Am 24.04.2013 habe ich im Rahmen des 2. BdP-Forums in der Bundespressekonferenz in Berlin einen Impuls für die anschließende Diskussion mit Vertretern aus PR und Journalismus liefern dürfen. Auf Wunsch einiger Teilnehmer dokumentiere ich hier das Manuskript meines Impulsvortrages.
In der Sendung “Wortwechsel” des Deutschlandradios habe ich mit llja Braun, Karl-Peter Winters und Jimmy Schulz über “Ideen und ihr Preis – Urheberrecht im digitalen Zeitalter” diskutiert. Die Sendung ist hier nachhörbar.
Bildagenturen müssen nicht die Zulässigkeit der damit später beabsichtigten Presseberichterstattung vor der Weitergabe der Bilder an die Presse prüfen.
Die Teilnahme an einem zeitgeschichtlich bedeutenden Ereignis führt dazu, dass die damit zusammenhängende öffentliche Erörterung geduldet werden muss, soweit sie an die Teilnahme an der Veranstaltung und an bereits bekannte Tatsachen aus der Sozialsphäre anknüpft. Die Bildberichterstattung dazu kann nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG ebenfalls ohne Zustimmung der Betroffenen gerechtfertigt sein.
In aufsehenserregenden Prozessen beschränken Gerichte häufig die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal. Diese “sitzungspolizeilichen” Anordnungen können jedoch das Recht zur Bildberichterstattung nicht weiter einschränken, als es nach dem Gesetz zulässig ist. Insbesondere bei Urteilsverkündung kann das Informationsinteresse den Persönlichkeitsschutz überwiegen.
In einem kurzen Beitrag im ZDF-Morgenmagazin habe ich kurz etwas zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Bildrechte in sozialen Netzwerken erklären dürfen. Dass dieses nur einen Ausschnitt eines nicht ganz so trivialen Themas darstellt, dürfte klar sein. Daher hier ein paar ergänzende Hinweise.
Allein der Umstand, dass Inhalte mittels eines RSS-Feeds verbreitet werden, stellt grundsätzlich keine (konkludente) Einräumung von Nutzungsrechten für eine öffentliche Zugänglichmachung und damit Weiterverbreitung über die eigene Website dar.
Das Urteil des BGH im Streit von “SZ” und “FAZ” mit der Abstract-Seite Perlentaucher.de bringt keine abschließende Klärung der sehr bedeutsamen rechtlichen Grundsatzfragen. Wegen Verfahrensfehlern wurde die Klage gegen die kommerzielle Verwertung von Kurzzusammenfassungen der Inhalte der Zeitungen durch die Website an das Berufungsgericht zurück verwiesen und muss dort noch einmal verhandelt werden.
Urheberrechtlich geschützte Abbildungen dürfen im Rahmen der Presseberichterstattung solange öffentlich zugänglich gemacht werden, solange die Veranstaltung noch als Tagesereignis anzusehen ist. Das gilt auch für die Verbreitung in einem “Onlinearchiv”. Bei einer vergangenen Kunstausstellung dürfte die Tagesaktualität regelmäßig jedoch nicht (mehr) gegeben sein.
Der Betreiber einer Video-Distributions-Plattform wie Youtube kann für Urheberrechtverstöße seiner Nutzer auf Unterlassung und Schadensersatz haften, auch wenn er sich zuvor formularmäßig von diesen hat versichern lassen, dass der jeweilige Uploader Inhaber aller erforderlichen Rechte für die Verbreitung wäre.
Unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie veranstaltet das deutsche Chapter der Internet Society ISOC.de am 17. April 2013 von 14:00 bis 18:00 Uhr in Berlin eine Tagung zu der Frage, wer eigentlich das Internet “macht”. Der Link zum Stream ist hier verfügbar.
Während sich Netzpolitik und “Zivilgesellschaft” noch in symbolhaften Diskussionen an der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abarbeiten, schafft das BMI einfach Fakten und legt dem Bundeskabinett eine gesetzliche Ergänzung des TKG vor, die eine neue elektronische Schnittstelle zur Abfrage von Kundendaten einführen will. Und kaum jemand scheint es zu bemerken. Kommt damit das “Quick” jetzt ohne das “Freeze”? Ein Kommentar zum Dokument.
Auf Einladung der SPD in Schöneberg habe ich in einem Vortrag am 16. Oktober 2012 über “das Internet als Chance und Herausforderung der Sozialdemokratie” gehalten. Die Prezi zu diesem Vortrag ist hier abrufbar.
Beim Ersten Ostdeutschen Journalistentages des DJV habe ich einen Vortrag über die Probleme des (nationalen) Staates bei der Durchsetzung seines Rechts im Internet gehalten. Dabei bin ich auf Wunsch der Veranstalter insbesondere auf die Debatte um die sog. “Vorratsdatenspeicherung” näher eingegangen. Die Prezi zu meinem Vortrag ist hier abrufbar.
Nachdem das Bundeskabinett die Entscheidung über den Entwurf eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger bereits mehrfach vertagt hat, soll nun ein neuer Entwurf angeblich schon am Mittwoch, dem 29.08.2012, von der Bundesregierung verabschiedet werden. Der nunmehr 3. Entwurf des Gesetzes wird hier kurz vorgestellt und kommentiert.