger Zeit ein „Inter­net­mi­nis­te­ri­um“ in dem die bis­her auf vie­le ver­schie­de­ne ande­re Res­sorts ver­teil­ten Zustän­dig­kei­ten für IT, Inter­net, Medi­en und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on gebün­delt wer­den sol­len. War­um ein sol­ches Minis­te­ri­um Sinn macht und wie es aus­se­hen könn­te, stel­le ich hier zur Diskussion.

Wer „Macht“ das Internet?

Unter Schirm­herr­schaft des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Tech­no­lo­gie ver­an­stal­tet das deut­sche Chap­ter der Inter­net Socie­ty ISOC.de am 17. April 2013 von 14:00 bis 18:00 Uhr in Ber­lin eine Tagung zu der Fra­ge, wer eigent­lich das Inter­net „macht“. Der Link zum Stream ist hier verfügbar.

Kommt jetzt das „Quick“ vor dem „Freeze“?

Wäh­rend sich Netz­po­li­tik und „Zivil­ge­sell­schaft“ noch in sym­bol­haf­ten Dis­kus­sio­nen an der Richt­li­nie zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung abar­bei­ten, schafft das BMI ein­fach Fak­ten und legt dem Bun­des­ka­bi­nett eine gesetz­li­che Ergän­zung des TKG vor, die eine neue elek­tro­ni­sche Schnitt­stel­le zur Abfra­ge von Kun­den­da­ten ein­füh­ren will. Und kaum jemand scheint es zu bemer­ken. Kommt damit das „Quick“ jetzt ohne das „Free­ze“? Ein Kom­men­tar zum Dokument.

Vorratsdatenspeicherung – ein notwendiges Übel?

Beim Ers­ten Ost­deut­schen Jour­na­lis­ten­ta­ges des DJV habe ich einen Vor­trag über die Pro­ble­me des (natio­na­len) Staa­tes bei der Durch­set­zung sei­nes Rechts im Inter­net gehal­ten. Dabei bin ich auf Wunsch der Ver­an­stal­ter ins­be­son­de­re auf die Debat­te um die sog. „Vor­rats­da­ten­spei­che­rung“ näher ein­ge­gan­gen. Die Pre­zi zu mei­nem Vor­trag ist hier abrufbar.

3. Entwurf des Leistungsschutzgesetzes im Kabinett

Nach­dem das Bun­des­ka­bi­nett die Ent­schei­dung über den Ent­wurf eines Leis­tungs­schutz­rech­tes für Pres­se­ver­le­ger bereits mehr­fach ver­tagt hat, soll nun ein neu­er Ent­wurf angeb­lich schon am Mitt­woch, dem 29.08.2012, von der Bun­des­re­gie­rung ver­ab­schie­det wer­den. Der nun­mehr 3. Ent­wurf des Geset­zes wird hier kurz vor­ge­stellt und kommentiert.

Neuer Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Warum lasst Ihr es nicht einfach bleiben?!

Im Inter­net kur­siert ein neu­er, angeb­lich inzwi­schen unter den Res­sorts abge­stimm­ter Ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­ge­setz zuguns­ten von Pres­se­ver­le­gern. Der Wort­laut die­ses nur noch schlecht getarn­ten Ein­zel­fall­ge­set­zes unter­schei­det sich dabei nur teil­wei­se vom vor­he­ri­gen Ent­wurfs­stand und wird hier vor­ge­stellt. Nach ers­ter Ana­ly­se des „Lex Goog­le“ kann man anschlie­ßend aber nur noch die Fra­ge an die Bun­des­re­gie­rung stel­len: „War­um lasst es Ihr es nicht ein­fach bleiben?!“

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Ein Überblick

Mit der Vor­stel­lung ihres Ent­wur­fes für eine Daten­schutz­grund­ver­ord­nung im Janu­ar die­sen Jah­res, hat die EU-Kom­mis­si­on die Dis­kus­si­on um eine Wei­ter­ent­wick­lung der seit 1995 gel­ten­den EU-Daten­schutz­richt­li­nie eröff­net. Um einen Ein­stieg in die Debat­te dar­über zu erleich­tern, habe ich bei der SPD-Land­tags­frak­ti­on Baden-Würt­tem­berg und dem Gesprächs­kreis Netz­po­li­tik beim SPD-Par­tei­vor­stand einen Vor­trag gehal­ten, zu dem die Prä­sen­ta­ti­on hier abge­ru­fen wer­den kann.