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Plaudernde Ankläger- Die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften

Kom­men­tar zum Auf­takt des Pro­zes­ses gegen Jörg Kachelm­ann auf Deutsch­land­ra­dio Kul­tur: In unse­rer Medi­en­ge­sell­schaft droht heu­te jedem schon bei der ers­ten öffent­li­chen Ver­laut­ba­rung einer Staats­an­walt­schaft, sie wür­de wegen einer „schmud­de­li­gen“ Straf­tat ermit­teln, der Ver­lust des öffent­li­chen Anse­hens. Einem Fern­seh­mo­de­ra­tor, einem Poli­ti­ker oder ande­ren Pro­mi­nen­ten droht aber mehr: Die sozia­le „Exe­ku­ti­on“, selbst dann, wenn sich alle Anschul­di­gun­gen am Ende als halt­los erweisen.

Recht als Instrument in der Krisenkommunikation

Exis­tenz­be­dro­hen­de Gerüch­te im Dis­kus­si­ons­fo­rum. Ver­brei­tung fal­scher Tat­sa­chen im Online-Ange­bot der Zei­tung. Ver­let­zen­de Kom­men­ta­re im Blog. Üble Schmä­hun­gen im Intra­net. Anony­me Hass-Sei­ten im Inter­net. Trol­le und Stal­ker im Cyber­space: Was tun, wenn PR allein nicht mehr reicht? Beim Forum „Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on“ habe ich in einem Work­shop das „Recht als Instru­ment in der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on“ für wirk­lich heik­le Fäl­le vor­ge­stellt und mit den Teil­neh­mern über sei­ne Mög­lich­kei­ten und Gren­zen dis­ku­tiert. Die Prä­sen­ta­ti­on des Work­shops steht hier zum Down­load bereit.

Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung

Eines der media­len Groß­ereig­nis­se des Jah­res 2009 war der „Fall Tauss“. Gemein­sam mit ande­ren Fäl­len geriet dort die „akti­ve Medi­en­ar­beit“ der Ermitt­lungs­be­hör­den in die Kri­tik von Ver­tei­di­gung und Öffent­lich­keit. Dar­aus ergab sich eine Debat­te über die Zuläs­sig­keit und die Gren­zen der „Liti­ga­ti­on-PR“, die bis heu­te anhält.
In dem Auf­satz „Die Wahr­neh­mung schlägt die Fak­ten: Der Fall Tauss uns sei­ne media­le Insze­nie­rung“, der als Bei­trag im Sam­mel­band „Die Öffent­lich­keit als Rich­ter? – Liti­ga­ti­on-PR als neue Metho­de der Rechts­fin­dung“ erscheint, der von Prof. Dr. Dr. Vol­ker Boeh­me-Neß­ler her­aus­ge­ge­ben wird, ver­su­chen die Rechts­an­wäl­te Jan Möni­kes und Dr. Gre­gor Wett­berg die Ereig­nis­se nach­zu­zeich­nen und damit ihre Vor­schlä­ge bezüg­lich künf­ti­ger Gren­zen der Öffent­lich­keits­ar­beit von Staats­an­walt­schaf­ten zu begründen.

Plädoyer im Verfahren gegen Jörg Tauss

Am 27.05.2010 haben am 4. Pro­zess­tag Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung im Ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Karls­ru­he gegen Jörg Tauss wegen des Vor­wur­fes des Ver­schaf­fens und Besit­zes von Kin­der­por­no­gra­phie ihre Plä­doy­ers gehal­ten. Ein Urteil wird für den nächs­ten Mit­tag erwar­tet. Mein Plä­doy­er liegt hier schrift­lich vor, das mei­nes Kol­le­gen Rechts­an­walt Micha­el Rosen­thal bis­lang lei­der nur münd­lich. Die Staats­an­walt­schaft hat als Gesamt­stra­fe für Jörg Tauss 1 Jahr 3 Mona­te, aus­ge­setzt zur Bewäh­rung für 2 Jah­re, und eine Bewäh­rungs­auf­la­ge von 6.000 € beantragt.

Legal Framework Conditions of Online Communication in Germany

In Ger­ma­ny moni­to­ring com­mu­ni­ca­ti­on and “cen­sor­ship” of media by govern­ment or courts is allo­wed only in a very rest­ric­ted man­ner to guran­tee free­dom of expres­si­on. Accor­ding to the “Repor­ters Wit­hout Bor­ders Press Free­dom Index”, Ger­ma­ny is curr­ent­ly ran­ked 18th (USA: 20th) out of 175 count­ries in the world in terms of press free­dom. But: the inter­net chal­lenges the Ger­man laws regar­ding pri­va­cy and the pos­si­bi­li­ty of natio­nal law enforce­ment. Due to poli­ti­cal sym­bo­lism and hel­p­less­ness, a ten­den­cy can be noted to limit the free­dom of inter­net more than would be con­side­red with regard to clas­sic media.

I was invi­ted by the Ger­man Minis­try of For­eign Affairs to give a lec­tu­re on the Inter­na­ti­on Blog­ger Tour about the Legal Frame­work in Ger­ma­ny. The pre­sen­ta­ti­on of my speech can be down­loa­ded here.

Das Internet als neuer Raum des Rechts: Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat

Wäh­rend Recht­set­zung durch Par­la­ment, Regie­rung und Gerich­te auch in der glo­ba­len „Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft“ wei­ter­hin (auch allein im natio­nal­staat­li­chen Rah­men) gewähr­leis­tet wer­den kann, schwin­det im Inter­net jedoch die Sicher­heit der Rechts­er­kennt­nis und der Rechts­durch­set­zung selbst bei eigent­lich rein inner­staat­li­chen Tat­be­stän­den. Der Weg­fall der grund­sätz­li­chen Mög­lich­keit von Rechts­durch­set­zung in wesent­li­chen Berei­chen wäre jedoch nicht nur für den Betrof­fe­nen uner­träg­lich, son­dern wür­de den Rechts­staat ganz grund­sätz­lich gefähr­den. Ein Bei­trag zu die­sem zen­tra­len, unge­lös­ten Grund­pro­blem von Demo­kra­tie, Staat und Poli­tik im Inter­net als Anre­gung für eine wei­te­re kon­struk­ti­ve Debatte.

Die Öffentlichkeit als Richter? Neues von der Litigation-PR.

Seit einem Jahr wird das The­ma Liti­ga­ti­on-PR immer wie­der an die Rechts­an­walt­schaft her­an­ge­tra­gen. Der Deut­sche Anwalt­ver­ein hat den nächs­ten Anwalts­tag unter das Motto”Kommunikation im Kampf ums Recht“ gestellt. Doch ein geord­ne­tes Ver­hält­nis zwi­schen Anwäl­ten und Medi­en gibt es bis auf weni­ge Ein­zel­fäl­le bis­lang nicht. Eine sys­te­ma­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma exis­tiert erst in Ansät­zen. Wie Kom­mu­ni­ka­ti­on über Recht auf die Rechts­fin­dung selbst zurück­wirkt, woll­te eine Tagung in Ber­lin klä­ren. Ein Bericht vom 1. Ber­li­ner Tag der Rechts­kom­mu­ni­ka­ti­on, ver­fasst von Dr. Wolf Albin.

Im Dickicht – Rechtsfragen der Onlinekommunikation

Par­al­lel mit dem Durch­bruch des Inter­nets wur­den Begrif­fe wie „Inter­net-Recht“ als Bezeich­nun­gen eines neu­en Rechts­ge­biets bzw. eines neu­en Aspek­tes der Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Mei­nungs­frei­heit geprägt. Von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen genügt die bestehen­de Rechts­ord­nung aber zur Lösung der im Inter­net auf­tre­ten­den Rechts­pro­ble­me. Ledig­lich zur Rege­lung eini­ger bis­her unbe­kann­ter tech­ni­scher Beson­der­hei­ten wur­den weni­ge Spe­zi­al­vor­schrif­ten neu geschaf­fen oder wird die Anwend­bar­keit des Rechts noch kon­tro­vers dis­ku­tiert. Die Prä­sen­ta­ti­on zu mei­nem Vor­trag kann hier her­un­ter­ge­la­den werden.

15 Jahre Netzpolitik – ein Überblick

Wäh­rend in den USA Al Gore schon 1991 den Auf­bau einer „Natio­nal Infor­ma­ti­on Infra­struc­tu­re“ durch Gesetz beför­der­te, kreis­te die Poli­tik in Deutsch­land noch 1995 meist nur um Begrif­fe wie „Mul­ti­me­dia“ und „Daten­au­to­bahn“. Das Inter­net war unbe­kannt, es wur­de ja auch nicht auf der IFA aus­ge­stellt und zur Cebit ging damals kein Poli­ti­ker. Doch dann kam es zum Streit inner­halb der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on und die „Netz­po­li­tik“ war gebo­ren. Ein Über­blick über Initia­ti­ven der SPD in den dar­auf­fol­gen­den 15 Jah­re zum Download.